Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-338/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 03
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
27.10.2005
Betreff:
Vorbereitung auf fünfjährige Grundschülerinnen und Grundschüler
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.06.2005
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.06.2005 - das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt - beantragt die SPDFraktion im Rat der Stadt Bedburg die Auswirkungen der Koalitionsvereinbarungen von CDU und
FDP in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Schulpolitik für die Stadt Bedburg darzustellen.
Konkret bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen:
1. Sind Ausweitungen der Schulzeitdauer für
Schulentwicklungsplan der Stadt Bedburg enthalten?
die
Grundschule
bislang
im
2. Wie beurteilt die Verwaltung die vorgesehene Abschaffung der Schulbezirke für die
Schulentwicklungsplanung?
3. Ist durch die Abschaffung von Schulbezirken ein verstärkter „Schulbustourismus“ zu
erwarten?
4. Wie viele Klassenräume an Grundschulen im Stadtgebiet wären bei der Erweiterung der
Schulzeit um ein Schuljahr notwendig?
5. Welche Auswirkungen hat das Vorhaben für Schulzeitausweitung für Fünfjährige auf die
Kindergartenplanung in der Stadt Bedburg?
6. Welche Investitionsbedarfe im Grundschulbereich können sich aus dem Vorhaben
ergeben, künftig Fünfjährige beschulen zu wollen?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Grundsatz der Konnexität zu
verwirklichen und den Gesetzgeber auf Landesebene entsprechend der finanziellen Folgen
seiner Handlungen zu beteiligen?
Durch das Ergebnis der Wahl des nordrhein-westfälischen Landtags am 22. Mai 2005 ist die
bisherige Regierungskoalition abgelöst worden. Die neue Landesregierung hat grundsätzlich das
noch von der bisherigen Regierungskoalition eingeführte einheitliche Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2005, also zum Schuljahr 2005/ 2006, in Kraft treten lassen.
Frau Ministerin Barbara Sommer (CDU), Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), hat
lediglich zwei rot-grüne Entscheidungen zum Schuljahresbeginn 2005/2006 korrigiert.
1) Die Schülerinnen
Halbjahreszeugnis.
und
Schüler
der
Klasse
3
erhalten
weiterhin
ein
2) Der Fachunterricht in Biologie, Chemie und Physik bleibt; das geplante Fach
„Naturwissenschaft“ wird nicht eingeführt; vielmehr wird der Fachunterricht nach
den bisherigen Lehrplänen erteilt.
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung in
Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 2005 führt auf Seite 33 aus: „Das Einschulungsalter wird
schrittweise vorgezogen. Kinder sollen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres eingeschult
werden. ...“ und auf Seite 34: „... strebt für die Grundschulen ... eine planbare und geordnete
Abschaffung der Schuleinzugsbezirke an. Bis 2008 erhalten die Kommunen hierzu eine
Übergangszeit zur Vorbereitung auf eine veränderte Schulentwicklungsplanung. Die Kommunen
erhalten die Option, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Schuleinzugsbezirke abzuschaffen. ...“.
Bezugnehmend auf den Entwurf der Koalitionsvereinbarung vom 16. Juni 2005 stellte die SPDFraktion im Rat der Stadt Bedburg mit Schreiben vom 16. Juni 2005 für die Sitzung des Rates vom
28. Juni 2005 den Antrag, den Punkt „Vorbereitung auf fünfjährige Grundschülerinnen und
Schüler“ im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und der antragstellenden Fraktion wurde vereinbart,
dass der Antrag vom 16. Juni 2005 auf der nächsten ordentlichen Sitzung des zuständigen
Fachausschusses, dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, behandelt wird. Zum
o. a. Fragenkatalog der antragstellenden Fraktion nimmt die Verwaltung nunmehr wie folgt
Stellung:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilte in diesem Monat mit, dass ein
Referentenentwurf zum neuen Schulgesetz im Dezember vorgelegt werden soll. Informationen zu
den hier angesprochenen Inhalten der Koalitionsvereinbarung vom 20. Juni 2005 und deren
Umsetzung im neuen Schulgesetz, welches zum 1. August 2006 in Kraft treten soll, wurden nicht
bekannt gegeben. Die Einschulung für das Schuljahr 2006/2007 erfolgt ausdrücklich nach den
heute geltenden Grundsätzen.
Zu 1)
Aus der Koalitionsvereinbarung ist nicht erkennbar, dass ein vorgezogenes
Einschulungsalter zu einer Ausweitung der Schulzeitdauer führen soll. Unabhängig davon,
enthält der Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Stadt Bedburg für die Jahre 2005
bis 2010, mit Ausblick bis 2015, keine entsprechenden Berechnungen o. ä., da der
Entwurf des Schulentwicklungs-planes vor dem Abschluss der Koalitionsvereinbarung von
CDU und FDP erstellt wurde.
Zu 2)
Der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) führt in seiner
Bewertung der Koalitionsvereinbarung vom 29. Juni 2005 unter Ziffer 9.8 aus: „Die
geplante Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen ist aus Schulträgersicht sehr
problematisch. ... Die Bildung von Schulbezirken ist ein Steuerungsinstrument, dass dem
Schulträger gestattet, Kapazitäten zielgerichtet vorzuhalten bzw. Schülerströme an
bestehende Kapazitäten anzupassen. Die Abschaffung dieses Instruments wäre für eine
geordnete Schulentwicklungs-planung hinderlich. Zudem bestehe die Befürchtung, dass
attraktive Schulen zu Lasten benachteiligter Schulstandorte Schülerströme an sich
ziehen, und dass es zur ‚Gettoisierung’ bestimmter Schulen kommen könnte, so dass im
Ergebnis die Chancengleichheit nicht mehr gewahrt wäre.“.
Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung Einzelheiten zur
geplanten Aufhebung der Schulbezirke ab dem Schuljahr 2008/ 2009 mitgeteilt; danach
soll der Rechtsanspruch auf Besuch der nächstgelegenen Schule grundsätzlich bestehen
bleiben. Auch soll eine freie Schulwahl lediglich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten
der jeweiligen Schule möglich sein, so dass sich für den Schulträger durch das - weiterhin
bestehen bleibende - Steuerungsinstrument der `schulorganisatorischen Gründe´ keine,
zumindest keine erheblichen, Veränderungen ergeben werden. Bedingt durch die
beabsichtigte Änderung der
Schülerfahrkosten - so ist beabsichtigt, dass die
Schülerfahrkosten nur zur nächstgelegenen Schule übernommen werden - ist im
Vergleich zur jetzigen Rechtslage, in dem der Schulträger die Schülerbeförderungskosten
zu übernehmen hat, eine finanzielle Entlastung zu erwarten.
Zu 3)
Unter Bezugnahme auf obige Ausführungen Nein.
Zu 4)
Außer den bereits auf dem Verordnungswege durchgeführten Korrekturen beim
Schulgesetz NRW zum 1. August 2005 ist hinsichtlich der Umsetzung der in der
Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP genannten Aussagen naturgemäß noch keine
Konkretisierung erfolgt. Auch ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem Wortlaut der
Koalitionsvereinbarung nicht unmittelbar die Erkenntnis, dass die Regierungskoalition die
Ausweitung der Schulzeit der Grundschule beabsichtigt. Insoweit hat die Verwaltung noch
keine Berechnung zu dieser Thematik erstellen können.
Zu 5- 7)
s. Aussage zu Ziffer 4.
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Seite: 4
Sitzungsvorlage
Zuletzt darf noch darauf hingewiesen werden, dass der Entwurf des Schulentwicklungsplanes der
Stadt Bedburg, welcher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner
Sitzung am 21. Juni 2005 zugeleitet und erläutert wurde, sinkende Schülerzahlen prognostiziert.
Daher dürften sich, wenn das Vorziehen des Einschulungsalters - wie angekündigt - schrittweise
erfolgt, keine Kapazitätsprobleme ergeben. Die von der antragstellenden Fraktion zitierte Aussage
der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist daher - zumindest für Bedburg - so
nicht zutreffend.
Die Verwaltung wird auch weiterhin die Entwicklung des nordrhein-westfälischen Schulrechts
beobachten und - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - begleiten, sowie den Ausschuss für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales als zuständigen Fachausschuss frühzeitig über Änderungen des
Schulrechts und die daraus resultierenden Auswirkungen für den Schulstandort informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18. Oktober 2005
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister