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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-315/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-315/2005 Anlage zur Vorlage WP7-315/2005 Anlage 1: Positivkatalog zu § 3 Abs. 1 Ziffer 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei: 02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe 02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse: 02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren: 02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao): 02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln: 03 01 01 Rinden und Korkabfälle 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 (siehe Erläuterungen) fallen 03 03 01 03 03 07 03 03 08 03 03 10 04 02 09 04 02 10 04 02 21 04 02 22 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe: Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus der Textilindustrie: Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern: 07 02 13 Kunststoffabfälle Abfälle aus der fotografischen Industrie: 09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten 09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der WP7-315/2005 Anlage zur Vorlage WP7-315/2005 physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen: 12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 (siehe Erläuterungen) fallen 15 01 01 15 01 02 15 01 03 15 01 04 15 01 05 15 01 06 15 01 09 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle): Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 (siehe Erläuterungen) fallen Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten: 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 (siehe Erläuterungen) fallen 16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 (siehe Erläuterungen) fallen Holz, Glas und Kunststoff: 17 02 01 Holz 17 02 03 Kunststoff Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe: 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 (siehe Erläuterungen) fällt Sonstige Bau- und Abbruchabfälle: 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 (siehe Erläuterungen) fallen Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen: 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände in stichfeste Behälter, außer 18 01 03 (siehe Erläuterungen) 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren: 18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen werden Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen: 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen 19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen WP7-315/2005 Anlage zur Vorlage WP7-315/2005 19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser: 19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände 19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze 19 12 01 19 12 04 19 12 07 19 12 12 20 01 01 20 01 08 20 01 10 20 01 11 20 01 25 20 01 38 20 01 39 20 01 40 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren a. n. g.: Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 (siehe Erläuterungen) fällt sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 (siehe Erläuterungen) fallen Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01: siehe Erläuterungen): Papier und Pappe biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Speiseöle und –fette (ausgehärtet) Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 (siehe Erläuterungen) fällt Kunststoffe Metalle Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle: 20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle 20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle 20 03 01 20 03 02 20 03 03 20 03 07 Andere Siedlungsabfälle: gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Erläuterungen: 03 01 04 = Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 20 = gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 15 01 = Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) 15 02 02 = Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 02 09 = Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 16 02 10 = gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen 16 02 11 = gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 16 02 12 = gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 16 02 13 = gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme WP7-315/2005 Anlage zur Vorlage WP7-315/2005 derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen 16 02 15 = aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile 17 06 01 = Dämmmaterial, das Asbest enthält 17 06 03 = anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 09 01 = Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten 17 09 02 = Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten 17 09 03 = sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschl. gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 18 01 03 = Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden 19 12 06 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält 19 12 11 = sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 20 01 37 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält