Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-315/2005
Anlage zur Vorlage WP7-315/2005
Anlage 1: Positivkatalog
zu § 3 Abs. 1 Ziffer 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd
und Fischerei:
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide,
Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung,
der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und
Fermentierung von Melasse:
02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren:
02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken
(ohne Kaffee, Tee und Kakao):
02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln:
03 01 01 Rinden und Korkabfälle
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme
derjenigen, die unter 03 01 04 (siehe Erläuterungen) fallen
03 03 01
03 03 07
03 03 08
03 03 10
04 02 09
04 02 10
04 02 21
04 02 22
Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton
und Pappe:
Rinden- und Holzabfälle
mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen
Abtrennung
Abfälle aus der Textilindustrie:
Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)
Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von
Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern:
07 02 13 Kunststoffabfälle
Abfälle aus der fotografischen Industrie:
09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen
enthalten
09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der
WP7-315/2005
Anlage zur Vorlage WP7-315/2005
physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und
Kunststoffen:
12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20
(siehe Erläuterungen) fallen
15 01 01
15 01 02
15 01 03
15 01 04
15 01 05
15 01 06
15 01 09
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle):
Verpackungen aus Papier und Pappe
Verpackungen aus Kunststoff
Verpackungen aus Holz
Verpackungen aus Metall
Verbundverpackungen
gemischte Verpackungen
Verpackungen aus Textilien
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme
derjenigen, die unter 15 02 02 (siehe Erläuterungen) fallen
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten:
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13
(siehe Erläuterungen) fallen
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die
unter 16 02 15 (siehe Erläuterungen) fallen
Holz, Glas und Kunststoff:
17 02 01 Holz
17 02 03 Kunststoff
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe:
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 (siehe
Erläuterungen) fällt
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle:
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01,
17 09 02 und 17 09 03 (siehe Erläuterungen) fallen
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von
Krankheiten beim Menschen:
18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände in stichfeste Behälter, außer 18 01 03 (siehe
Erläuterungen)
18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine
besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände,
Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei
Tieren:
18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine
besonderen Anforderungen werden
Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen:
19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
WP7-315/2005
Anlage zur Vorlage WP7-315/2005
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost
Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch
oder industriellem Brauchwasser:
19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 12 01
19 12 04
19 12 07
19 12 12
20 01 01
20 01 08
20 01 10
20 01 11
20 01 25
20 01 38
20 01 39
20 01 40
Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, z.B. Sortieren,
Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren a. n. g.:
Papier und Pappe
Kunststoff und Gummi
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 (siehe Erläuterungen) fällt
sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung
von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 (siehe Erläuterungen)
fallen
Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01: siehe Erläuterungen):
Papier und Pappe
biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
Bekleidung
Textilien
Speiseöle und –fette (ausgehärtet)
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 (siehe Erläuterungen) fällt
Kunststoffe
Metalle
Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle:
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle
20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 01
20 03 02
20 03 03
20 03 07
Andere Siedlungsabfälle:
gemischte Siedlungsabfälle
Marktabfälle
Straßenkehricht
Sperrmüll
Erläuterungen:
03 01 04 = Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche
Stoffe enthalten
12 01 20 = gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01
= Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle)
15 02 02 = Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und
Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 02 09 = Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10 = gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit
Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
16 02 11 = gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
enthalten
16 02 12 = gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 13 = gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme
WP7-315/2005
Anlage zur Vorlage WP7-315/2005
derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 15 = aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile
17 06 01 = Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03 = anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe
enthält
17 09 01 = Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02 = Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten
17 09 03 = sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschl. gemischte Abfälle), die gefährliche
Stoffe enthalten
18 01 03 = Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht
besondere Anforderungen gestellt werden
19 12 06 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 11 = sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen
Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 37 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält