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Sitzungsvorlage (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 50 Az.: Jülich, 29.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 441/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2014 Stadtrat 04.12.2014 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Einstimmig, Enthaltungen: 0 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich Anlg.: 4 14 30 20/22 Dez IV 50 SD.Net Beschlussentwurf: Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Jülich ist wie folgt zu erlassen: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1. Die entstehenden Ausgaben- und Einnahmeänderungen werden im Haushalt 2015 berücksichtigt. Begründung: Die vom Kommunalabgabengesetz (KAG NW) geforderte jährliche Kalkulation macht eine Änderung der Satzung notwendig. Die neue Gebührensatzung ab dem 01.01.2015 ist die rechtliche Basis für die Erhebung von Benutzungsgebühren für folgende Einheiten: Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler, bestehend aus: Die Objekte bilden als Gesamtheit die Einrichtung „Übergangsheime“ Jülich, Oststraße 6 Jülich-Güsten, Welldorfer Str. 124 c Jülich-Selgersdorf, Altenburger Str. 27 g Jülich, Propst-Bechte-Platz 1 (Wohnung EG) Jülich, Düsseldorfer Str. 42 (Wohnungen im 2. und 3. OG) Jülich-Pattern, Kreuzstr. 29 (Wohnung 1. OG) Jülich-Stetternich, Geschw.-Scholl-Str. 10 (Wohnung DG) Jülich, Kopernikusstr. 66, EG rechts Jülich, Kopernikusstr. 66, 2. OG links Jülich, Kopernikusstr. 66, 5. OG links Jülich, Kopernikusstr. 66, 5. OG Mitte Jülich, Kopernikusstr. 66, 6. OG links Jülich, Kopernikusstr. 64, 4. OG links Jülich, Kopernikusstr. 64, 5. OG links Jülich, Kopernikusstr. 64, 7. OG links Jülich, Kopernikusstr. 64, 7. OG Mitte Jülich-Broich, Am Feldrain 6 Jülich, Schindberg 12 (Wohnung im DG) Beim Abschluss des Jahres 2013 führten die Einnahmen an Benutzungsgebühren und Landeserstattungen zu einem Kostendeckungsgrad von 67,12 %. Die Unterdeckung wird kostensteigernd in den weiteren Berechnungen berücksichtigt. Die Einnahmen an Energiekostenerstattungen ergaben einen Kostendeckungsgrad von 103,06 %. Das Ergebnis des prognostizierten BAB (Betriebsabrechnungsbogen) für das Jahr 2015 weist einen zu deckenden Gesamtaufwand von 441.770,24 € aus. Die Umlage zur Abdeckung der Betriebsaufwendungen auf die Nutzer, unter Zugrundelegung der voraussichtlich real genutzten Wohnflächen, ergibt folgende Beträge: 1. Gebühr 2. Energiekostenpauschalen*: 2.1 Stromkostenpauschale 2.2 Wasser und Entwässerung 2.3 Heizkostenpauschale 10,80 €/je qm/mtl. (bisher 12,53 €) 27,20 €/je Person/mtl. (bisher 31,15 €) 22,90 €/je Person/mtl. (bisher 22,75 €) 30,20 €/je Person/mtl. (bisher 30,30 €) * Eine getrennte Festsetzung der Energiekostenpauschalen ist erforderlich, weil die Stromkosten in den Kosten der Lebenshaltung (Barbeträge nach dem AsylbLG) enthalten sind und nicht wie Wasser/Entwässerung und Heizung zusätzlich übernommen werden. Ein wesentlicher Grund für die Kostensteigerung liegt in der Anmietung weiterer Wohnungen im Laufe des Jahre 2014, welche im BAB 2015 erstmals mit ausgewiesen werden. Weitere Gründe sind höhere Aufwendungen in den Bereichen bauliche Unterhaltung, Leistungsverrechnung Bauhof und Einrichtungskosten. Die entstandene Unterdeckung aus 2013 in Höhe von 55.816,21 € wird in 2015 in voller Höhe als Aufwendungen eingerechnet. Die Verbrauchskosten werden im BAB 2015 unverändert zu 100 % auf die Nutzer umgelegt. Die Anpassung der Energiekostenpauschalen wird aufgrund der tatsächlich ermittelten periodengerechten Verbrauchsdaten vorgenommen. Die Vorhaltung freier Räume für die Erfüllung der Aufnahmepflicht ist aufgrund steigender Neuzuweisungen nicht mehr möglich. Freiwerdende Räume werden umgehend wieder belegt. Eine 100% Belegung ist in der Praxis aber nicht zu erreichen, da zwischen dem Auszug von Personen und der Neuvergabe der Räume immer einige Tage „vorübergehender Nichtbelegung“ entstehen. In dieser Zeit werden regelmäßig Reparaturen, Renovierungen etc. durchgeführt. Die tatsächliche vorübergehende Nichtbelegung wird regelmäßig in der Abrechnung des letzten Jahres zugunsten der Gebührenzahler und zu Lasten der Stadt Jülich berücksichtigt werden. Sitzungsvorlage 441/2014 Seite 2 Nähere Erläuterungen zu den Berechnungen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Der Vorlage sind beigefügt: Anlage 1: Text der 7. Änderungssatzung Anlage 2: BAB auf der Basis des Jahresergebnisses 2013 Anlage 3: BAB auf der Basis der prognostizierten Aufwendungen und Erlöse des Jahres 2015 Anlage 4: Erläuterungen zu den Berechnungen Finanzielle Auswirkungen: Die Änderungen der Gebühren und Energiekostenpauschalen haben direkte Auswirkungen im NKFHaushalt 2014 der Stadt Jülich in der Produktstufe 31 313 001 01 „Leistungen nach dem AsylbLG“, da die Stadt Jülich für den untergebrachten Personenkreis in der Regel zu 100 % selbst Kostenträger ist. Die Änderung der Gebühr führt zu Änderungen in dieser Produktstufe. Die Nutzer selbst werden hierdurch nicht unmittelbar belastet. Sollte jedoch in einem Ausnahmefall ein Nutzer aufgrund eigenen Einkommens selbst kostenpflichtig werden, wird seit dem 01.01.2014 in der Satzung ein Gebührenhöchstbetrag festgesetzt um die Belastung in diesem Einzelfall zu begrenzen. In Anlehnung an den aktuellen Mietspiegel der Stadt Jülich wird für diesen Fall eine Gebühr von 5,55 € je qm monatlich erhoben. (Mittelwert zw. 3,85 € und 7,25 €) Die Regelung soll auch weiterhin gelten. In 2014 wurde sie in 2 Fällen für kurze Zeit angewendet. Abschließende Anmerkung zur weiteren Entwicklung Die Flüchtlingsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland hat seit Ende 2012 erheblich zugenommen und es werden inzwischen immer neue Rekordzahlen gemeldet. Im gleichen Verhältnis steigen auch die Aufnahmezahlen in den Kommunen. Ein umfassender Bericht über die aktuelle Aufnahme- und Unterbringungssituation in Jülich wurde dem Ausschuss für Jugend, Integration, Soziales, Schule und Sport am 29.09.2014 vorgelegt. Die Zahlen steigen weiter an und ein Ende der Internationalen Flüchtlingsbewegungen ist nicht in Sicht. Die jetzt erstellte Vorlage zur Satzungsänderung basiert auf den aktuell bekannten Daten zum Stichtag 22.10.2014. Weitergehende Überlegungen können jetzt nicht berücksichtigt werden. Dies ist aber auch nicht zwingend erforderlich. Sollten weitere Unterkünfte erstellt oder angemietet werden, so werden diese mit den gleichen Gebührensätzen berechnet. Die steigenden Aufwendungen werden zunächst in der Kostenrechnung durch steigende Gebühreneinnahmen intern ausgeglichen. Eine weiterreichende Berechnung mit Ausgleich der Aufwendungen und Einnahmen auf der Basis des Jahresergebnisses erfolgt dann mit der nächsten Gebührenberechnung für das kommende Jahr. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 441/2014 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: 441.770,24 € jährl. Einnahmen: 441.770,24 € jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produktsachkonto: und nein ja nein (siehe Beschlussentwurf) 31 315 003 01 „Übergangsheime Asylbewerber“ 31 315 002 01 „Übergangsheime Aussiedler“ (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 441/2014 Seite 4