Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
03.12.14, 15:46
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32
Jülich, 03.12.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 496/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 2
Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 für die
Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg
Anlg.:
32
20/22
14
SD.Net
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2014 wird bei der Investitionsnummer I126001011 „Beschaffung eines HLF 10/6“ eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 14.000 € bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt durch nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I541001003 „Stadtanteil Haltepunkt An den Aspen“.
Begründung:
Für die Beschaffung eines HLF 10/6 für die Löschgruppe Kirchberg ist im Haushalt 2014 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 227.000 € veranschlagt. Mittels der VE soll die Beschaffung des Fahrzeuges in 2014 beauftragt werden, der Erwerb mit Begleichung des Kaufpreises
ist für 2015 vorgesehen.
Das Löschgruppenfahrzeug der Löschgruppe Kirchberg wurde 1989 in Dienst gestellt. Nachdem die
vorgesehene Nutzungsdauer von 25 Jahren vollendet ist, soll dieses laut Brandschutzbedarfsplan
neubeschafft werden.
Die Preise für Feuerwehrfahrzeuge sind aufgrund von Inflation und Änderungen der betreffenden
Normen innerhalb der letzten Jahre stark angestiegen. Dies betrifft beispielsweise das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge (2012: ca. 10 t, 2014: 12,5 t), was wiederum nur durch größere und teurere Fahrgestelle realisiert werden kann. Demnach wäre für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
10 (HLF 10) nach heutigem Stand ein Preis von ca. 290.000 € für Fahrgestell und Aufbau ohne feuerwehrtechnische Beladung zu entrichten.
Am vergangenen Mittwoch (26.11.2014) hat an der Feuerwache Jülich die Vorführung eines entsprechenden Fahrzeuges HLF 10 stattgefunden. Das Vorführfahrzeug würde den Ansprüchen der
Löschgruppe Kirchberg vollends entsprechen. Im Verlauf des Vorführtermins wurde seitens der
Firma mitgeteilt, dass dieses Fahrzeug (Baujahr 07/2014) noch zum Verkauf stünde und im März
2015 ausgeliefert werden könnte. Der Preis beläuft sich auf 240.735,81 € (ohne feuerwehrtechnische Beladung). Damit wäre die Anschaffung eines entsprechenden Neufahrzeug (ca. 290.000 €)
rund 50.000 € oder rund 22 % teurer als die Beschaffung des Vorführfahrzeugs.
Das Angebot wurde bereits mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen. Dieses sieht darin eine
vorteilhafte Gelegenheit gemäß § 3 Nr. 4 lit. l) VOL/A und hätte gegen eine freihändige Beschaffung dieses Fahrzeuges keine Einwände. Vorführfahrzeuge von anderen Firmen sind derzeit nach
Recherchen der Feuerwehr nicht verfügbar.
Da lediglich eine VE in Höhe von 227.000 € für das betreffende Fahrzeug veranschlagt ist, der Preis
des Vorführfahrzeuges jedoch 240.735,81 € beträgt, steht ein Fehlbetrag von 13.735,81 € im Raume, der überplanmäßig (als VE) bereitgestellt werden müsste. Entsprechend der Regelung zu überplanmäßigen Ausgaben sind nach § 85 der Gemeindeordnung auch überplanmäßige VE zulässig,
wenn eine Deckung durch eine andere, nicht benötigte VE erfolgen kann. Hier kann die Deckung
durch die veranschlagte VE für den Stadtanteil des Haltpunktes „An der Aspen“ (100.000 €) erfolgen, da die Angelegenheit noch nicht soweit fortgeschritten ist, dass noch in 2014 eine konkrete
Zusage der Stadt zur Kostenübernahme eingefordert werden wird.
Für die abgespeckte Beladung (vieles wird vom alten Fahrzeug übernommen) des Fahrzeuges sollen
im Haushalt für 2015 weitere 30.000 € veranschlagt werden. Diese Summe kann in 2015 aufgefangen werden, da dann die Beschaffung eines neuen Gerätewagens-Gefahrgut (GW-G), für die in
2015 Mittel veranschlagt sind, entfällt. Die Neubeschaffung kann wegen des unvorhergesehenen
Bestehens der TÜV-Untersuchung zunächst zurückgestellt werden.
Eine Beratung der Angelegenheit in der vorgeschalteten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
war nicht möglich, da der o.g. Vorführtermin, während dessen das Angebot der Firma erfolgte, erst
nach der Sitzung stattgefunden hat.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 496/2014
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 496/2014
Seite 3