Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.03.13, 18:37
Aktualisiert
05.03.13, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 05.03.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 11.12.2012
Zu Punkt 19. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 974-IX
Reparatur des Seilwindenschadens des Rüstwagens der Löschgruppe Arloff-Kirspenichhier:
mündlicher Antrag der CDU-Fraktion
Der Stadtverordnete Harald Krauß erläutert, dass die Seilwinde am Rüstwagen der Löschgruppe
Arloff-Kirspenich seit Mai 2012 defekt sei und das Feuerwehrfahrzeug, das beispielsweise zum
Bergen von Fahrzeugen bei Verkehrsunfällen genutzt wird, nur noch eingeschränkt für Feuerwehreinsätze nutzbar ist. Die Verwaltung habe die Reparatur des Schadens in Höhe von 1.200 € abgelehnt, da das Fahrzeug in 2013 ausgemustert werden soll und sich daher eine Reparatur nicht
mehr lohne. Ebenfalls abgelehnt worden sei das seinerzeitige Angebot der Löschgruppe ArloffKirspenich, die Reparaturkosten aus Mitteln der Löschgruppe zu übernehmen.
Die Dringlichkeit der Angelegenheit begründete Herr Krauß mit den zurzeit vorliegenden Witterungsverhältnissen und der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Glatteisbildung und damit
auch der vermehrten Rettungseinsätze, bei denen eine Seilwinde benötigt wird.
Die Verwaltung erklärt, dass der noch gültige ratsbeschlossene Brandschutzbedarfsplan aus dem
Jahr 2007 vorsieht, dieses Fahrzeug im Jahr 2013 auszumustern. Eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans habe bisher noch nicht erfolgen können, da noch Unterlagen der Wehrführung
hierzu fehlen. Zwar habe der Wehrführer der Verwaltung am 05.12.2012 Unterlagen zukommen
lassen, die jedoch in der vorliegenden Form nicht genutzt werden können. Es besteht insofern weiterer Erläuterungsbedarf durch die Wehrführung.
Die CDU-Fraktion ist erbost darüber, dass bei der Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung
und der Seilwindenreparatur bisher keine Einigung zwischen Verwaltung und Wehrführung zustande gekommen ist und beantragt die Bereitstellung der für die dringliche Reparatur der Seilwinde am Rüstwagen 1, EU-154, der Löschgruppe Arloff-Kirspenich unverzüglich bereit zu stellen. Die
Finanzierung in Höhe von 1.200 € sei aus den Mitteln der Reparatur- und Instandsetzungsrücklage
abgedeckt. Im übrigen sei der Brandschutz eine kommunale Pflichtaufgabe und daher die Vorgaben des § 82 GO NRW als erfüllt anzusehen.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass es einen gültigen Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2007
gebe, der mit seinen Festsetzungen auch eine den Rat und die Verwaltung bindende Wirkung entfalte. In diesem Plan werde im Rahmen einer langjährigen Investitionsplanung nicht nur die Reduzierung des Fahrzeugbestandes der Feuerwehr insgesamt, sondern ganz konkret die endgültige
Außerdienststellung der Rüstwagen in Arloff-Kirspenich und Houverath im Jahr 2013 festgelegt.
Eine Ersatzlösung bezüglich eines für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel unstreitig notwendigen Fahrzeuges mit einer hydraulischen Zugeinrichtung, die bereits im Jahr 2009 für
den Kernstadt-Standort vorgesehen war, ist auf Wunsch der Wehrführung nicht umgesetzt worden,
vielmehr sei statt eines dementsprechend ausgestatteten Hilfslöschfahrzeuges ein Löschfahrzeug
des Katastrophenschutzes ohne eine solche Sonderausstattung in der Kernstadt stationiert worden. Eine sachgerechte Ausrüstungsplanung für die Zukunft könne daher nur im Gesamtzusammenhang der zurzeit anstehenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgen. Die
Notwendigkeit für eine Einzelfallentscheidung, wie hier angestrebt, sei ebenfalls nicht gegeben, da
die Feuerwehr noch über einen weiteren, voll funktionstüchtigen Rüstwagen 1 in Houverath verfüge, der auch ohne großen Aufwand an einen zentraleren Standort verlegt werden könne. Vor diesem Hintergrund solle doch bitte der Bau- und Feuerwehrausschuss, der ohnehin am 30.01.2013
tage, mit der Sache betraut werden, weil davon auszugehen sei, dass dann auch für eine Entscheidung notwendige Grundlagen ermittelt seien und vorgelegt werden können.
Ungeachtet der weit über die Einzelfrage der Seilwindenreparatur für das Arloffer Fahrzeug und
der damit verbundenen konkreten Aufwendungen hinausgehenden Gesamtproblematik der in Bad
Münstereifel notwendigen feuerwehrtechnischen Fahrzeugausstattung wurde seitens der CDUFraktion noch darauf hingewiesen, dass mit einer Reparatur der Seilwinde eine Ersatzbeschaffung
für dieses Fahrzeug hinausgezögert und somit Geld gespart werden könne. Der Einsatz von zwei
Fahrzeugen mit Seilwinde sei wegen der großen Fläche des Stadtgebietes bewusst auf die beiden
Standorte Arloff und Houverath verteilt worden.
Der Stadtverordnete Günter Kirchner spricht sich ebenfalls für eine Gesamtbetrachtung innerhalb
des Gesamtkonzeptes aus und beantragt die Verweisung dieser Angelegenheit in den zuständigen
Bau- und Feuerwehrausschuss.
Der Stadtverordnete Anton Schmitz wirft die Frage auf, warum die Verwaltung das Angebot der
Löschgruppe, die Reparaturkosten zu übernehmen, nicht angenommen habe.
Der Stadtverordnete Martin Mehrens weist noch einmal auf die Dringlichkeit hin. Zurzeit sei kein
Rettungseinsatz der Löschgruppe Arloff-Kirspenich mit Seilwinde möglich. Der Verwaltung sei dies
bereits seit Mai 2012 bekannt. Ursprünglich sei die Löschgruppe bereit gewesen, die Kosten für
die Reparatur zu übernehmen, dies habe die Verwaltung aber abgelehnt.
Bürgermeister Alexander Büttner erklärt, dass er sich auch gewünscht habe zumindest ein Fahrzeugkonzept in der heutigen Sitzung beraten zu können. Dies sei jedoch aufgrund der fehlenden
Mithilfe des Wehrführers nicht möglich gewesen.
Der Stadtverordnete Edmund Daniel weist darauf hin, dass der Bürgermeister Chef der Feuerwehr
sei und nicht der Wehrführer. Er hält es nicht für förderlich, eine Einzelmaßnahme zu beschließen.
Er befürwortet stattdessen eine Betrachtung innerhalb des Gesamtkonzeptes.
Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs sieht in der Angelegenheit keine Dringlichkeit. Der Schaden sei
seit Mai 2012 bekannt. Sie hinterfragt, warum nicht von der CDU-Fraktion ein entsprechender
schriftlicher Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist vorgelegt wurde.
Der Stadtverordnete Anton Schmitz spricht sich für eine getrennte Entscheidung aus und befürwortet die Reparatur für diesen, aus seiner Sicht, geringen Betrag.
Der Stadtverordnete Andre Zimmermann geht davon aus, dass bei einem Verkauf des Rüstwagens mehr Geld erzielt werden kann, wenn sich die Seilwinde in einem funktionstüchtigen Zustand
befindet.
Herr Mies weist die Stadtverordneten darauf hin, dass der § 82 Abs. 1 GO NRW zu beachten sei.
Es liege hier weder eine Notwendigkeit noch eine Dringlichkeit vor. Verwaltung und Politik sind
verpflichtet, sich an geltendes Haushaltsrecht zu halten.
Der Stadtverordnete Hans Theo Mahlberg verlässt um 19.30 Uhr den Sitzungssaal.
Der Stadtverordnete Georg Borsch erklärte, dass es aus seiner Sicht Argumente für beide Seiten
gebe. Das Hauptargument sollte jedoch das Sparen sein. Auch 1.200 € sind aus seiner Sicht viel
Geld.
Auf Nachfrage von Frau Brigitte Fuchs erklärt Herr Mehrens, dass die Löschgruppe mittlerweile
nicht mehr bereit sei, die Kosten für die Reparatur der Seilwinde zu übernehmen.
Bürgermeister Alexander Büttner erklärt, dass er die Dringlichkeit und die Notwendigkeit der BeBeschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2012
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schlussfassung rechtlich überprüfen werde.
Der Verweisungsantrag in den Bau- und Feuerwehrausschuss des Stadtverordneten Günter
Kirchner wird mit 20 Nein- zu 7 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss mit 20 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 10 Enthaltungen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel für die dringliche Instandsetzung des RW 1, EU-154 der
Löschgruppe Arloff-Kirspenich für die Reparatur der Seilwinde unverzüglich bereitzustellen. Die
Finanzierung in Höhe von 1.200 € ist aus den Mitteln der Reparatur- und Instandsetzungsrücklage
abgedeckt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2012
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