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Beschlussvorlage (Vorberatung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002) Beschlussvorlage (Vorberatung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002) Beschlussvorlage (Vorberatung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002) Beschlussvorlage (Vorberatung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-315/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 30.08.2005 Bemerkungen: Betreff: Vorberatung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Vierte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund der zum 01.06.2005 in Kraft getretenen Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-ErftKreis ist eine Angleichung des Positivkatalogs als Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Ziffer 4 der Satzung über Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg mit der nunmehr geltenden Satzung des Rhein-Erft-Kreises vorzunehmen. Die nachfolgend gestrichenen Abfallarten des derzeit geltenen Positvkataloges sind damit von der städtischen Abfallentsorgung auszuschließen: Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei: 02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe 02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft 02 01 10 Metallabfälle Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse: 02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren: 02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao): 02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln: 03 01 01 Rinden und Korkabfälle 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 (siehe Erläuterungen) fallen Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe: 03 03 01 Rinden- und Holzabfälle 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling 03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus der Textilindustrie: 04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse) 04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern 04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern: 07 02 13 Kunststoffabfälle 07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 (siehe Erläuterungen) genannten Abfälle aus der fotografischen Industrie: 09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten 09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen: 10 11 03 Glasfaserabfall 10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 (siehe Erläuterungen) fällt 10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11 (siehe Erläuterungen) fällt Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug: 10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen: 10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen: 12 01 01 Eisenfeil- und –drehspäne 12 01 02 Eisenstaub und –teile 12 01 03 NE-Metallfeil- und –drehspäne 12 01 04 NE-Metallstaub und –teilchen 12 01 05 Kunststoffspäne und –drehspäne 12 01 13 Schweißabfälle 12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 (siehe Erläuterungen) fallen 12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 (siehe Erläuterungen) fallen STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle): 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff 15 01 03 Verpackungen aus Holz 15 01 04 Verpackungen aus Metall 15 01 05 Verbundverpackungen 15 01 06 gemischte Verpackungen 15 01 07 Verpackungen aus Glas 15 01 09 Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 (siehe Erläuterungen) fallen Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten: 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 (siehe Erläuterungen) fallen 16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 (siehe Erläuterungen) fallen Holz, Glas und Kunststoff: 17 02 01 Holz 17 02 02 Glas 17 02 03 Kunststoff Metalle (einschließlich Legierungen): 17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing 17 04 02 Aluminium 17 04 03 Blei 17 04 04 Zink 17 04 05 Eisen und Stahl 17 04 06 Zinn 17 04 07 gemischte Metalle 17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 (siehe Erläuterungen) fallen Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe: 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 (siehe Erläuterungen) fällt Baustoffe auf Gipsbasis: 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 (siehe Erläuterungen) fallen Sonstige Bau- und Abbruchabfälle: 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 (siehe Erläuterungen) fallen Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen: 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände in stichfeste Behälter, außer 18 01 03 (siehe Erläuterungen) 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren: 18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen werden Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen: 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen 19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser: 19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände 19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Abfälle aus dem Shreddern von metallhaltigen Abfällen: 19 10 01 Eisen und Stahlabfälle 19 10 02 NE-Metall-Abfälle Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren a. n. g.: 19 12 01 Papier und Pappe 19 12 02 Eisenmetalle 19 12 03 Nichteisenmetalle 19 12 04 Kunststoff und Gummi 19 12 05 Glas 19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 (siehe Erläuterungen) fällt 19 12 08 Textilien 19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) 19 12 12 sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 (siehe Erläuterungen) fallen Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01: siehe Erläuterungen): 20 01 01 Papier und Pappe 20 01 02 Glas 20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle 20 01 10 Bekleidung 20 01 11 Textilien 20 01 25 Speiseöle und –fette (ausgehärtet) 20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 (siehe Erläuterungen) fallen 20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 (siehe Erläuterungen) fällt 20 01 39 Kunststoffe 20 01 40 Metalle 20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle: 20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle 20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle Andere Siedlungsabfälle: 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 02 Marktabfälle 20 03 03 Straßenkehricht 20 03 07 Sperrmüll Erläuterungen: 03 01 04 = Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 16 = gefährliche Silicone enthaltende Abfälle 10 11 09 = Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen 10 11 11 = Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetall enthalten, z.B. aus Elektronenstrahlröhren 12 01 16 = Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 20 = gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 15 01 = Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) 15 02 02 = Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 02 09 = Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 16 02 10 = gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen 16 02 11 = gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 16 02 12 = gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 16 02 13 = gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen 16 02 15 = aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile 17 04 10 = Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten 17 06 01 = Dämmmaterial, das Asbest enthält 17 06 03 = anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 08 01 = Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 09 01 = Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten 17 09 02 = Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten 17 09 03 = sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschl. gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 18 01 03 = Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden 19 12 06 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält 19 12 11 = sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 20 01 21 = Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 20 01 23 = gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 20 01 35 = gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen 20 01 37 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister