Daten
Kommune
Jülich
Größe
286 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 30.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 449/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.11.2014
Stadtrat
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Einstimmig, Enthaltungen: 0
9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 19.12.2005
Anlg.:-620/22
14
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt folgende 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 19.12.2005:
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“
Begründung:
Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes sind in verschiedenen Bereichen, so auch bei der Abwasserbeseitigung, kostendeckende Gebühren zu erheben. Werden aus den Gebühren Überdeckungen erzielt, sind diese innerhalb von vier Jahren zu verrechnen. Ergibt sich eine Unterdeckung, haben die eingenommenen Gebühren die Kosten also nicht gedeckt, sollen diese Unterdeckungen
ebenfalls innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Auf dieser Grundlage erfolgt für die Gebühren bei der Abwasserbeseitigung in jedem eine Neukalkulation der Gebühren.
Seit dem Jahr 2006 berechnet die Stadt Jülich -rückwirkend ab 2005- die Abwassergebühren getrennt nach dem Schmutzwasser- und Frischwassermaßstab. Die Umstellung erfolgte damals aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen aus dem März 2005. Zwischenzeitleich hat
das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster entschieden, dass alle Kommunen in
NRW die Abwassergebühren auf dieser Grundlage erheben müssen. Die zuvor noch in vielen
Kommunen praktizierte Erhebung nach dem einheitlichen Frischwassermaßstab ist demnach nicht
mehr zulässig.
Bei der getrennten Abwassergebühr sind zunächst die Kosten aufzuteilen in die Bereiche Schmutzund Niederschlagswasser. Die Schmutzwassergebühr ergibt sich dann aus der Teilung der Kosten
aus dem Block „Schmutzwasser“ durch den gesamten Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr ergibt sich durch die Teilung der Kosten des Blocks „Niederschlagswasser“ durch die
Summe der angeschlossenen befestigten Fläche.
Für die Verteilung der Kosten auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden
hier die folgenden, von Ingenieurbüros ermittelten und auf der Grundlage aktueller Daten (z.B.
Frischwasserverbrauch oder Jahresregenmenge) fortgeschriebenen Schlüssel angesetzt:
Kostenart
Personalkosten Kläranlagen
Energiekosten Kläranlagen
sonst. Betriebskosten Kläranlagen
Betriebskosten Pumpstationen
Betriebskosten Kanalnetz
kalk. Kosten Klärwerke
kalk. Kosten Kanäle
Abschreibung Sonderbauwerke
Kalk. Zinsen Sonderbauwerke
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
76,03 %
73,19 %
75,00 %
40,94 %
40,94 %
69,98 %
49,16 %
44,59 %
42,68 %
23,97 %
26,81 %
25,00 %
59,06 %
59,06 %
30,02 %
50,84 %
55,41 %
57,32 %
Der Verteilungsschlüssel für die Betriebskosten der Pumpstationen und des Kanalnetzes entspricht
der „Durchflusswassermenge“. Der Frischwasserverbrauch ist auf der Grundlage der Entwicklung
der letzten Jahre mit 1.460.000 cbm kalkuliert. Bei einer angeschlossenen Fläche (öffentlich und
privat) von 2.925.000 qm und einer auf der Grundlage der Durchschnittswerte der vergangenen Jahren geschätzten Regenmenge von 0,7196 cbm/qm und Jahr errechnet sich eine Niederschlagswassermenge von rund 2.106.000 cbm.
Damit sind 40,94 % des im Kanalnetz abgeleiteten Wassers Schmutzwasser und 59,06 % Niederschlagswasser.
Der Verteilungsschlüssel für die Abschreibung der Sonderbauwerke ergibt sich aus der einzelnen
Zuteilung der Kosten dieser Bauwerke zu den Bereichen Schmutz- und Niederschlagswasser. So
sind reine Schmutzwasserpumpstationen zu 100 % dem Schmutzwasser zugeordnet, Bauwerke wie
Regenrückhaltebecken oder Regenabschläge zu 100 % dem Niederschlagswasser. Mischwasserpumpwerke sind gemäß der Wassermenge (s.o.) mit 40,94 % auf den Bereich Schmutzwasser und
59,06 % auf den Bereich Niederschlagswasser verteilt. Bezogen auf alle Bauwerke ergibt sich so ein
Verhältnis von 44,59 % zu 55,41 %.
Bei den kalkulatorischen Zinsen der Sonderbauwerke wurde der Schlüssel nach dem gleichen Verfahren ermittelt. Da hier aber verschiedene Bauwerke über Zuschüsse finanziert sind, die bei der
Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen abzuziehen sind, ergibt sich hier mit 42,68 % zu 57,32 %
ein geringfügig anderer Wert.
In den Fällen, in denen eine direkte Verteilung der Kosten möglich ist, wurde dies entsprechend
berücksichtigt, so bei der Abwasserabgabe, die nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser differenziert zu zahlen ist. Die Kosten des Kanalspülgerätes (einschließlich der dazugehörigen Personalausgaben) werden zu 90 % dem Bereich Schmutzwasser und zu 10 % dem Bereich
Niederschlagswasser angelastet. Insgesamt entfallen nach Ansatz dieser Verrechnungsschlüssel
56,77 % der Kosten auf das Schmutzwasser und
43,23 % auf das Niederschlagswasser.
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Dieser Schlüssel ist dann z.B. bei den Personal- und Verwaltungskosten angesetzt.
Im Vorjahr errechneten sich für das Jahr 2014 Gebührensätze in Höhe von 3,98 €/cbm für das
Schmutzwasser und 1,45 €/qm angeschlossene reduzierte Fläche für das Niederschlagswasser.
Für das Jahr 2015 errechnet sich nun für die
-
Schmutzwassergebühr eine Reduzierung um 0,09 €/cbm (-2,26 %) auf 3,89 €/cbm,
-
Niederschlagswassergebühr eine Erhöhung um 0,03 €/cbm (+2,07 %)
auf 1,48 €/qm
.
Ursache für die Erhöhung bzw. Reduzierung der Gebühren sind in erster Linie die Ergebnisse der
Betriebsabrechnung des Vorvorjahres.
Die Gebührensätze ergeben sich aus folgender Berechnung (Erläuterung der als Anlage beigefügten
Tabelle):
Zeilen 1 bis 4: Personalaufwendungen
Für den Bereich Abwasserbeseitigung errechnen sich in 2015 Personalaufwendungen in Höhe von
771.890 €. Die Ausgaben werden wie folgt verteilt:
Die Ausgaben für die Besatzung des Kanalspülgerätes (zwei Arbeiter) in Höhe von 114.670 € werden entsprechend der Zuordnung des Spülgerätes zu 90 % der Schmutzwasserbeseitigung und zu 10
% der Niederschlagswasserbeseitigung angelastet.
Die beiden Beschäftigen der sog. „Abwasserpolizei“ sind neben der Überprüfung der angegebenen
privaten befestigten Flächen u.a. auch noch für die Überwachung der Kleinpumpstationen zuständig. Die Personalausgaben dieser Mitarbeiter in Höhe von 103.220 € werden zu 30,00 % der
Schmutzwasserbeseitigung und 70,00 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugeordnet.
Für die übrigen Personalausgaben in Höhe von 226.300 € für die „Abwasserkolonnen“ und 327.700
€ für die Ingenieure und die sonstigen Verwaltungsmitarbeiter erfolgt die Verteilung aufgrund des
Verhältnisses der Gesamtkosten gemäß Zeile 40 mit 56,77 % auf Schmutzwasser und mit 43,23 %
auf Niederschlagswasser.
Insgesamt entfallen damit die bisher genannten Personalausgaben zu 58,13 % auf Schmutzwasser
und 41,87 % auf Niederschlagswasser. Dieser Schlüssel wird im folgenden bei Ausgaben angesetzt,
die im Zusammenhang mit den Personalausgaben stehen (Kleidung, Fortbildung, Fahrtkosten).
Zeile 5-6: bauliche Unterhaltung der Pumpstationen und des Abwasserbauhofes
Hier sind Ausgaben für kleinere Instandsetzungsarbeiten der Pumpstationen verbucht. Der Ansatz
sollte wie im Vorjahr mit 3.000 € veranschlagt werden. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel für
die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen wird der Betrag zu 40,94 % dem Schutzwasser
und zu 59,06 % dem Niederschlagswasser zugerechnet. Für die bauliche Unterhaltung des „Abwasserbeauhofes“ (Steffensrott) sind 5.000 € angesetzt, die entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 56,81 % zu 43,19 % aufgeteilt werden.
Zeile 7: Unterhaltung der maschinellen Anlagen
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Die Mittel hier werden benötigt für Reparaturen und kleinere, nicht vermögenswirksame Ersatzbeschaffungen für die maschinellen Anlagen der Pumpwerke. Hier sollte der Ansatz auf der Grundlage
der Ausgaben der beiden Vorjahre auf 50.000 € angehoben werden. Ursache für die Mehraufwendungen ist das zunehmende Alter der Anlagen. Die Zuordnung des Betrages erfolgt nach dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 40,94 % auf das
Schutzwasser und zu 59,06 % auf das Niederschlagswasser.
Zeile 8: Unterhaltung des Kanalnetzes
Aus diesem Sachkonto werden nicht vermögenswirksame Ausbesserungen am Kanalnetz finanziert.
Nach den Ergebnissen der Kanalbefahrung sollten Ausgaben in Höhe von 70.000 € veranschlagt
werden. Mit diesen Mitteln sollen auch Schachtabdeckungen saniert werden. Von den vorhandenen
5.500 Abdeckungen soll jährlich ein Prozent, also rund 50-60 Abdeckungen, saniert werden. Je
Schachtabdeckungen fallen Kosten in Höhe von 800 € bis 1.000 € an. Die Kosten werden nach dem
Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes (auf der Grundlage der Durchfluss-Wassermenge)
zu 40,94 % auf Schmutzwasser und zu 59,06 % auf Niederschlagswasser verteilt.
Zeile 9: Unterhaltung Werkzeuge
Zur Ersatzbeschaffung kleinerer, nicht vermögenswirksamer Werkzeuge ist ein Ansatz in Höhe von
4.000 € vorgesehen. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der
Pumpstationen wird der Betrag zu 40,94 % dem Schutzwasser und zu 59,06 % dem Niederschlagswasser zugerechnet.
Zeile 10: optische Zustandserfassung
Nach der Selbstüberwachungsverordnung müssen jährlich 10 % des Kanalbestandes durch optische
Zustandserfassung überprüft werden. In 2015 werden hierfür Mittel in Höhe von 35.000 € veranschlagt. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes zu 40,94 %
auf Schmutzwasser und zu 59,06 % auf Niederschlagswasser verteilt.
Zeilen 11-12: Betriebskosten der Pumpstationen und des Abwasserbauhofes
Aus diesem Sachkonto werden die Strom- und Wasserkosten sowie die Fernmeldegebühren (für die
Störmeldeanlagen) der Pumpstationen und des “Abwasserbeauhofes“ finanziert.
Die auf die Sonderbauwerke (Pumpstationen etc.) entfallenden Kosten von rund 110.000 € werden
mit 40,94 % auf Schmutzwasser und 59,06 % auf Niederschlagswasser verteilt. Die übrigen Kosten
in Höhe von rund 15.000 € entfallen auf den „Abwasserbauhof“ und werden entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 56,77 % zu 43,23 % aufgeteilt.
Zeile 13: Containerabfuhr aus Spülgeräten
Für die Entsorgung der Rückstände aus der Kanalreinigung durch das Spülgerät sind in 2015 Mittel
in Höhe von 5.000 € vorgesehen. Entsprechend der Aufteilung des Spülgerätes werden die Kosten
zu 90 % dem Schmutzwasser und zu 10 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
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Zeile 14: Unterhaltung Spülgeräte
Aus dem Ansatz in Höhe von 30.000 € werden die Betriebskosten der beiden städtischen Kanalspülgeräte finanziert, allerdings mit Ausnahme der Kraftstoffkosten. Die beiden Spülgeräte nutzen die Tankanlage des Bauhofes, hierfür sind in die Leistungsverrechnung Bauhof (Zeile 32)
20.000 € eingeflossen. Die Zuordnung der Kosten erfolgt mit 90 % auf das Schmutzwasser und 10
% auf das Niederschlagswasser.
Zeile 15: Unterhaltung Inspektionsfahrzeuge
Die Betriebskosten der übrigen Fahrzeuge für die Kanalunterhaltung sind für das Jahr 2015 mit
3.500 € angesetzt. Da es sich um Fahrzeuge für die allgemeine Kanalunterhaltung handelt, werden
die Kosten nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes zu 40,94% dem Schmutzwasser und zu 59,06 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 16: Schutzkleidung Personal
Der Ansatz in Höhe von 3.500 € wird benötigt zur Beschaffung von Arbeits- und Schutzkleidung
für das Personal im Abwasserbereich. Die Kosten werden entsprechend dem Verrechnungsschlüssel
für die Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4 zu 58,13 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu 41,87 % dem Bereich Niederschlagswasser.
Zeile 17: Fortbildungskosten
Die Fortbildungskosten im Bereich Abwasserwesen (für das Personal des Tiefbauamtes, aber auch
für Fortbildungen im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung) sind aus den „allgemeinen Fortbildungskosten“ im Produkt „Personalwesen“ herausgelöst und hier gesondert veranschlagt. So
können die Kosten mit in die Gebührenbedarfsberechnung einbezogen werden. Die Kosten, für
2015 mit 3.000 € angesetzt, werden entsprechend dem Verrechnungsschlüssel für die Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4) zu 58,13 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu
41,87 % dem Bereich Niederschlagswasser.
Zeile 19: Kosten der Abwasseruntersuchung
Die Abwässer müssen laufend auf ihren Schadstoffgehalt untersucht werden. Hierfür werden im
Jahr 2015 Mittel in Höhe von 500 € benötigt. Die Kosten werden nach dem Verteilungsschlüssel für
die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 40,94 % dem Schutzwasser und zu 59,06 %
dem Niederschlagswasser zugerechnet
Zeile 20: Kosten Erneuerung Einleitungserlaubnisse
Die Einleitungserlaubnisse für Regenwasserkanäle sind in bestimmten Abständen neu zu beantragen. Die Anträge werden durch ein Ingenieurbüro erstellt. In 2015 fallen hierfür voraussichtlich
Kosten in Höhe von 3.000 € an. Die Kosten werden zu 100 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
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Zeile 21: Auswertung von Messdaten
Durch die Auswertung vorhandener Messdaten können ggfs. erforderliche Stauräume reduziert
werden. Wegen Personalmangels müssen diese Arbeiten an ein Ingenieurbüro vergeben werden. In
2015 sind hier Aufwendungen in Höhe von 1.000 € veranschlagt. Die Kosten werden zu
100 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 22: Kontroll- und Vermessungsarbeiten an Kanalhaltungen
Zur Ergänzung und Berichtigung der vorhandenen Pläne (Kanalkataster, Kanalwertermittlung)
sind Arbeiten erforderlich, für die in 2015 voraussichtlich 5.000 € zu zahlen sind. Diese Arbeiten
werden durch ein Ingenieurbüro erledigt. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die kalkulatorischen Kosten des Kanalnetzes zu 49,16 % dem Schmutzwasser und zu 50.84 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 23: Abwasserabgabe
Für die Einleitung von Abwässern aus Kläranlagen und Kanälen in Wasserläufe hat die Stadt eine
Abwasserabgabe zu zahlen. Nach den Schätzungen des Wasserverbandes ist in 2015 eine Abwasserabgabe in Höhe von insgesamt 207.000 € zu zahlen. Davon entfallen 95.000 € auf das Schmutzwasser und 112.000 € auf das Niederschlagswasser.
Zeilen 24 und 25: Versicherungen
Die hier vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 5.500 € werden benötigt für Versicherungen
der Pumpstationen (Gebäudeversicherung 750 €) sowie für die Fahrzeugversicherungen (4.750 €).
Dabei werden die Versicherungsbeiträge für das Kanalspülgerät (ca. 4.000 €) zu 90 % der
Schmutzwasserbeseitigung und zu 10 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet, die für
die Inspektionsfahrzeuge entsprechend der Verteilung der Fahrzeugkosten zu 40,94 % auf
Schmutzwasser und zu 59,06 % auf Niederschlagswasser verteilt. Die Gebäudeversicherung wird
entsprechend dem Schlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 40,94 % auf
Schmutzwasser und 59,06 % auf Niederschlagswasser verteilt.
Zeile 26: Sachaufwand Büroarbeitsplätze Verwaltungsmitarbeiter
Der Ansatz beinhaltet die Sachkosten der Büroarbeitsplätze der im Abwasserbereich veranschlagten
Beschäftigten. Im Haushalt 2015 sind Mittel in Höhe von 9.580 € vorgesehen, die sich wie folgt
aufschlüsseln:
-
Geschäftsbedarf
Miete und Wartung Kopierer
Fernmeldegebühren
Portokosten
Heizkosten Rathäuser
Reinigung Rathäuser
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1.010 €
600 €
460 €
800 €
2.400 €
1.400 €
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-
Unterhaltung Rathäuser
Fachliteratur
1.500 €
1.410 €
Die Kosten werden entsprechend dem Anteil der Gesamtkosten zu 56,77 % dem Schmutzwasser
und zu 43,23 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 27: Aktualisierung und Plausibilisierung Kataster:
Nach hausinterner Umsetzung einer Beschäftigten weg vom Tiefbauamt werden die Arbeiten für
Betrieb, Wartung und Pflege des Katasters an ein Ingenieurbüro vergeben. Hierfür fallen jährliche
Kosten in Höhe von 10.000 € an. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die kalkulatorischen
Kosten des Kanalnetzes zu 49,16 % dem Schmutzwasser und zu 50,84 % dem Niederschlagswasser
zugeordnet.
Zeile 28: Fahrtkostenerstattungen
Die Fahrtkostenerstattungen (z.B. für Einsätze im Rahmen von Bereitschaftsdiensten) an das Personal im Abwasserbereich betragen 1.500 €. Diese Kosten werden anhand des Anteils der Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4) zu 58,13 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu
41,87 % dem Bereich Niederschlagswasser zugeordnet.
Zeile 29: Beitrag an Verbände etc.
Als Beitrag an die abwassertechnische Vereinigung sind unverändert rund 600 € angesetzt. Hinzu
kommen rund 2.800 € Beitrag an die Abwasserberatung NRW. Außerdem sind 6.000 € angesetzt als
Beitrag an das Institut für unterirdische Infrastruktur.
Insgesamt errechnet sich ein Ansatz 2015 in Höhe von 9.400 €. Mangels anderem Schlüssel werden
die Kosten auf der Grundlage der Verteilung der Gesamtkosten zu 56,77 % dem Schmutzwasser
und zu 43,23 % dem Niederschlagswasser zugerechnet.
Zeile 30: Übermittlung der Wasserverbräuche
Die Schmutzwassergebühren werden vom Steueramt auf der Grundlage der von den Stadtwerken
mitgeteilten Wasserverbräuche erhoben. Die Übermittlung der Daten erfolgte bis 2011 unentgeltlich. Im Rahmen einer Betriebsprüfung der Stadtwerke hat das Finanzamt festgelegt, dass die
Stadtwerke hierfür ein Entgelt erheben müssen. Nach Berechnungen des Finanzamtes sind pro Auskunft 2,50 € zuzügl. MWSt. zu fordern. Bei knapp 10.000 mitgeteilten Datensätzen sind demnach
jährlich rund 30.000 € zu zahlen. Die Kosten fließen zu 100 % in die Schmutzwassergebühren ein.
Zeile 31: Leistungsverrechnung Bauhof
Sämtliche Ausgaben des Bauhofes sind zentral in einem Bereich (Produkt) zusammengefasst. Auf
der Grundlage von Arbeitsaufschreibungen werden die Bauhofkosten dann auf die einzelnen Unterabschnitte verteilt, für die der Bauhof Leistungen erbringt.
Für den Bereich Abwasserbeseitigung handelt es sich um folgende Arbeiten:
- kleinere Arbeiten auf den Sonderbauwerken
- kleinere Ausbesserungen am Kanalnetz (Schachtabdeckungen u.ä.)
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- Reparaturen und Kraftstoffkosten für die Spülgeräte (die Spülgeräte nutzen
die Tankanlage des Bauhofes
Nach den Auswertungen der Vorjahre errechnen sich die folgenden Erstattungen:
- Pumpstationen
- Fahrzeuge
20.000 €
20.000 €
Insgesamt errechnet sich also für 2015 eine Erstattung in Höhe von 40.000 €.
Bei den Fahrzeugkosten handelt es sich fast ausschließlich um Kosten für das Kanalspülgerät, so
dass diese Kosten zu 90 % dem Schmutzwasser und zu 10 % dem Niederschlagswasser zuzuordnen
sind. Die Kosten für die Arbeiten auf den Pumpstationen werden nach dem Verteilungsschlüssel für
deren allgemeine Betriebskosten zu 40,94 % dem Schutzwasser und zu 59,06 % dem Niederschlagswasser zugerechnet. Insgesamt bedeutet das Kosten in Höhe von rund 31.100 € zulasten der
Schmutzwasserbeseitigung und 8.900 € zulasten der Niederschlagswasserbeseitigung.
Zeile 32: Verwaltungskostenerstattungen
Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind nur die Personalkosten der Beschäftigten verbucht, die
unmittelbar für die Abwasserbeseitigung arbeiten (Ingenieure, Arbeiter Kanalkolonne). Mit der Einführung des produktorientierten Haushaltes in 2009 kamen dazu noch die anteiligen Ausgaben für
die Beschäftigten in Tiefbauamt und Bauverwaltungsamt (siehe zu Zeilen 1-4). Daneben werden
aber in vielen Bereichen der Verwaltung Leistungen für die Abwasserbeseitigung erbracht. So werden
-
von Verwaltungsführung und politischen Gremien Grundsatzentscheidungen getroffen (Auftragsvergaben, Gebührensatzung)
beim Rechnungsprüfungsamt die Auftragsvergaben und Gebührenermittlung geprüft
beim Rechtsamt die Satzungsentwürfe geprüft und vor allem anhängige Streitverfahren bearbeitet
bei der Stadtkasse die Einnahmen und Ausgaben geleistet
beim Steueramt die Gebühren veranlagt
von der Kämmerei die Haushaltsstellen verwaltet und die
Gebühren ermittelt
über die EDV-Anlage die Arbeiten in Steueramt, Kämmerei und Stadtkasse erledigt.
Die Personalkosten der betroffenen Mitarbeiter sind in den jeweiligen Unterabschnitten verbucht
und werden mittels den Verwaltungskostenerstattungen in die Gebühren eingerechnet. Dazu werden
die Personalkosten (zuzügl. Zuschläge für Sachkosten und Verwaltung) auf der Grundlage von Verrechnungsschlüsseln auf die einzelnen Gebührenhaushalte verteilt.
Insgesamt errechnet sich für 2015 ein Betrag in Höhe von 227.800 € (Vorjahr =231.200 €). Die Reduzierung ergibt sich in erster Linie auf dem Wegfall einer halben Sachbearbeiterstelle im Steueramt. Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt auf die Unterabschnitte:
Produkt
11 111 001 01
01 111 002 01
11 111 006 01
11 111 005 01
11 111 001 03
11 111 004 01
Bezeichnung
Rat und Ausschüsse
Verwaltungsführung
Rechnungsprüfungsamt
Organisation
Sitzungsdienst
Personalverwaltung
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Erstattungsbetrag 2015
6.100 €
67.400 €
17.000 €
9.200 €
400 €
13.400 €
Seite 8
11 111 006 01
11 111 011 01
11 111 011 02
11 111 007 01
11 111 008 01
Recht und Versicherungen
Finanzmanagement
Steueramt
EDV-Anlage
Druckerei
9.400 €
33.500 €
61.600 €
9.700 €
100 €
Die Verteilung auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser erfolgt anhand der Verteilung der Gesamtkosten, also mit 56,77 % auf den Bereich Schmutzwasser und 43,23 % auf das Niederschlagswasser.
Zeilen 33 bis 38: kalkulatorische Kosten
Die Ausgaben für die Investitionen des Vermögenshaushaltes fließen nicht unmittelbar in die Gebührenermittlung ein. Statt dessen werden die Ausgaben auf die Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes verteilt und fließen so erst über die Abschreibungen in die Gebühren ein.
Außerdem werden für das in der Einrichtung gebundene Kapital kalkulatorische Zinsen errechnet.
Mit diesen Zinsen sollen
-
die Zinsen für eventuell zur Finanzierung aufzunehmende Darlehen in die Gebühren
einfließen oder aber
bei Eigenfinanzierung ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass diese Mittel
nicht zinsbringend angelegt werden können.
Die Abschreibungen werden seit 1991 auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes errechnet. Mit Urteil vom 01.09.1999 und auch noch einmal am 13.04.2005 hat das OVG seine Rechtsprechung hierzu (nach einem zwischenzeitlich erfolgten anderslautenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen) noch einmal ausdrücklich bestätigt. Auch die hier mit 50 Jahren angesetzte
Nutzungsdauer für Abwasserkanäle ist danach nicht zu beanstanden.
Die kalkulatorische Zinsen werden, wie in o.g. Urteil gefordert, auf der Basis der Anschaffungswerte berechnet. Außerdem sind -anders als bei den Abschreibungen- die erhaltenen Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge sowie erhaltene Zuwendungen abzuziehen, so dass nur das von
der Stadt selbst aufgebrachte Kapital verzinst wird. Da es sich beim Anlagevermögen in der Abwasserbeseitigung in der Regel um langfristig eingesetztes Vermögen handelt, sollte nach der Rechtsprechung des OVG nicht der jeweils gültige aktuelle Durchschnittszinssatz zugrunde gelegt werden! Statt dessen sollte ein langfristiger Zinssatz angesetzt werden. Das OVG selbst hat diesen Zinssatz im o.g. Urteil in 2005 aus dem langjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentliche Emittenten berechnet. Dieser Zinssatz kann dann um 0,5
% überschritten werden. Eine solche Rechnung hat auch das VG Aachen in einem Verfahren gegen
die Stadt angestellt. Fortgeschrieben auf das Kalkulationsjahr 2015 liegt dieser langfristige Durchschnittssatz bei 6,09 %. Insofern sollte der im Vorjahr schon auf 6,69 % gesenkte kalkulatorische
Zinssatz noch einmal auf nun 6,59 % gesenkt werden.
In die Gebührenermittlung für 2015 fließen dann folgende Werte ein:
Abschreibung
kalkulatorische Zinsen
2.113.196 € (Vorjahr 2.064.712 €)
1.614.914 € (Vorjahr 1.617.688 €)
Die Steigerung bei den Abschreibungen ergibt sich aus zusätzlichen Anlagen (u.a. das gesamte
Baugebiet Ölmühle).
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Für die Verteilung der Kosten der baulichen und maschinellen Anlagen wurden die ermittelten Verteilungsschlüssel für die Sonderbauwerke und Kanäle verwendet. Das sonstige Anlagevermögen
wurde einzeln je nach Nutzung verteilt, so z.B. die Kosten des Kanalspülwagen wie bereits mehrfach angeführt zu 90 % auf das Schmutzwasser und zu 10 % auf das Niederschlagswasser. Die
Fahrzeuge, Meß- und sonstige Geräte für die Kanalunterhaltung sind entsprechend den Betriebskosten der Kanäle zu 40,94 % auf Schmutzwasser und zu 59,06 % auf Niederschlagswasser gebucht.
Die kalkulatorischen Kosten für den „Abwasser-Bauhof“ im Steffensrott sind entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten zu 56,77 % dem Schmutzwasser und 43,23 % dem Niederschlagswasser
zugeordnet.
Zeile 43: Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur
Nach der Übernahme zum 01.04.1994 werden die Kosten der Kläranlage Mitte durch den Wasserverband Eifel-Rur getragen und über einen Verbandsbeitrag der Stadt in Rechnung gestellt. Zum
01.01.2004 hat der Verband auch einen Teil der Sonderbauwerke übernommen.
Nach Mitteilung des Wasserverbandes wird sich der Beitrag für 2015 auf rund 4.590.200 € belaufen. Damit sinkt der Beitrag gegenüber dem Vorjahr leicht um knapp 5.000 €. Für die verschiedenen
Kostenarten innerhalb des Beitrages sind die gleichen Verrechnungsschlüssel angesetzt wie für die
eigenen Anlagen. So sind die im Beitrag enthaltenen Personalausgaben nach dem Personalausgabenschlüssel für Kläranlagen verteilt, die Betriebskosten nach dem Betriebskostenschlüssel etc. Der
auf die Sonderbauwerke entfallende Umlageanteil wird nach dem gleichen Schlüssel verteilt wie die
Kosten der städtischen Sonderbauwerke. Letztlich verteilt sich dann der Beitrag 2015 wie in Anlage
3 aufgeführt mit 64,35 % auf Schmutzwasser und 35,65 % auf Niederschlagswasser.
Insgesamt errechnen sich im Abwasserbereich 2015 gemäß Zeile 40 Kosten in Höhe von
9.977.480 €. Davon entfallen 5.664.340 € (=56,77 %) auf das Schmutzwasser und 4.313.140 € (=
43,23 %) auf das Niederschlagswasser.
Damit erhöhen sich die Kosten insgesamt gegenüber dem Vorjahr um rund 160.000 €. Ursache sind
die höheren Unterhaltungskosten, der maschinellen Anlagen, höhere Betriebskosten sowie die höheren Abschreibungen.
Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Überschüsse in einem Gebührenhaushalt
innerhalb von vier Jahren auszugleichen, im Gegenzug sollen Fehlbeträge im gleichen Zeitraum
ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung für 2012 ist als Anlage beigefügt. Sie schloss insgesamt mit einer Unterdeckung in Höhe von 52.906,71 € (= - 0,52%) ab. Davon entfallen 22.332,83 €
auf den Bereich Schmutzwasser und 30.573,88 € auf den Bereich Niederschlagswasser. Diese Beträge werden im Rahmen der Kalkulation 2015 „nacherhoben“. Die Kosten sollten das Kostenverteilungsverhältnis des jeweiligen Kalkulationsjahres nicht beeinflussen. Daher sind die Beträge hier
in Zeile 41 gesondert ausgewiesen.
Rechnet man die Unterdeckung 2012 zu den voraussichtlichen Kosten 2015 hinzu, ergeben sich die
insgesamt umzulegenden Kosten, die sich auf 10.030.387 € belaufen. Davon entfallen
5.686.673 € auf den Bereich Schmutzwasser
4.343.714 € auf den Bereich Niederschlagswasser.
Von den Kosten abzusetzen sind noch die sonstigen Erlöse, so z.B. der Kostenersatz für die Ausschreibungsunterlagen bei Kanalbaumaßnahmen.
Sitzungsvorlage 449/2014
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Die Schmutzwassergebühr errechnet sich aus der Division der Kosten durch den voraussichtlichen
Wasserverbrauch. Zur Ermittlung des Gebührensatzes 2015 wird ein Frischwasserverbrauch von
1.460.000 cbm angesetzt. Danach errechnet sich eine
Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,89 €/cbm.
Die Niederschlagswassergebühr errechnet sich aus der Division der Kosten durch die insgesamt
angeschlossene mittels der Abflussbeiwerte reduzierte Fläche. Mit einbezogen werden auch die öffentlichen Flächen (Straße, Wege, Plätze) und zwar unabhängig davon, ob es sich hierbei um Gemeinde, Kreis, Landes- oder Bundesstraßen handelt. So ist sichergestellt, dass für einen qm öffentliche Flächen die gleichen Gebühren zu zahlen sind wie für einen qm private befestigte Fläche. Insgesamt betragen die
öffentlichen befestigten Flächen
privaten befestigten Flächen
1.200.000 qm
1.725.000 qm.
Dabei handelt es sich jeweils um mittels der Abflussbeiwerte reduzierte Flächen. Insgesamt ergibt
sich demnach eine angeschlossene Fläche von 2.925.000 qm, so dass sich für 2015 eine
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 1,48 €/qm
errechnet.
Von der öffentlichen befestigten Flächen entfallen rund 101.000 qm auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Hier werden die Straßenbaulastträger per Gebührenbescheid zur Zahlung der Niederschlagswassergebühren veranlagt. Die Einnahmen hieraus betragen ca. 150.000 €. Die anteiligen
Kosten für die städtischen Straßenflächen in Höhe von 1.628.000 € werden vom Kostenträger 54
541 001 01 (Straßen, Wegen und Plätze) im Wege der internen Leistungsverrechnung erstattet.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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