Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
21.11.14, 13:16
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 04.11.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 472/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
abgesetzt
Antrag 31/2014 (B90/Die Grünen) - Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 48 Abs. 1 S.1 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich
setzt der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Er muss dabei Vorschläge aufnehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder
oder einer Fraktion vorgelegt werden. Es müssen dabei auch solche Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, für die keine Befassungs- oder Verfassungskompetenz besteht.
Während die Verbandskompetenz nach der Aufgaben- und Entscheidungskompetenz für die Erledigung einer öffentlichen Angelegenheit fragt, knüpft die Befassungskompetenz an dem spezifischen
Ortsbezug der öffentlichen Angelegenheit an.
Es dürfte demnach unstrittig sein, dass eine Verbandskompetenz der Stadt Jülich für die Frage des
Zustandekommens eines internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen nicht vorliegt. Die
Verhandlungen hierzu führen nämlich die Europäische Kommission und die USA bzw. Kanada.
Allerdings dürfen sich Kommunen auch mit Angelegenheit befassen, wenn ein konkreter örtlicher
Bezug gegeben ist. Die Angelegenheit muss also in spezifischer Weise ortsbezogen sein. An dieses
Erfordernis ist ein strenger Maßstab anzulegen. Hierbei ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Wortlaut der Resolution abzustellen (BVerwG 7 C 37.89 vom
14.12.1990). Die Formulierung des Beschlusses lässt aber eben nicht erkennen, weshalb die Stadt
Jülich in besonderer Weise von dem geplanten Abkommen betroffen sein soll / wird.
Im Übrigen hat der Städte- und Gemeindebund NRW in seiner Mitteilung vom 07.11.2014 ebenfalls
eine Befassungskompetenz von Räten bezüglich des Freihandelsabkommens abgelehnt.
Vor dem Hintergrund wird der Bürgermeister in der Sitzung den Antrag stellen, dass der Tagesordnungspunkt mangels Befassungskompetenz wieder von der Tagesordnung zu nehmen ist (§ 11 Abs.
1 c der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich). Lehnt die Mehrheit der Ratsmitglieder den
Antrag zur Geschäftsordnung ab, so wird der Bürgermeister diesen Beschluss beanstanden (§ 54
Abs. 2 GO NRW).
Gleichwohl können die Ratsmitglieder außerhalb der Ratssitzung als Privatpersonen eine entsprechende Resolution zu dem internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen verabschieden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 472/2014
x
nein
nein
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