Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-415/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
16.09.2004
Rat der Stadt Bedburg
21.09.2004
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraßea) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 beschlossen, den
Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
(Vorhaben- und Erschließungsplan „Im Hasental“) vom 05.11.2002 gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg zu fassen.
Planungsziel ist
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die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der
eingeschossigen Bauweise im Plangebiet
die Übernahme der Planänderungen auf der Grundlage der Ergebnisse aus der
frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen auf der
Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.10.2003
die Umstellung eines Verfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan auf
ein Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der durch das
Planverfahren entstehenden Kosten durch die Antragsteller (Maßnahmenträger),
dies nebst Zahlung eines Infrastrukturkostenbeitrages durch die Maßnahmenträger
die uneingeschränkte Nutzung bzw. der Bestandschutz des Walles ist bei der in der
Planung vorgesehenen Anlage von Garagen bzw. Stellplatzflächen im Bereich des
Lärmschutzwalles einschließlich der aufstehenden Lärmschutzwand zu beachten
und Beeinträchtigungen sind zu vermeiden.
Die übrigen Planungsinhalte aus dem Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2003
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die Ausweisung von Mischgebiet in höchstweise dreigeschossiger Bauweise
entlang der Bahnstraße; dies in abgestufter Form (entlang der Bahnstraße
höchstweise dreigeschossig/die folgenden beiden Abschnitte höchstweise
zweigeschossig/der übrige Bereich in höchstweise eingeschossiger Bauweise)
die Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) im rückwärtigen Bereich
zwischen Langemarckstraße und Lärmschutzwall, dies in abgestufter zwei- bis
eingeschossiger Bebauung,
Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes entlang der Erft.
gelten unverändert weiter.
Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 18.05.2004 beschlossen den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im
Hasental“ zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung
öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“ hat daher gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) mit
Begründung in der Zeit vom 05. August 2004 bis 07. September 2004 einschließlich öffentlich
ausgelegen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Im Rahmend er Offenlage sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum
Verfahren vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu
empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Allg. Vertreter und
Erster Beigeordneter