Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.01.2008
Vorlagen-Nr.: 2/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
Hauptausschuss
17.01.2008
12.02.2008
19.02.2008
01.04.2008
Einrichtung eines Heimatmuseums im 1. Obergeschoss des Kindergartengebäudes im
Ortsteil Obermaubach;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Antrag des Heimat-, Kultur- und Verkehrsvereins
Obermaubach-Schlagstein e.V.
I. Sach- und Rechtslage:
Der Kindergarten Obermaubach befindet sich seit dem Jahre 1974 in dem gemeindeeigenen
Objekt Apollinarisstraße 5. Der Kindergarten selbst ist im Erdgeschoss untergebracht.
Die im 1. Obergeschoss (72 m²) und im Dachgeschoss (60 m²) befindlichen Räume waren bis
Mitte 2007 vermietet. Beide Wohnungen stehen seit diesem Zeitpunkt leer und sind auch aufgrund
des baulichen Zustandes so nicht mehr vermietbar. Eine Neuvermietung wäre nur möglich, wenn
jede Wohnung generalüberholt würde. Die hiermit verbundenen Renovierungskosten würden sich
jedoch pro Wohnung auf geschätzt 20.000,00 € belaufen. Bei bisherigen Gesamtmieteinnahmen
von rund 6.700,00 € im Jahr habe ich bisher nicht die Absicht, die Wohnungen zu renovieren.
In Kenntnis dieses Leerstandes und aufgrund der Tatsache, dass seit einigen Jahren keine
Räumlichkeiten mehr für das Heimatmuseum zur Verfügung stehen, hat der Heimat-, Kultur- und
Verkehrsverein Obermaubach-Schlagstein e.V. nunmehr mit Schreiben vom 18.12.2007 den
Antrag auf Überlassung des 1. Obergeschosses zum Zwecke der Einrichtung eines
Heimatmuseums gestellt. Das Antragschreiben ist als Anlage beigefügt.
Grundsätzlich begrüße ich die Wiedereinrichtung eines Heimatmuseums im Ortsteil Obermaubach.
Damit das Museum auch dauerhaft Bestand hat, sollte es nunmehr auch in einem öffentlichen
Gebäude untergebracht werden.
Ich halte die Einrichtung des Heimatmuseums im 1. Obergeschoss des Kindergartengebäudes
durchaus für möglich und schlage Ihnen vor, der Einrichtung eines Heimatmuseums im 1.
Obergeschoss grundsätzlich zuzustimmen. Diese Zustimmung beinhaltet jedoch keinerlei
bindende Verpflichtungen der Gemeinde bezüglich eventueller Kostenbeteiligungen. Da es sich
bei dem Museum letztendlich um eine öffentliche Einrichtung handelt, sollten die Räume dem
Verein jedoch unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-entfällt-
III. Beschlussvorschlag:
„1. Dem Antrag des Heimat-, Kultur- und Verkehrsvereins Obermaubach-Schlagstein e.V. auf
Überlassung der Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss des Kindergartengebäudes
Obermaubach zum Zwecke der Einrichtung eines Heimatmuseums wird stattgegeben.
2. Auf die Zahlung einer monatlichen Miete wird verzichtet, wobei die Nebenkosten jedoch
erstattet werden müssen.
3. Aufgrund der vorgenannten Zustimmung können keine Ansprüche auf weitergehende
Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau hergeleitet werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-