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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-315/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
30.08.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Vorberatung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Bedburg vom 13.12.2002
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Vierte Änderungssatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Aufgrund der zum 01.06.2005 in Kraft getretenen Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-ErftKreis ist eine Angleichung des Positivkatalogs als Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Ziffer 4 der Satzung über
Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg mit der nunmehr geltenden Satzung des Rhein-Erft-Kreises
vorzunehmen.
Die nachfolgend gestrichenen Abfallarten des derzeit geltenen Positvkataloges sind damit von der
städtischen Abfallentsorgung auszuschließen:
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei:
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft
02 01 10 Metallabfälle
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao,
Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und
Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse:
02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren:
02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee
und Kakao):
02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln:
03 01 01 Rinden und Korkabfälle
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03
01 04 (siehe Erläuterungen) fallen
Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe:
03 03 01 Rinden- und Holzabfälle
03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
Abfälle aus der Textilindustrie:
04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse)
04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern:
07 02 13 Kunststoffabfälle
07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 (siehe Erläuterungen) genannten
Abfälle aus der fotografischen Industrie:
09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien
Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen:
10 11 03 Glasfaserabfall
10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 (siehe
Erläuterungen) fällt
10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11 (siehe Erläuterungen) fällt
Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln,
Fliesen, Steinzeug:
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen:
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und
mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen:
12 01 01 Eisenfeil- und –drehspäne
12 01 02 Eisenstaub und –teile
12 01 03 NE-Metallfeil- und –drehspäne
12 01 04 NE-Metallstaub und –teilchen
12 01 05 Kunststoffspäne und –drehspäne
12 01 13 Schweißabfälle
12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 (siehe Erläuterungen) fallen
12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 (siehe Erläuterungen)
fallen
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Sitzungsvorlage
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Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle):
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 05 Verbundverpackungen
15 01 06 gemischte Verpackungen
15 01 07 Verpackungen aus Glas
15 01 09 Verpackungen aus Textilien
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter
15 02 02 (siehe Erläuterungen) fallen
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten:
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 (siehe Erläuterungen)
fallen
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 (siehe
Erläuterungen) fallen
Holz, Glas und Kunststoff:
17 02 01 Holz
17 02 02 Glas
17 02 03 Kunststoff
Metalle (einschließlich Legierungen):
17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02 Aluminium
17 04 03 Blei
17 04 04 Zink
17 04 05 Eisen und Stahl
17 04 06 Zinn
17 04 07 gemischte Metalle
17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 (siehe Erläuterungen) fallen
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe:
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 (siehe Erläuterungen) fällt
Baustoffe auf Gipsbasis:
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 (siehe Erläuterungen) fallen
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle:
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09
03 (siehe Erläuterungen) fallen
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim
Menschen:
18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände in stichfeste Behälter, außer 18 01 03 (siehe Erläuterungen)
18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren:
18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen werden
Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen:
19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost
Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem
Brauchwasser:
19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
Abfälle aus dem Shreddern von metallhaltigen Abfällen:
19 10 01 Eisen und Stahlabfälle
19 10 02 NE-Metall-Abfälle
Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten,
Pelletieren a. n. g.:
19 12 01 Papier und Pappe
19 12 02 Eisenmetalle
19 12 03 Nichteisenmetalle
19 12 04 Kunststoff und Gummi
19 12 05 Glas
19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 (siehe Erläuterungen) fällt
19 12 08 Textilien
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
19 12 12 sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit
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Sitzungsvorlage
Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 (siehe Erläuterungen) fallen
Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01: siehe Erläuterungen):
20 01 01 Papier und Pappe
20 01 02 Glas
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 Bekleidung
20 01 11 Textilien
20 01 25 Speiseöle und –fette (ausgehärtet)
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01
23 und 20 01 35 (siehe Erläuterungen) fallen
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 (siehe Erläuterungen) fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 01 40 Metalle
20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle:
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle
20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
Andere Siedlungsabfälle:
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
20 03 07 Sperrmüll
Erläuterungen:
03 01 04 = Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 16 = gefährliche Silicone enthaltende Abfälle
10 11 09 = Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
10 11 11 = Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetall enthalten, z.B. aus Elektronenstrahlröhren
12 01 16 = Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 20 = gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01 = Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 02 02 = Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 02 09 = Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10 = gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16
02 09 fallen
16 02 11 = gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
16 02 12 = gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 13 = gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16
02 12 fallen
16 02 15 = aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile
17 04 10 = Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 06 01 = Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03 = anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 08 01 = Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 09 01 = Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02 = Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten
17 09 03 = sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschl. gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
18 01 03 = Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen
gestellt werden
19 12 06 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 11 = sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die
gefährliche Stoffe enthalten
20 01 21 = Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23 = gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 35 = gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme
derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 37 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält
50181 Bedburg, den
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-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister