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Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Frau Kurth/Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 08.11.2007 Vorlagen-Nr.: 97/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2007 11.12.2007 Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Vorlage vom 16.01.2007, V-Nr. 10/2007, habe ich Ihnen sehr eingehend die Veränderungen im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens dargelegt. In seiner Sitzung vom 13.02.2007 hatte der Rat daraufhin diverse Änderungen der Friedhofsordnung beschlossen. Die Veränderungen, die zu einer Verbesserung der Gebührensituation führen sollen, werden verständlicherweise erst mit und mit eintreten. Die Verwaltung hat inzwischen eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2008 vorgenommen. Hieraus wird vor allen Dingen im Personal- und Personalkostenbereich eine Veränderung deutlich. So wurde der Stundenaufwand der Bauhofmitarbeiter um rd. 20 % reduziert. Im Gegenzug sind dazu Personalkosten für neu eingestellte 400 €-Kräfte eingerechnet worden. Bisher sind auf 3 Friedhöfen derartige Mitarbeiter eingesetzt, der Anteil soll noch ausgeweitet werden. Verstärkt hat die Verwaltung auch den Einsatz von 1 €-Kräften auf den Friedhöfen, wobei sich deren Tätigkeitsfeld weitgehend auf die allgemeine Pflege und einfache Unterhaltungsarbeiten beschränkt. Größere Pflegemaßnahmen, wie z. B. Hecken schneiden, Müll einsammeln und abfahren, können weiterhin nur durch den Bauhof durchgeführt werden. Die Verpachtung eines Teilstückes des neuen Friedhofes im Ortsteil Untermaubach hat sich kostensenkend ausgewirkt. Die Kosten für die Durchführung von Bestattungen und Einebnungen durch eine ortsansässige Firma bleiben auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen für 2008 unverändert. Negativ wirkt sich allerdings aus, dass der Rechnungsabschluss 2006 für das Friedhofs- und Bestattungswesen erneut eine Unterdeckung von 52.971,96 € ergeben hat. Schwerpunktmäßig zeigt sich dieses Defizit wiederum beim Verkauf von Wahlgrabstätten, für die die Gebühren nicht in der erwarteten Höhe vereinnahmt werden konnten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur ca. 43 % der Wahlgrabverkäufe die volle Gebühr einbringen, bei dem Rest handelt es sich um Teilerwerbe, weil bereits Nutzungsrechte bestehen. Es ist deshalb unumgänglich, den entsprechenden „Aufstockungsfaktor“ in der Gebührenkalkulation anzupassen. Bekanntlich wird bei den Kosten der Unterhaltung der Friedhöfe bisher ein 20%-iger Park- und Grünflächenanteil abgezogen. Nach geltender Rechtsprechung gelten Friedhöfe auch in einem gewissen Umfange als Park- und Erholungsanlagen, so dass die Reduzierung eines Teiles der Unterhaltungskosten gerechtfertigt ist. Unter Berücksichtigung des besonderen Umfanges dieses Grün- und Parkanteiles ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Anhebung von 20 auf 25 % durchaus gerechtfertigt ist. Ein Aufmaß dieser Flächen ist zwar nicht erfolgt, jedoch wird unter Einschätzung der vorhandenen Freiflächen mit Sträuchern, Bäumen, Bodendeckern etc. eine solche Aufstockung für durchaus angemessen gehalten. Dies führt zu einer Verringerung des zu verteilenden Aufwandes um rd. 14.000 €. Gleichwohl ist eine Anhebung von Gebühren zumindest in Teilbereichen unausweichlich. Wie Sie der beiliegenden Berechnung entnehmen können, bewegen sich diese bei den Reihen- und Urnenreihengräbern etc. im Bereich von 10 – 20 €. Wegen Geringfügigkeit sollte hier jedoch insgesamt von einer Erhöhung Abstand genommen werden. Eine deutliche Anpassung würde allerdings die Wahlgrabstätten treffen, über deren Gebühren die Unterhaltungskosten der Friedhöfe weitgehend abgedeckt werden müssen. Die Verwaltung schlägt vor, hier eine Anhebung von bisher 1.590 € auf 1.770 € vorzunehmen. Das Urnenwahlgrab würde sich um 40 € auf 1.200 € erhöhen und das pflegefreie Urnengemeinschaftsgrab steigt von 3.165 € auf 3.200 €. Mit dieser Anhebung wird es zwar nicht möglich sein, ein Defizit im Jahre 2008 vollständig zu vermeiden. Die Defizite dürften sich in den folgenden Jahren allerdings mehr und mehr abbauen. Das hätte den Vorteil, dass die Gebührenzahler im kommenden Jahr nicht die Gesamtlasten der entstandenen Defizite der Vorjahre zu tragen haben, sondern eine längerfristige Verteilung erfolgt. Ich bin mir bewusst darüber, dass die jetzt vorgeschlagene Erhöhung auf wenig Verständnis stoßen wird. Die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes, die eine Kostendeckung für den Bereich des Bestattungswesens vorgeben, lassen mir jedoch keine andere Wahl, zumal die Möglichkeiten zur Kostenreduzierung, wie eingangs dargestellt, aus meiner Sicht bereits weitgehend ausgeschöpft sind. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die erwarteten Gebühreneinnahmen belaufen sich gemäß Anlage 12 der Kalkulation auf 314.384,00 €. III. Beschlussvorschlag: „Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und Bestattungswesen werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-