Daten
Kommune
Jülich
Größe
653 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
14.11.14, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlase 4
Erläuterungen zur Berechnung
Im Rahmen der Durchftihrung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in der Stadt Jülich
werden die Übergangsheime als betriebliche Wirtschaftseinheit mit einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
abgerechnet.
Der BAB des kommenden Jahres weist die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten für den Betrieb der
Einrichtungen aus. Die Objekte bilden als Gesamtheit die Einrichtung,,Übergangsheime"
ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler
flir
Die Kalkulation, bzw. der Kalkulationszeitraum,bezieht sich auf die Abrechnungsjahre 2013,2014 sowie
der Prognose flir 2015. Die Ansätze der voraussichtlichen Erlöse und Aufwendungen fiir das Jahr 2015
beziehen die Über- Unterdeckungen aus dem Ergebnis des Jahres 2013 ein.
Die Rechtsform der Übergangsheime ist öffentlich-rechtlich. Das KAG NW sieht vor, dass die
Benutzungsgebühren so kalkuliert werden sollen, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (gem.
6). Hierbei ist auch ein Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Ergeben sich trotzdem Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen, sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.
$
Die Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinne umfassen:
- Die Aufwendungen des gemeindlichen Haushaltes
(Personal- und Sachkosten der beteiligten Fachämter sowie Erstattung für Leistungen anderer
gemeindlicher Einrichtungen und Verwaltungszweige)
- kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalverzinsungen)
- alle weiteren Kosten zum Betrieb der Unterkünfte*
Die Erlöse umfassen:
die Berücksichtigung der Landeserstattung gem. $ 6 FlüAG bzw. $ 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz
die Gebühreneinnahmen und die Energiekostenpauschalen
-
**
(*Hausmeister, Fahrlkosten, Telefon, Notrufeinrichtungen, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger,
Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Schlüsselanfertigung, Glühbirnen, Arbeiten durch den Bauhof,
Handwerkereinsätze, Reparaturen und Ersatz und Ergänzung von Einrichtungen, Anmietung, Energiekosten u.a.)
(**Von
den Ausgaben ist der Unterkunftsanteil der voraussichtlichen Landeserstattung, welche die Kommunen gem. $
6 FIüAG für Asylbewerber bzw. gem. S 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz ftir Spätaussiedler erhält, als Einnahme zu
berücks icht igen.)
Persona I kostenansatz:
Es werden die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil zugrunde gelegt. Hier
sind neben den Bezügen bereits Beihilfe und Versorgungsbeiträge enthalten. Die Sachkosten umfassen neben
den bisher berücksichtigten Sachkosten auch die Energiekosten, Raumkosten, Kosten der PC-Ausstattung
usw. Darüber hinaus werden Gemeinkosten berücksichtigt, die neben der bisherigen
Verwaltungskostenerstattung auch z.B. die Kosten des Personalamtes und anderer Querschnittsämter
enthalten.
Da die Amtsleitung auch Sachbearbeitungsaufgaben wahrnimmt, wird sie ebenfalls mit einem Stellenanteil
on 90Ä berücksichtigt.
v
Da Statusabfragen, Hilfestellung bei Wohnungssuclre und Umzug auch von der Sachbearbeitung
wahrgenommen werden, aber nicht direkt der Übergangseinrichtung zuzuordnen sind, werden 1\Yo der
Kosten als neutrale Kosten rausgerechnet.