Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
22.01.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 09.01.2008
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Schulausschuss
22.01.2008
Informationen über das Anmeldeverfahren für die Schulneulinge des kommenden Schuljahres 2008/2009
Bekanntlich werden mit Beginn des Schuljahres 2008/09 die bisherigen Schulbezirksgrenzen aufgehoben, wonach den Eltern die Wahl der Grundschule grundsätzlich freigestellt ist. Hiernach
kann die jeweilige Schulleitung bis zu der vom Schulträger vorgegebenen Kapazitätsgrenze den
Aufnahmewünschen entsprechen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Sitzungsvorlage
Nr. 72 vom 06.06.2007 verwiesen, in der zu dieser Sachlage ausführlich Stellung genommen wurde.
Mit Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses aus der Sitzung vom 19.09.2007 wurde die
Zügigkeit für die 4 Grundschulen der Gemeinde Kreuzau festgelegt, die Verwaltung gleichzeitig
aber auch beauftragt, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulleitungen eine Neuregelung des
Aufnahmeverfahrens ab dem Schuljahr 2008/09 vorzunehmen. Dies ist auch erfolgt.
Hiernach wurden alle Erziehungsberechtigten der Kinder des Geburtszeitraumes 01.08.2001 bis
31.07.2002, die zum Schuljahr 2008/09 schulpflichtig werden, gezielt mit Schreiben vom
21.09.2007, dem gleichzeitig ein dementsprechendes Anmeldeformular beigefügt war, über diese
Neuerung unterrichtet.
Da aber auch die Möglichkeit besteht, in Ausnahmefällen ein Kind auf Antrag vorzeitig einzuschulen, ist parallel hierzu eine dementsprechende Veröffentlichung sowohl im Amtsblatt Nr. 9 vom
28.09.2007 als zusätzlich auch im „Rundblick Rureifel“ in der Ausgabe vom 05.10.2007 erfolgt.
Aufgrund dieser Sachlage wurden nach Absprache mit den Schulleitungen in der Zeit vom 22.10.
bis 10.11.2007 die Anmeldungen vorgenommen. Über das Ergebnis ist ein entsprechender Nachweis erarbeitet worden, der dieser Sachstandsinformation als Anlage beigefügt ist.
Wie hieraus ersichtlich, halten sich die Aufnahmewünsche zu den Grundschulen außerhalb der
bisher bestehenden Schulbezirke durchaus in Grenzen. In der Regel resultieren diese Aufnahmeanträge aus der Tatsache, dass an den Grundschulen Kreuzau und Winden seit dem Schuljahr
2007/08 eine OGS angeboten wird.
Hinsichtlich des Wahlverhaltens und der Aufnahmewünsche in die OGS wird im Rahmen einer
separaten Sitzungsvorlage mit dem Ziel zur Erarbeitung eines Beschlussvorschlages Stellung genommen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage