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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless- hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des
            Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des
            Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des
            Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des
            Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-242/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 03.02.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet „Im Spless“hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. Alternativ: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass zur Planänderung keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden sind Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster zu fassen und gleichzeitig festzustellen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster – Siedlungserweiterung Kaster/Baugebiet Im Spless – gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für einen Teilbereich an der Käthe-Kollwitz-Straße (Planstraße B1), der Paul-Klee-Straße (Planstraße B2), der Heinrich-Campendonk-Straße (Planstraße B3) und der Max-Ernst-Straße (Planstraße B4), nördlich der Carl-Leyhausen-Allee gefasst. Hierdurch wird aufgrund der zusätzlichen Schaffung von Bauflächen innerhalb des Plangebietes ein schonender Umgang mit der Inanspruchnahme von Freiraumflächen erreicht. Darüber hinaus können Baugrundstücke bedarfsorientiert angeboten werden. Der Plangeltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Gemarkung Kaster, Flur 10 und ist identisch mit den Plangebietsgrenzen des Ursprungsplanes, dem Bebauungsplan Nr. 32 /Kaster. Dieses Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die nordöstlichen Parzellengrenzen der Flurstücke Nrn. 44, 45, 27, 29, 31 und 33, im Osten: durch die L 279, im Süden: durch den Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 10, Nr. 34, sowie dessen Verlängerung bis hin zur Jülicher Straße, im Westen: von der nordwestlichen Parzellengrenze des Flurstückes Nr. 44. Das Beteiligungsverfahren wurde durch die Verwaltung eingeleitet. Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung nebst Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Erftkreises am 16.12.2003 über die öffentliche Auslegung gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches unterrichtet. Die Auslegung für die Bürger findet daher vom 29.12.2003 bis zum 02.02.2004 einschließlich statt. Die von der Bebauungsplanänderung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2004 ebenfalls über die Planänderung informiert und gem. § 13 Ziffer 3 des Baugesetzbuches um Stellungnahme bis zum 23.01.2004 gebeten. Bislang sind Stellungnahmen zum Verfahren nicht vorgetragen worden. Sollten noch Stellungnahmen zum Verfahren eingehen, so werden diese nebst ggf. erforderlichem Abwägungsvorschlag zu den Fraktionsvorbesprechungen nachgereicht. Darüber wird die Verwaltung ergänzend, sofern Stellungnahmen eingehen, diese nach der Zustellung über das Bürger- und Ratsinformationssystem (SD-Office) laufend einpflegen, sodass auch vor den Fraktionsbesprechungen Änderungen bzw. Ergänzungen einsehbar sind. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister