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Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
22.02.10, 11:54
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram/Herr Lützler BE: Herr Wolfram/Herr Lützler Kreuzau, 19.02.2008 Vorlagen-Nr.: 21/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss 05.03.2008 01.04.2008 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Ordnungsbehörden können nach § 27 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verordnungen erlassen. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat hierzu im März 2007 eine Musterverordnung veröffentlicht. In der 11. Sitzung des Umweltausschusses am 07.11.2007 wurde die Verwaltung aufgefordert, eine ordnungsbehördliche Verordnung als Vorlage zu erstellen und hierbei die Erfahrungen der angrenzenden Städte und Gemeinden im Kreis Düren einfliessen zu lassen. Die Verwaltung hat eine entsprechende Vorlage erstellt und sich hierbei in erster Linie am Muster des Städte- und Gemeindebundes orientiert. Diese wurde ergänzt durch einzelne Passagen von neueren Verordnungen anderer Städte und Gemeinden in NRW. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Die ordnungsbehördliche Verordnung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________