Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.03.13, 18:37
Aktualisiert
05.03.13, 18:37
Beschlusstext (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992) Beschlusstext (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 05.03.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 11.12.2012 Zu Punkt 7.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 943-IX/Z-1 8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 Einstimmiger Beschluss: Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu RD-Nr. 943-IX vorliegenden Entwurfs (= Anlage 3 der Originalniederschrift) mit folgender Ergänzung des § 5 Abs. 2 beschlossen: „Nicht zum Sperrmüll gehören insbesondere - - Baustellen-, Renovierungs- und Abbruchabfälle, z.B. Bauschutt (Steine, Fliesen, Putzund Mörtelreste, Dachziegel), Dämm- und Isoliermaterial, (Mineralwolle, Styroporplatten) Gipskartonplatten, Asbestabfälle, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen, Fenster, Türen, Rollläden, Wand- und Deckenverkleidung, Fußbodenbeläge aus PVC, Parkett, Holzdielen; Heizkörper, Heizkessel, Öltanks, Bauholz (Bretter, Holzlatten und Balken) Spanplatten, Paletten, Fensterglas und sonstiges Flachglas; Zaunmaterial (Maschendraht, Pfosten, Holzlatten) Elektrogroßgeräte, für die eine gesonderte Entsorgung eingerichtet ist; Auto-, Moped- und Motorradteile sowie Altreifen; Silofolie und Rundballenfolie aus der Landwirtschaft mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons. Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 70 kg und einem Flächenmaß von mehr als 1,50 m x 2,00 m Die vorstehende Ausschlussregelung gilt nicht, soweit im Rahmen kleinerer Renovierungsoder Baumaßnahmen einmalig eine geringe Abfallmengen anfällt. Als geringe Menge gilt jeweils - ein Fenster mit Rahmen, allerdings ohne Fensterglas ein Rollladen ein Türrahmen sowie ein Türblatt eine Toilettenschüssel oder ein Waschbecken ein Heizkörper eine Kleinmenge (ca. 0,25 m³ insgesamt), z.B. Holzlatten, Bretter und sonstige Holzteile, Gipskartonplatten, Teppichboden, Zaunmaterial In den Sperrmüllteilen dürfen keine Schrauben und Nägel überstehen; Glas und Spiegel sind zu entfernen.“ Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2012 Seite 2