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Sitzungsvorlage (BAB 2014 - Anlage 4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
653 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
14.11.14, 13:37
Sitzungsvorlage (BAB 2014 - Anlage 4)

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Inhalt der Datei

Anlase 4 Erläuterungen zur Berechnung Im Rahmen der Durchftihrung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in der Stadt Jülich werden die Übergangsheime als betriebliche Wirtschaftseinheit mit einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) abgerechnet. Der BAB des kommenden Jahres weist die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtungen aus. Die Objekte bilden als Gesamtheit die Einrichtung,,Übergangsheime" ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler flir Die Kalkulation, bzw. der Kalkulationszeitraum,bezieht sich auf die Abrechnungsjahre 2013,2014 sowie der Prognose flir 2015. Die Ansätze der voraussichtlichen Erlöse und Aufwendungen fiir das Jahr 2015 beziehen die Über- Unterdeckungen aus dem Ergebnis des Jahres 2013 ein. Die Rechtsform der Übergangsheime ist öffentlich-rechtlich. Das KAG NW sieht vor, dass die Benutzungsgebühren so kalkuliert werden sollen, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (gem. 6). Hierbei ist auch ein Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Ergeben sich trotzdem Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen, sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen. $ Die Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinne umfassen: - Die Aufwendungen des gemeindlichen Haushaltes (Personal- und Sachkosten der beteiligten Fachämter sowie Erstattung für Leistungen anderer gemeindlicher Einrichtungen und Verwaltungszweige) - kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalverzinsungen) - alle weiteren Kosten zum Betrieb der Unterkünfte* Die Erlöse umfassen: die Berücksichtigung der Landeserstattung gem. $ 6 FlüAG bzw. $ 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz die Gebühreneinnahmen und die Energiekostenpauschalen - ** (*Hausmeister, Fahrlkosten, Telefon, Notrufeinrichtungen, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Schlüsselanfertigung, Glühbirnen, Arbeiten durch den Bauhof, Handwerkereinsätze, Reparaturen und Ersatz und Ergänzung von Einrichtungen, Anmietung, Energiekosten u.a.) (**Von den Ausgaben ist der Unterkunftsanteil der voraussichtlichen Landeserstattung, welche die Kommunen gem. $ 6 FIüAG für Asylbewerber bzw. gem. S 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz ftir Spätaussiedler erhält, als Einnahme zu berücks icht igen.) Persona I kostenansatz: Es werden die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil zugrunde gelegt. Hier sind neben den Bezügen bereits Beihilfe und Versorgungsbeiträge enthalten. Die Sachkosten umfassen neben den bisher berücksichtigten Sachkosten auch die Energiekosten, Raumkosten, Kosten der PC-Ausstattung usw. Darüber hinaus werden Gemeinkosten berücksichtigt, die neben der bisherigen Verwaltungskostenerstattung auch z.B. die Kosten des Personalamtes und anderer Querschnittsämter enthalten. Da die Amtsleitung auch Sachbearbeitungsaufgaben wahrnimmt, wird sie ebenfalls mit einem Stellenanteil on 90Ä berücksichtigt. v Da Statusabfragen, Hilfestellung bei Wohnungssuclre und Umzug auch von der Sachbearbeitung wahrgenommen werden, aber nicht direkt der Übergangseinrichtung zuzuordnen sind, werden 1\Yo der Kosten als neutrale Kosten rausgerechnet.