Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
22.01.2015
Erstellt
12.01.15, 17:04
Aktualisiert
12.01.15, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 09.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 18/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 22.01.2015
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Wertgutachten Altes Rathaus
Bericht der Verwaltung
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Da von Seiten des Kreises Düren und auch aus den Reihen des Rates die Frage nach dem Verkauf
des Alten Rathauses an den Kreis Düren aufgeworfen wurde, wurde bereits im Dezember 2014 ein
öffentlich bestellter Sachverständiger mit der Wertermittlung beauftragt. Das Verfahren läuft, nach
Auskunft des Gutachters wird die Wertermittlung voraussichtlich bis Ende Januar abgeschlossen
sein.
Sobald die Wertermittlung vorliegt, wird erneut berichtet.
Die Erstellung des Wertgutachtens bedeutet allerdings noch nicht zwangsläufig, dass es Absicht der
Verwaltung ist, das Alte Rathaus zu verkaufen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Schritt gut
überlegt werden. In die Überlegungen sollten in jedem Fall mit einbezogen werden, dass bei einem
Verkauf der Standort am Markt vollständig aufgegeben würde. Abhängig vom Wertgutachten
müsste auch berücksichtigt werden, ob der Verkauf für die Stadt grundsätzlich überhaupt wirtschaftlich wäre.
Nach dem Auszug aller städtischen Verwaltungseinheiten aus dem Alten Rathaus konnte dem Kreis
Düren ab Mitte Dezember 2014 alle erforderlichen Büroräume übergeben werden. Derzeit befinden
sich im Alten Rathaus noch diverse Akten- und Archivräume der Stadtverwaltung sowie Archiv und
Lagerstätten des Museums in den Kellern und auf dem Speicher sowie im Gefängnistrakt. Für diese
Flächen muss in jedem Falle noch Ersatz beschaffen werden, für die Akten des Sozialamtes in oder
am Standort Neuen Rathaus.
Im Keller des Alten Rathauses befinden sich zudem noch eine 10 KV Umspannstation der Stadtwerke und Server/Backupsystem der Stadtverwaltung. Diese Einrichtungen müssen im Alten Rathaus verbleiben.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 18/2015
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