Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
10.12.15, 14:37
Aktualisiert
10.12.15, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 649/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 04.12.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
15.12.2015
Bemerkungen
beschließend
Dachsanierung im Ville-Gymnasium - Bereitstellung zusätzlicher Mittel und Aufhebung eines Sperrvermerks
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Sanierung des Daches vom Verwaltungstrakt des Ville-Gymnasiums wird ein zusätzliche
Mittel in Höhe von 115.000,- € zur Verfügung gestellt.
Der für die Umsetzung dieser Maßnahme bestehende SV1-Vermerk wird aufgehoben.
Begründung:
Im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wurde ein Betrag in Höhe von
200.000,- € für die Sanierung eines Daches im Ville-Gymnasium zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme wurde mit einem VS1-Vermerk versehen.
Aufgrund seines Alters und wegen des baulichen Zustands ist es dringend erforderlich, das Dach
des Verwaltungstraktes am Ville-Gymnasium zu sanieren. Die Dachfläche wurde zur Errichtung
einer Photovoltaikanlage verpachtet. Bei dem Aufbau der Anlage Ende 2012 wurde das Dach an
mehreren Stellen beschädigt. Vom Fachausschuss wurde die Maßnahme mit einem SV1-Vermerk
versehen. Vor einer Sanierung des Daches sollte die Ursache des Schadens ermittelt und die
Übernahme des Schadens durch den Pächter sichergestellt werden.
Zur Klärung dieser Fragen wurde ein Anwaltsbüro eingeschaltet. Eine Einigung mit dem Pächter
konnte noch nicht erzielt werden. Zwischenzeitlich wurde ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde ein Gutachter eingeschaltet, der den Zustand des Daches
überprüft und dokumentiert hat. Der Gutachter geht davon aus, dass das Dach beim Aufbau der
Photovoltaikanlage in Teilbereichen beschädigt wurde. Diese Schäden sind durch die Stadt beseitig worden.
Aufgrund des Schadensbildes kann vom Pächter eine Behebung des Schadens, nicht jedoch die
vollständige Sanierung des Daches verlangt werden. In den vergangenen beiden Jahren ist es
regelmäßig zu Wassereinbrüchen im Verwaltungstrakt gekommen. Aktuell dringt wieder an einer
Stelle Wasser ein. Der Wassereinbruch führt zu Folgeschäden innerhalb des Gebäudes.
Es kann nicht länger in Kauf genommen werden, dass durch ein undichtes Dach Wasser in das
Gebäude eindringt. Daher sollte die Sanierung jetzt kurzfristig in Auftrag gegeben werden. Die Arbeiten werden durch einen Gutachter begleitet, der dokumentiert, welche Schäden ggf. durch die
Montage der Photovoltaikanlage verursacht sein können. Die Stadt erhält dadurch alle notwendigen Informationen für das anstehende Beweissicherungsverfahren. Es ist aber ohnehin davon
auszugehen, dass der Stadt maximal die bisher für die Reparatur von Schäden angefallenen Kosten erstattet werden können. Schäden, die bei einer Grundsanierung des Daches ohnehin beseitigt
werden, können nicht erfolgreich geltend gemacht werden. Je länger der Zeitpunkt des Aufbaus
der Photovoltaikanlage zurück liegt, je mehr Arbeiten am Dach ausgeführt wurden, umso schwieriger wird der Nachweis, dass diese Schäden durch die Montage der Photovoltaikanlage verursacht
wurden. Zur Vermeidung weitere Kosten durch Reparaturen am Dach sollte jetzt eine vollständige
Sanierung erfolgen.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist mit dem beauftragen Rechtsanwaltsbüro abgestimmt. Im
Beweissicherungsverfahren entstehen der Stadt keine Nachteile.
Die Kosten für die Sanierung des Daches wurden ursprünglich auf 200.000,- € geschätzt. Für notwendige Reparaturen wurden zwischenzeitlich 50.000,- € aufgewendet. Aufgrund allgemeiner
Preissteigerungen betragen die Sanierungskosten jetzt 240.000,- €. Für die gutachterliche Begleitung ist ein Betrag von 25.000,- € erforderlich. Daher sind jetzt zusätzliche Mittel in Höhe von
115.000,- € zur Verfügung zu stellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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