Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 7. Änderung -Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRW- hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 7. Änderung
-Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRW-
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Landschaftsplan Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 7. Änderung
-Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRW-
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-297/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.09.2005 Betreff: Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ 7. Änderung -Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRWhier: Stellungnahme der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Bedburg vom 28.06.2005 betreffend die 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises zuzustimmen. Ferner beschließt der Ausschuss, eine abschließende Stellungnahme zum Verfahren erst im Anschluss an die Beratungsergebnisse aus dem durch den Rhein-Erft-Kreis vorgeschlagenen „Runden Tisch“ als Beratungsgrundlage abzugeben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 30.05.2005 wurde die Stadt Bedburg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 Abs. 2 LG NRW über die beabsichtigte 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises informiert. Die im Kreistag beschlossene Änderung beinhaltet die Festsetzung von Naturschutzgebiet für die Klärteiche Bedburg entsprechend der einstweiligen Sicherstellung und die Änderung von Schutzbestimmungen zum Schutz des Eisvogels an der Erft. Es wurde um Stellungnahme bis zum 30.06.2005 gebeten. Seitens der Verwaltung wurde daraufhin am 28.06.2005 – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung – die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zur 7. Änderung des Landschaftsplanes 1, Tagebaurekultivierung Nord, abgegeben. An den Rhein-Erft-Kreis sind im Zusammenhang mit dieser 7. Änderung des Landschaftsplanes Nr 1 und der eingeschränkten Zulassung eines gewerblichen Kajakverleihs eine Reihe von Bedenken vorgetragen worden. Diese betreffen insbesondere die aktuelle und zukünftige Nutzung der Erft für den Natursport, hier insbesondere das Befahren mit Kajaks, die ortsnahe Erholung, die Fischerei und die geplanten Regelungen für den Naturschutz. Dabei zeichnen sich bereits heute sowohl Probleme zwischen den einzelnen Nutzergruppen, als auch zwischen den aus Sicht des Naturschutzes notwendigen Einschränkungen und einzelnen Nutzungsansprüchen ab. Mit Schreiben vom 05.07.2005 hat der Rhein-Erft-Kreis aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen zu einem „Runden Tisch“ mit allen an der Nutzung der Erft Interessierten eingeladen, in den die Erfahrungen aus der Saison 2005 einfließen sollten und bei dem auch im Hinblick auf das laufende Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Nr. 1 nach tragbaren Lösungen für die Zukunft gesucht werden soll. Dieser „Runde Tisch“ soll im Herbst diesen Jahres stattfinden. Die Stadt Bedburg hat ihre Teilnahme hieran zugesagt. Im Anschluss hieran wird die Verwaltung über die weitere Vorgehensweise unterrichten. 50181 Bedburg, den 15.08.2005 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------- (Schmitz) Sachbearbeiter (Klütsch) Stellv. Fachbereichsleiter (Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand