Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
30.08.2010
Erstellt
19.08.10, 18:23
Aktualisiert
10.12.14, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Gr.
Jülich, 16.08.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 455/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Bürgerausschuss
Termin
30.08.2010
TOP
Ergebnisse
Antrag 16/2010
a) WC-Anlage Friedhof Güsten
b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung
c) Grünabfuhrtermin
Anlg.: - 2 III
65
60
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zu Punkt a) wird von Seiten der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Auf Grund urlaubsbedingter Abwesenheiten im Fachamt wird eine Kostenaufstellung zur Sitzung
nachgereicht und kann dort erläutert werden.
Zu Punkt b) wird von Seiten der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Der Antragsteller hat in der Sitzung des Bürgerausschuss vom 31.05.2010 seinen ursprünglichen
Antrag zur Abfallgebührensatzung zurückgezogen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wurde
daher nicht gefasst.
Eine Beschlussfassung des Bürgerausschusses über die Thematik ist jedoch ohnehin entbehrlich, da
die entsprechende Satzungsänderung bereits in Vorbereitung und eine Anregung gem. § 24 GO
NRW insoweit obsolet ist.
Zum Sachverhalt wird im Übrigen auf die Vorlagen-Nr. 325/2010 verwiesen, welche sich auf den
zurückgezognen Antrag des Antragstellers vom 14.Mai 2010 bezieht.
Zu Punkt c) wird von Seiten der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Der Stadtrat hat 8 Grünabfuhren jährlich beschlossen, welche in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich (Abfallsatzung) festgelegt sind. Hiervon muss eine für die Abfuhr der
Weihnachtsbäume im Januar genutzt werden; die restlichen sind frei planbar. Hierbei werden die
Stadtteile und die Innenstadt nicht am gleichen Tag abgefahren, so dass ein Zeitunterschied von 14
Tagen besteht. Alle Gärtner wünschen zwar eine Abfuhr zur gleichen Zeit, was jedoch leider nicht
möglich ist und den Rahmen einer kommunalen Grünabfuhr sprengen würde. Ebenso sind Abfuhren
"ad hoc" nicht möglich bzw. unerschwinglich teuer und würden zu einer extremen Gebührenerhöhung führen. Die Städte und Gemeinden sind jedoch verpflichtet, Gebühren so niedrig wie möglich
zu halten. Entsprechend den 8 Grünabfuhren pro Jahr ergeben sich also 4 Monate, in denen keine
Grünabfuhr statt finden kann.
In den Schulferien werden dabei grundsätzlich keine Abfuhren terminiert. Da die Schulferien variieren, betrifft dies im Laufe der Jahre unterschiedliche Zeiträume. Die Abfuhren müssen ein Jahr im
voraus geplant werden. Wie aber die Gartensaison des folgenden Jahres in den unvorhersehbaren
klimatischen Ereignissen verläuft (Stürme, Trockenheit, erster Frost, Laubfall), kann nicht vorausgesagt werden. Dementsprechend werden die Grünabfuhren so festgelegt, wie sie von den gärtnerischern Tätigkeiten und dem Gartenjahr in den meisten Fällen erforderlich sind und in den Monaten,
in denen eine effektive Abfuhr zu erwarten ist (für geringe Mengen lohnt sich keine teure Abfuhr).
Bezüglich der Abfuhr im Dezember ist hierbei zu bemerken, dass zu dieser Zeit hauptsächlich Laub
abgefahren wird, welches zwar eine insgesamt relative geringe Tonnage (siehe Anlage 2), auf Grund
der großen Menge jedoch ein ziemlich großes Volumen aufweist.
Es besteht die Möglichkeit, für die Sommermonate eine große Biotonne anzumelden und so mehr
Grünabfälle zu entsorgen. Wenn diese nicht mehr benötigt wird, kann die Tonne einfach wieder
umgemeldet werden. Die Gebührendifferenz beträgt in diesem Jahr lediglich 3,60 € pro Monat und
wird nur für den Zeitraum der tatsächlichen Nutzung erhoben. Die Tonne wird gebracht und auch
wieder abgeholt. Auch besteht die Möglichkeit, die Abfälle selber zur Annahmestelle nach AlsdorfWarden zu fahren.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 455/2010
x
nein
nein
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