Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-297/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.09.2005
Betreff:
Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ 7. Änderung
-Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRWhier: Stellungnahme der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der in der Anlage beigefügten
Stellungnahme der Stadt Bedburg vom 28.06.2005 betreffend die 7. Änderung des
Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises zuzustimmen.
Ferner beschließt der Ausschuss, eine abschließende Stellungnahme zum Verfahren erst im
Anschluss an die Beratungsergebnisse aus dem durch den Rhein-Erft-Kreis vorgeschlagenen
„Runden Tisch“ als Beratungsgrundlage abzugeben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.05.2005 wurde die Stadt Bedburg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRW über die beabsichtigte 7. Änderung des
Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises informiert.
Die im Kreistag beschlossene Änderung beinhaltet die Festsetzung von Naturschutzgebiet für die
Klärteiche Bedburg entsprechend der einstweiligen Sicherstellung und die Änderung von
Schutzbestimmungen zum Schutz des Eisvogels an der Erft.
Es wurde um Stellungnahme bis zum 30.06.2005 gebeten.
Seitens der Verwaltung wurde daraufhin am 28.06.2005 – vorbehaltlich der Zustimmung des
Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung – die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zur
7. Änderung des Landschaftsplanes 1, Tagebaurekultivierung Nord, abgegeben.
An den Rhein-Erft-Kreis sind im Zusammenhang mit dieser 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr
1 und der eingeschränkten Zulassung eines gewerblichen Kajakverleihs eine Reihe von Bedenken
vorgetragen worden. Diese betreffen insbesondere die aktuelle und zukünftige Nutzung der Erft für
den Natursport, hier insbesondere das Befahren mit Kajaks, die ortsnahe Erholung, die Fischerei
und die geplanten Regelungen für den Naturschutz.
Dabei zeichnen sich bereits heute sowohl Probleme zwischen den einzelnen Nutzergruppen, als
auch zwischen den aus Sicht des Naturschutzes notwendigen Einschränkungen und einzelnen
Nutzungsansprüchen ab.
Mit Schreiben vom 05.07.2005 hat der Rhein-Erft-Kreis aufgrund der zuvor gemachten
Ausführungen zu einem „Runden Tisch“ mit allen an der Nutzung der Erft Interessierten
eingeladen, in den die Erfahrungen aus der Saison 2005 einfließen sollten und bei dem auch im
Hinblick auf das laufende Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Nr. 1 nach tragbaren
Lösungen für die Zukunft gesucht werden soll.
Dieser „Runde Tisch“ soll im Herbst diesen Jahres stattfinden. Die Stadt Bedburg hat ihre
Teilnahme hieran zugesagt.
Im Anschluss hieran wird die Verwaltung über die weitere Vorgehensweise unterrichten.
50181 Bedburg, den 15.08.2005
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(Schmitz)
Sachbearbeiter
(Klütsch)
Stellv. Fachbereichsleiter
(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand