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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße- Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-415/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 16.09.2004 Rat der Stadt Bedburg 21.09.2004 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“ -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraßea) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 beschlossen, den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhaben- und Erschließungsplan „Im Hasental“) vom 05.11.2002 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg zu fassen. Planungsziel ist • • • • • die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der eingeschossigen Bauweise im Plangebiet die Übernahme der Planänderungen auf der Grundlage der Ergebnisse aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.10.2003 die Umstellung eines Verfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan auf ein Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der durch das Planverfahren entstehenden Kosten durch die Antragsteller (Maßnahmenträger), dies nebst Zahlung eines Infrastrukturkostenbeitrages durch die Maßnahmenträger die uneingeschränkte Nutzung bzw. der Bestandschutz des Walles ist bei der in der Planung vorgesehenen Anlage von Garagen bzw. Stellplatzflächen im Bereich des Lärmschutzwalles einschließlich der aufstehenden Lärmschutzwand zu beachten und Beeinträchtigungen sind zu vermeiden. Die übrigen Planungsinhalte aus dem Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2003 • • • die Ausweisung von Mischgebiet in höchstweise dreigeschossiger Bauweise entlang der Bahnstraße; dies in abgestufter Form (entlang der Bahnstraße höchstweise dreigeschossig/die folgenden beiden Abschnitte höchstweise zweigeschossig/der übrige Bereich in höchstweise eingeschossiger Bauweise) die Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) im rückwärtigen Bereich zwischen Langemarckstraße und Lärmschutzwall, dies in abgestufter zwei- bis eingeschossiger Bebauung, Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes entlang der Erft. gelten unverändert weiter. Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 18.05.2004 beschlossen den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“ zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“ hat daher gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) mit Begründung in der Zeit vom 05. August 2004 bis 07. September 2004 einschließlich öffentlich ausgelegen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Rahmend er Offenlage sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter