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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Sportanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
10.12.15, 14:37
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Sportanlagen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Sportanlagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 477/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 29.09.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Termin 17.11.2015 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 18.11.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Sportanlagen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Sportanlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbe- darf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Sportanlagen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2016" aufgelistet sind, im Jahr 2016 auch zu realisieren. Der Sportausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein) -2-