Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 06.11.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 423/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.11.2014
Stadtrat
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Jülich
Anlg.: - 2 I
30
14
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Jülich wie folgt:
„Folgt Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Jülich gemäß Anlage“
Begründung:
Nach § 2 Abs. 3 Gebührengesetz NRW können die Gemeinden in ihrem Aufgabenbereich für
Amtshandlungen, die in Gebührenordnungen erfasst sind, eigene Gebührenordnungen (Satzungen)
mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.
Die Stadt Jülich hat auf dieser Grundlage eine Verwaltungsgebührensatzung (19.12.1990) erlassen.
Die letzte Aktualisierung der Verwaltungsgebührensatzung erfolgte im Jahre 2008. Es ist daher erforderlich, die als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung aufgestellten Gebührentarife der Preisentwicklung anzupassen. Daneben ist auch eine redaktionelle Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung erforderlich.
Als Grundlage für den Entwurf der Neufassung dient die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Jülich hat sich
bereits in der Vergangenheit an dieser Mustersatzung orientiert.
Allerdings wird entgegen der Mustersatzung weiterhin an der Staffelung für die Festlegung der Gebühren bei Arbeitsleistungen für jeweils angefangene 15 Minuten festgehalten. Diese Staffelung
führt für den Gebührenschuldner zu einer gerechteren Bemessung der Gebühr.
Des Weiteren bleibt der in der bisherigen Verwaltungsgebührensatzung vorgesehene Tarifgegenstand der straßenrechtlichen Angelegenheiten (Tarif-Nr. 4) weiterhin Bestandteil der Neufassung.
Der erstmalig 2008 eingebrachte Tarifgegenstand orientierte sich hierbei an Tarif-Nr. 3, welche vor
der Änderung in 2008 noch eine Gebühr von 8,50 Euro vorsah. Eine Anpassung dieser Gebühren
hätte für die Tarif-Nr. 4a) eine Erhöhung von 17,-- Euro auf 24,-- Euro zur Folge. Angesichts einer
gerechteren Gebührenbemessung wurde hier eine Aufteilung in „bis 15 Minuten je 12,-- Euro“ und
„ab 15 Minuten je 24 Euro“ vorgesehen. Die Erhöhung der Tarif-Nr. 4b) von 25,-- Euro auf 36,-Euro erscheint vor dem Hintergrund des damit verbundenen Aufwands und unter der Berücksichtigung, dass die Gebühren letztmalig in 2008 angepasst wurden, gerechtfertigt.
Mit Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung wird zudem der spezielle Tarif für die Beglaubigung von Zeugnisabschriften für Schüler sowie Berufsanfänger, der je Seite 1 Euro beträgt, aufgegeben. Dieser Tarif führte zu einem erheblichen Mehraufwand bedingt durch die erhöhte Nachfrage
an Beglaubigungen von auswärtigen Schülern und Studenten. Ein derartiger Tarif ist weder in Vergleichskommunen noch in der Mustersatzung vorgesehen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 423/2014
x
nein
nein
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