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Beschlussvorlage (Vorbereitung auf fünfjährige Grundschülerinnen und Grundschüler)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-338/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 03 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 27.10.2005 Betreff: Vorbereitung auf fünfjährige Grundschülerinnen und Grundschüler hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.06.2005 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 16.06.2005 - das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt - beantragt die SPDFraktion im Rat der Stadt Bedburg die Auswirkungen der Koalitionsvereinbarungen von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Schulpolitik für die Stadt Bedburg darzustellen. Konkret bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen: 1. Sind Ausweitungen der Schulzeitdauer für Schulentwicklungsplan der Stadt Bedburg enthalten? die Grundschule bislang im 2. Wie beurteilt die Verwaltung die vorgesehene Abschaffung der Schulbezirke für die Schulentwicklungsplanung? 3. Ist durch die Abschaffung von Schulbezirken ein verstärkter „Schulbustourismus“ zu erwarten? 4. Wie viele Klassenräume an Grundschulen im Stadtgebiet wären bei der Erweiterung der Schulzeit um ein Schuljahr notwendig? 5. Welche Auswirkungen hat das Vorhaben für Schulzeitausweitung für Fünfjährige auf die Kindergartenplanung in der Stadt Bedburg? 6. Welche Investitionsbedarfe im Grundschulbereich können sich aus dem Vorhaben ergeben, künftig Fünfjährige beschulen zu wollen? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Grundsatz der Konnexität zu verwirklichen und den Gesetzgeber auf Landesebene entsprechend der finanziellen Folgen seiner Handlungen zu beteiligen? Durch das Ergebnis der Wahl des nordrhein-westfälischen Landtags am 22. Mai 2005 ist die bisherige Regierungskoalition abgelöst worden. Die neue Landesregierung hat grundsätzlich das noch von der bisherigen Regierungskoalition eingeführte einheitliche Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2005, also zum Schuljahr 2005/ 2006, in Kraft treten lassen. Frau Ministerin Barbara Sommer (CDU), Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), hat lediglich zwei rot-grüne Entscheidungen zum Schuljahresbeginn 2005/2006 korrigiert. 1) Die Schülerinnen Halbjahreszeugnis. und Schüler der Klasse 3 erhalten weiterhin ein 2) Der Fachunterricht in Biologie, Chemie und Physik bleibt; das geplante Fach „Naturwissenschaft“ wird nicht eingeführt; vielmehr wird der Fachunterricht nach den bisherigen Lehrplänen erteilt. Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 2005 führt auf Seite 33 aus: „Das Einschulungsalter wird schrittweise vorgezogen. Kinder sollen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres eingeschult werden. ...“ und auf Seite 34: „... strebt für die Grundschulen ... eine planbare und geordnete Abschaffung der Schuleinzugsbezirke an. Bis 2008 erhalten die Kommunen hierzu eine Übergangszeit zur Vorbereitung auf eine veränderte Schulentwicklungsplanung. Die Kommunen erhalten die Option, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Schuleinzugsbezirke abzuschaffen. ...“. Bezugnehmend auf den Entwurf der Koalitionsvereinbarung vom 16. Juni 2005 stellte die SPDFraktion im Rat der Stadt Bedburg mit Schreiben vom 16. Juni 2005 für die Sitzung des Rates vom 28. Juni 2005 den Antrag, den Punkt „Vorbereitung auf fünfjährige Grundschülerinnen und Schüler“ im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und der antragstellenden Fraktion wurde vereinbart, dass der Antrag vom 16. Juni 2005 auf der nächsten ordentlichen Sitzung des zuständigen Fachausschusses, dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, behandelt wird. Zum o. a. Fragenkatalog der antragstellenden Fraktion nimmt die Verwaltung nunmehr wie folgt Stellung: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilte in diesem Monat mit, dass ein Referentenentwurf zum neuen Schulgesetz im Dezember vorgelegt werden soll. Informationen zu den hier angesprochenen Inhalten der Koalitionsvereinbarung vom 20. Juni 2005 und deren Umsetzung im neuen Schulgesetz, welches zum 1. August 2006 in Kraft treten soll, wurden nicht bekannt gegeben. Die Einschulung für das Schuljahr 2006/2007 erfolgt ausdrücklich nach den heute geltenden Grundsätzen. Zu 1) Aus der Koalitionsvereinbarung ist nicht erkennbar, dass ein vorgezogenes Einschulungsalter zu einer Ausweitung der Schulzeitdauer führen soll. Unabhängig davon, enthält der Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Stadt Bedburg für die Jahre 2005 bis 2010, mit Ausblick bis 2015, keine entsprechenden Berechnungen o. ä., da der Entwurf des Schulentwicklungs-planes vor dem Abschluss der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP erstellt wurde. Zu 2) Der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) führt in seiner Bewertung der Koalitionsvereinbarung vom 29. Juni 2005 unter Ziffer 9.8 aus: „Die geplante Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen ist aus Schulträgersicht sehr problematisch. ... Die Bildung von Schulbezirken ist ein Steuerungsinstrument, dass dem Schulträger gestattet, Kapazitäten zielgerichtet vorzuhalten bzw. Schülerströme an bestehende Kapazitäten anzupassen. Die Abschaffung dieses Instruments wäre für eine geordnete Schulentwicklungs-planung hinderlich. Zudem bestehe die Befürchtung, dass attraktive Schulen zu Lasten benachteiligter Schulstandorte Schülerströme an sich ziehen, und dass es zur ‚Gettoisierung’ bestimmter Schulen kommen könnte, so dass im Ergebnis die Chancengleichheit nicht mehr gewahrt wäre.“. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung Einzelheiten zur geplanten Aufhebung der Schulbezirke ab dem Schuljahr 2008/ 2009 mitgeteilt; danach soll der Rechtsanspruch auf Besuch der nächstgelegenen Schule grundsätzlich bestehen bleiben. Auch soll eine freie Schulwahl lediglich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule möglich sein, so dass sich für den Schulträger durch das - weiterhin bestehen bleibende - Steuerungsinstrument der `schulorganisatorischen Gründe´ keine, zumindest keine erheblichen, Veränderungen ergeben werden. Bedingt durch die beabsichtigte Änderung der Schülerfahrkosten - so ist beabsichtigt, dass die Schülerfahrkosten nur zur nächstgelegenen Schule übernommen werden - ist im Vergleich zur jetzigen Rechtslage, in dem der Schulträger die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen hat, eine finanzielle Entlastung zu erwarten. Zu 3) Unter Bezugnahme auf obige Ausführungen Nein. Zu 4) Außer den bereits auf dem Verordnungswege durchgeführten Korrekturen beim Schulgesetz NRW zum 1. August 2005 ist hinsichtlich der Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP genannten Aussagen naturgemäß noch keine Konkretisierung erfolgt. Auch ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem Wortlaut der Koalitionsvereinbarung nicht unmittelbar die Erkenntnis, dass die Regierungskoalition die Ausweitung der Schulzeit der Grundschule beabsichtigt. Insoweit hat die Verwaltung noch keine Berechnung zu dieser Thematik erstellen können. Zu 5- 7) s. Aussage zu Ziffer 4. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Zuletzt darf noch darauf hingewiesen werden, dass der Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Stadt Bedburg, welcher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 21. Juni 2005 zugeleitet und erläutert wurde, sinkende Schülerzahlen prognostiziert. Daher dürften sich, wenn das Vorziehen des Einschulungsalters - wie angekündigt - schrittweise erfolgt, keine Kapazitätsprobleme ergeben. Die von der antragstellenden Fraktion zitierte Aussage der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist daher - zumindest für Bedburg - so nicht zutreffend. Die Verwaltung wird auch weiterhin die Entwicklung des nordrhein-westfälischen Schulrechts beobachten und - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - begleiten, sowie den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales als zuständigen Fachausschuss frühzeitig über Änderungen des Schulrechts und die daraus resultierenden Auswirkungen für den Schulstandort informieren. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18. Oktober 2005 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister