Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuch, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten für das Teilgebiet Ecke
Breite Straße/Brauereistraße zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Umlegung der Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im betreffenden
Planbereich.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung
nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung
nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt.
Die gesamten Kosten für das Verfahren sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages
durch den Antragsteller zu übernehmen.
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-243/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
03.02.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straßehier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 13.08.2003 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
4/Kirchherten, für den Teilbereich Ecke Brauereistraße/Breite Straße gestellt. Der Antrag ist in der
Anlage nebst Lageplan beigefügt.
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten ist auf dem Grundstück eine Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
Dies ist aus dem Auszug des beigefügten Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten zu entnehmen.
Dieser sieht die Anlage von Grünflächen in einer Größe von 119 m² vor.
Die durch die Antragstellerin vorgelegten Planungen mit dem tatsächlichen Bestand weisen
angelegte Grünflächen in einer Größe von insgesamt 126 m² aus.
Ein Antrag auf Genehmigung der Außengastronomie liegt zur Zeit beim Bauaufsichtsamt des
Rhein-Erft-Kreises zur Genehmigung vor.
Wie aus dem Antrag zu entnehmen ist, ist bedingt durch die Lage der festgesetzten Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft eine für die
Antragstellerin sinnvolle Ausnutzung des Grundstückes für die Außengastronomie unter
Berücksichtigung der anzulegenden Stellplätze nicht möglich.
Nach Erstellung eines Lärmgutachtens infolge einer Forderung durch das Staatliche Umweltamt
Köln hinsichtlich der geänderten Planung bzw. der Außengastronomie, sollte das Einvernehmen
mit der Stadt Bedburg –gem. Maßgabe des Bauaufsichtsamtes - durch
Änderung des
Bebauungsplanes hergestellt werden, da ansonsten eine Ablehnung die Folge ist.
Befreiungsvoraussetzungen bestehen für diese Maßnahme nicht.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 13.08.2003 eine entsprechende Planänderung beantragt.
Mit Schreiben vom 15.01.2004 wurde nunmehr neben dem vorgelegten Antrag auch die
Einverständniserklärung des direkt benachbarten Grundstückseigentümers zur bestehenden
Grünflächenanlage vorgelegt.
Unter Berücksichtigung dessen, dass der durch den Bebauungsplan festgesetzte Ausgleich durch
die Pflanzmaßnahmen an anderer Stelle auf dem Grundstück hergestellt wurde, schlägt die
Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister