Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-242/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
03.02.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des
rückwärtigen
Bereiches
der
Wohnbebauung
Morkener
Straße/
Am
Zelenberg/
Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet „Im Spless“hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die
während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zur 3. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster eine Abwägung durchzuführen und über die
Stellungnahmen einzeln zu beschließen.
Alternativ:
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass
zur Planänderung keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden sind
Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster zu fassen und gleichzeitig festzustellen, dass die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da
das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen
Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 den Aufstellungsbeschluss für die
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster – Siedlungserweiterung
Kaster/Baugebiet Im Spless – gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für einen
Teilbereich an der Käthe-Kollwitz-Straße (Planstraße B1), der Paul-Klee-Straße (Planstraße B2),
der Heinrich-Campendonk-Straße (Planstraße B3) und der Max-Ernst-Straße (Planstraße B4),
nördlich der Carl-Leyhausen-Allee gefasst.
Hierdurch wird aufgrund der zusätzlichen Schaffung von Bauflächen innerhalb des Plangebietes
ein schonender Umgang mit der Inanspruchnahme von Freiraumflächen erreicht. Darüber hinaus
können Baugrundstücke bedarfsorientiert angeboten werden.
Der Plangeltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Gemarkung Kaster, Flur 10
und ist identisch mit den Plangebietsgrenzen des Ursprungsplanes, dem Bebauungsplan Nr. 32
/Kaster. Dieses Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden:
durch die nordöstlichen Parzellengrenzen der Flurstücke
Nrn. 44, 45, 27, 29, 31 und 33,
im Osten:
durch die L 279,
im Süden:
durch den Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 10,
Nr. 34, sowie dessen Verlängerung bis hin zur Jülicher
Straße,
im Westen:
von der nordwestlichen Parzellengrenze des Flurstückes
Nr. 44.
Das Beteiligungsverfahren wurde durch die Verwaltung eingeleitet. Die Bürger wurden durch
ortsübliche Bekanntmachung nebst Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Erftkreises am
16.12.2003 über die öffentliche Auslegung gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
unterrichtet. Die Auslegung für die Bürger findet daher vom 29.12.2003 bis zum 02.02.2004
einschließlich statt.
Die von der Bebauungsplanänderung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 17.12.2004 ebenfalls über die Planänderung informiert und gem. § 13 Ziffer 3 des
Baugesetzbuches um Stellungnahme bis zum 23.01.2004 gebeten.
Bislang sind Stellungnahmen zum Verfahren nicht vorgetragen worden. Sollten noch
Stellungnahmen zum Verfahren eingehen, so werden diese nebst ggf. erforderlichem
Abwägungsvorschlag zu den Fraktionsvorbesprechungen nachgereicht.
Darüber wird die Verwaltung ergänzend, sofern Stellungnahmen eingehen, diese nach der
Zustellung über das Bürger- und Ratsinformationssystem (SD-Office) laufend einpflegen, sodass
auch vor den Fraktionsbesprechungen Änderungen bzw. Ergänzungen einsehbar sind.
Insofern schlägt die Verwaltung vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister