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Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen; hier: Änderung der Plangebietsgrenzen sowie neuer Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen;
hier: Änderung der Plangebietsgrenzen sowie neuer Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen;
hier: Änderung der Plangebietsgrenzen sowie neuer Aufstellungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 07.01.2008 Vorlagen-Nr.: 7/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.01.2008 12.02.2008 19.02.2008 27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen; hier: Änderung der Plangebietsgrenzen sowie neuer Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.05.2005 die 27. Änderung des FNP der Gemeinde Kreuzau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Drove entsprechend der Abgrenzung des ASB Drove im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan). Es handelt sich hierbei um ca. 300.000 m² zusätzliche Bauflächen. Die bisherigen Abgrenzungen wollen Sie der beigefügten Kartenunterlage entnehmen. Ich habe Sie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.11.2007 darüber informiert, dass das Planverfahren aus den verschiedensten Gründen bisher nicht weiterbetrieben werden konnte und bereits darauf hingewiesen, dass ich Ihnen nunmehr einen Vorschlag unterbreiten werde, das FNP-Änderungsverfahren in verschiedene Teilbereiche aufzuteilen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die 27. Änderung lediglich auf den Teilbereich zwischen der Drovestraße und der L 249 am Ortseingang im Bereich ehemalige Offiziershäuser und dem Baugebiet D 11 zu begrenzen. Unter Einbeziehung der bereits bebauten Grundstücke (ehemalige Offiziershäuser) handelt es sich hierbei um eine Fläche von rund 36.000 m². Innerhalb dieses Bereiches liegt auch das gemeindeeigene Grundstück in einer Größe von ca. 4.800 m². Sofern man die FNP-Änderung auf diesen Bereich begrenzt, sind insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Drover Baches sowie der Leistungsfähigkeit des Schmutzwassersammlers keine besonderen und aufwendigen Nachweise zu erbringen. Für diesen Bereich könnte dann auch sehr kurzfristig ein konkreter Bebauungsplan aufgestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten dann schrittweise die übrigen möglichen Gebietserweiterungen vorgenommen werden. Ich schlage Ihnen von daher vor, den Aufstellungsbeschluss vom 17.05.2005 aufzuheben und gleichzeitig einen neuen Aufstellungsbeschluss für diesen Teilbereich zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Verwaltungshaushalt stehen für die Änderung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Aufstellungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau vom 17.05.2005 wird aufgehoben. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu beschlossen. Die Änderung beinhaltet nunmehr die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Drove, und zwar in dem Teilbereich zwischen der Drovestraße und der L 249 am Ortseingang Drove.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-