Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.03.13, 18:37
Aktualisiert
05.03.13, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 05.03.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 11.12.2012
Zu Punkt 7.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 943-IX/Z-1
8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom
16.11.1992
Einstimmiger Beschluss:
Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
vom 16.11.1992 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu RD-Nr. 943-IX vorliegenden Entwurfs (=
Anlage 3 der Originalniederschrift) mit folgender Ergänzung des § 5 Abs. 2 beschlossen:
„Nicht zum Sperrmüll gehören insbesondere
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Baustellen-, Renovierungs- und Abbruchabfälle, z.B. Bauschutt (Steine, Fliesen, Putzund Mörtelreste, Dachziegel), Dämm- und Isoliermaterial, (Mineralwolle, Styroporplatten)
Gipskartonplatten, Asbestabfälle, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen,
Fenster, Türen, Rollläden, Wand- und Deckenverkleidung, Fußbodenbeläge aus PVC,
Parkett, Holzdielen; Heizkörper, Heizkessel, Öltanks, Bauholz (Bretter, Holzlatten und
Balken) Spanplatten, Paletten, Fensterglas und sonstiges Flachglas;
Zaunmaterial (Maschendraht, Pfosten, Holzlatten)
Elektrogroßgeräte, für die eine gesonderte Entsorgung eingerichtet ist;
Auto-, Moped- und Motorradteile sowie Altreifen;
Silofolie und Rundballenfolie aus der Landwirtschaft
mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons.
Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 70 kg und einem Flächenmaß von mehr
als 1,50 m x 2,00 m
Die vorstehende Ausschlussregelung gilt nicht, soweit im Rahmen kleinerer Renovierungsoder Baumaßnahmen einmalig eine geringe Abfallmengen anfällt. Als geringe Menge gilt jeweils
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ein Fenster mit Rahmen, allerdings ohne Fensterglas
ein Rollladen
ein Türrahmen sowie ein Türblatt
eine Toilettenschüssel oder ein Waschbecken
ein Heizkörper
eine Kleinmenge (ca. 0,25 m³ insgesamt), z.B. Holzlatten, Bretter und sonstige Holzteile,
Gipskartonplatten, Teppichboden, Zaunmaterial
In den Sperrmüllteilen dürfen keine Schrauben und Nägel überstehen; Glas und Spiegel sind
zu entfernen.“
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2012
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