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Sitzungsvorlage (Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
03.12.14, 15:46
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg) Sitzungsvorlage (Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg) Sitzungsvorlage (Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Jülich, 03.12.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 496/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 04.12.2014 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 2 Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg Anlg.: 32 20/22 14 SD.Net Beschlussentwurf: Im Haushalt 2014 wird bei der Investitionsnummer I126001011 „Beschaffung eines HLF 10/6“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 14.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I541001003 „Stadtanteil Haltepunkt An den Aspen“. Begründung: Für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg ist im Haushalt 2014 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 227.000 € veranschlagt. Mittels der VE soll die Beschaffung des Fahrzeuges in 2014 beauftragt werden, der Erwerb mit Begleichung des Kaufpreises ist für 2015 vorgesehen. Das Löschgruppenfahrzeug der Löschgruppe Kirchberg wurde 1989 in Dienst gestellt. Nachdem die vorgesehene Nutzungsdauer von 25 Jahren vollendet ist, soll dieses laut Brandschutzbedarfsplan neubeschafft werden. Die Preise für Feuerwehrfahrzeuge sind aufgrund von Inflation und Änderungen der betreffenden Normen innerhalb der letzten Jahre stark angestiegen. Dies betrifft beispielsweise das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge (2012: ca. 10 t, 2014: 12,5 t), was wiederum nur durch größere und teurere Fahrgestelle realisiert werden kann. Demnach wäre für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) nach heutigem Stand ein Preis von ca. 290.000 € für Fahrgestell und Aufbau ohne feuerwehrtechnische Beladung zu entrichten. Am vergangenen Mittwoch (26.11.2014) hat an der Feuerwache Jülich die Vorführung eines entsprechenden Fahrzeuges HLF 10 stattgefunden. Das Vorführfahrzeug würde den Ansprüchen der Löschgruppe Kirchberg vollends entsprechen. Im Verlauf des Vorführtermins wurde seitens der Firma mitgeteilt, dass dieses Fahrzeug (Baujahr 07/2014) noch zum Verkauf stünde und im März 2015 ausgeliefert werden könnte. Der Preis beläuft sich auf 240.735,81 € (ohne feuerwehrtechnische Beladung). Damit wäre die Anschaffung eines entsprechenden Neufahrzeug (ca. 290.000 €) rund 50.000 € oder rund 22 % teurer als die Beschaffung des Vorführfahrzeugs. Das Angebot wurde bereits mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen. Dieses sieht darin eine vorteilhafte Gelegenheit gemäß § 3 Nr. 4 lit. l) VOL/A und hätte gegen eine freihändige Beschaffung dieses Fahrzeuges keine Einwände. Vorführfahrzeuge von anderen Firmen sind derzeit nach Recherchen der Feuerwehr nicht verfügbar. Da lediglich eine VE in Höhe von 227.000 € für das betreffende Fahrzeug veranschlagt ist, der Preis des Vorführfahrzeuges jedoch 240.735,81 € beträgt, steht ein Fehlbetrag von 13.735,81 € im Raume, der überplanmäßig (als VE) bereitgestellt werden müsste. Entsprechend der Regelung zu überplanmäßigen Ausgaben sind nach § 85 der Gemeindeordnung auch überplanmäßige VE zulässig, wenn eine Deckung durch eine andere, nicht benötigte VE erfolgen kann. Hier kann die Deckung durch die veranschlagte VE für den Stadtanteil des Haltpunktes „An der Aspen“ (100.000 €) erfolgen, da die Angelegenheit noch nicht soweit fortgeschritten ist, dass noch in 2014 eine konkrete Zusage der Stadt zur Kostenübernahme eingefordert werden wird. Für die abgespeckte Beladung (vieles wird vom alten Fahrzeug übernommen) des Fahrzeuges sollen im Haushalt für 2015 weitere 30.000 € veranschlagt werden. Diese Summe kann in 2015 aufgefangen werden, da dann die Beschaffung eines neuen Gerätewagens-Gefahrgut (GW-G), für die in 2015 Mittel veranschlagt sind, entfällt. Die Neubeschaffung kann wegen des unvorhergesehenen Bestehens der TÜV-Untersuchung zunächst zurückgestellt werden. Eine Beratung der Angelegenheit in der vorgeschalteten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war nicht möglich, da der o.g. Vorführtermin, während dessen das Angebot der Firma erfolgte, erst nach der Sitzung stattgefunden hat. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 496/2014 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 496/2014 Seite 3