Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 07.01.2008
Vorlagen-Nr.: 7/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.01.2008
12.02.2008
19.02.2008
27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil
Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen;
hier: Änderung der Plangebietsgrenzen sowie neuer Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.05.2005 die 27. Änderung des FNP
der Gemeinde Kreuzau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die
Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Drove
entsprechend der Abgrenzung des ASB Drove im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan).
Es handelt sich hierbei um ca. 300.000 m² zusätzliche Bauflächen. Die bisherigen Abgrenzungen
wollen Sie der beigefügten Kartenunterlage entnehmen.
Ich habe Sie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.11.2007 darüber
informiert, dass das Planverfahren aus den verschiedensten Gründen bisher nicht weiterbetrieben
werden konnte und bereits darauf hingewiesen, dass ich Ihnen nunmehr einen Vorschlag
unterbreiten werde, das FNP-Änderungsverfahren in verschiedene Teilbereiche aufzuteilen.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die 27. Änderung lediglich auf den Teilbereich zwischen der
Drovestraße und der L 249 am Ortseingang im Bereich ehemalige Offiziershäuser und dem
Baugebiet D 11 zu begrenzen. Unter Einbeziehung der bereits bebauten Grundstücke (ehemalige
Offiziershäuser) handelt es sich hierbei um eine Fläche von rund 36.000 m². Innerhalb dieses
Bereiches liegt auch das gemeindeeigene Grundstück in einer Größe von ca. 4.800 m².
Sofern man die FNP-Änderung auf diesen Bereich begrenzt, sind insbesondere hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit des Drover Baches sowie der Leistungsfähigkeit des Schmutzwassersammlers
keine besonderen und aufwendigen Nachweise zu erbringen. Für diesen Bereich könnte dann
auch sehr kurzfristig ein konkreter Bebauungsplan aufgestellt werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt könnten dann schrittweise die übrigen möglichen
Gebietserweiterungen vorgenommen werden.
Ich schlage Ihnen von daher vor, den Aufstellungsbeschluss vom 17.05.2005 aufzuheben und
gleichzeitig einen neuen Aufstellungsbeschluss für diesen Teilbereich zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Verwaltungshaushalt stehen für die Änderung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel in
Höhe von 5.000,00 € bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Der Aufstellungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau vom 17.05.2005 wird aufgehoben.
2.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs.
1 BauGB neu beschlossen. Die Änderung beinhaltet nunmehr die Ausweisung zusätzlicher
Wohnbauflächen im Ortsteil Drove, und zwar in dem Teilbereich zwischen der Drovestraße
und der L 249 am Ortseingang Drove.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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