Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
22.02.10, 11:54
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram/Herr Lützler
BE: Herr Wolfram/Herr Lützler
Kreuzau, 19.02.2008
Vorlagen-Nr.: 21/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
05.03.2008
01.04.2008
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Ordnungsbehörden können nach § 27 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) zur
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verordnungen erlassen. Der
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat hierzu im März 2007 eine Musterverordnung
veröffentlicht.
In der 11. Sitzung des Umweltausschusses am 07.11.2007 wurde die Verwaltung aufgefordert,
eine ordnungsbehördliche Verordnung als Vorlage zu erstellen und hierbei die Erfahrungen der
angrenzenden Städte und Gemeinden im Kreis Düren einfliessen zu lassen.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Vorlage erstellt und sich hierbei in erster Linie am Muster
des Städte- und Gemeindebundes orientiert. Diese wurde ergänzt durch einzelne Passagen von
neueren Verordnungen anderer Städte und Gemeinden in NRW.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Die ordnungsbehördliche Verordnung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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