Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Frau Kurth/Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 08.11.2007
Vorlagen-Nr.: 97/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2007
11.12.2007
Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage vom 16.01.2007, V-Nr. 10/2007, habe ich Ihnen sehr eingehend die Veränderungen im
Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens dargelegt. In seiner Sitzung vom 13.02.2007 hatte
der Rat daraufhin diverse Änderungen der Friedhofsordnung beschlossen. Die Veränderungen, die
zu einer Verbesserung der Gebührensituation führen sollen, werden verständlicherweise erst mit
und mit eintreten.
Die Verwaltung hat inzwischen eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2008
vorgenommen. Hieraus wird vor allen Dingen im Personal- und Personalkostenbereich eine
Veränderung deutlich. So wurde der Stundenaufwand der Bauhofmitarbeiter um rd. 20 % reduziert.
Im Gegenzug sind dazu Personalkosten für neu eingestellte 400 €-Kräfte eingerechnet worden.
Bisher sind auf 3 Friedhöfen derartige Mitarbeiter eingesetzt, der Anteil soll noch ausgeweitet
werden. Verstärkt hat die Verwaltung auch den Einsatz von 1 €-Kräften auf den Friedhöfen, wobei
sich deren Tätigkeitsfeld weitgehend auf die allgemeine Pflege und einfache
Unterhaltungsarbeiten beschränkt. Größere Pflegemaßnahmen, wie z. B. Hecken schneiden, Müll
einsammeln und abfahren, können weiterhin nur durch den Bauhof durchgeführt werden.
Die Verpachtung eines Teilstückes des neuen Friedhofes im Ortsteil Untermaubach hat sich
kostensenkend ausgewirkt. Die Kosten für die Durchführung von Bestattungen und Einebnungen
durch eine ortsansässige Firma bleiben auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen für 2008
unverändert.
Negativ wirkt sich allerdings aus, dass der Rechnungsabschluss 2006 für das Friedhofs- und
Bestattungswesen erneut eine Unterdeckung von 52.971,96 € ergeben hat. Schwerpunktmäßig
zeigt sich dieses Defizit wiederum beim Verkauf von Wahlgrabstätten, für die die Gebühren nicht in
der erwarteten Höhe vereinnahmt werden konnten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur ca. 43
% der Wahlgrabverkäufe die volle Gebühr einbringen, bei dem Rest handelt es sich um
Teilerwerbe, weil bereits Nutzungsrechte bestehen. Es ist deshalb unumgänglich, den
entsprechenden „Aufstockungsfaktor“ in der Gebührenkalkulation anzupassen.
Bekanntlich wird bei den Kosten der Unterhaltung der Friedhöfe bisher ein 20%-iger Park- und
Grünflächenanteil abgezogen. Nach geltender Rechtsprechung gelten Friedhöfe auch in einem
gewissen Umfange als Park- und Erholungsanlagen, so dass die Reduzierung eines Teiles der
Unterhaltungskosten gerechtfertigt ist. Unter Berücksichtigung des besonderen Umfanges dieses
Grün- und Parkanteiles ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Anhebung von 20 auf 25 %
durchaus gerechtfertigt ist. Ein Aufmaß dieser Flächen ist zwar nicht erfolgt, jedoch wird unter
Einschätzung der vorhandenen Freiflächen mit Sträuchern, Bäumen, Bodendeckern etc. eine
solche Aufstockung für durchaus angemessen gehalten. Dies führt zu einer Verringerung des zu
verteilenden Aufwandes um rd. 14.000 €.
Gleichwohl ist eine Anhebung von Gebühren zumindest in Teilbereichen unausweichlich. Wie Sie
der beiliegenden Berechnung entnehmen können, bewegen sich diese bei den Reihen- und
Urnenreihengräbern etc. im Bereich von 10 – 20 €. Wegen Geringfügigkeit sollte hier jedoch
insgesamt von einer Erhöhung Abstand genommen werden. Eine deutliche Anpassung würde
allerdings die Wahlgrabstätten treffen, über deren Gebühren die Unterhaltungskosten der
Friedhöfe weitgehend abgedeckt werden müssen. Die Verwaltung schlägt vor, hier eine Anhebung
von bisher 1.590 € auf 1.770 € vorzunehmen. Das Urnenwahlgrab würde sich um 40 € auf 1.200 €
erhöhen und das pflegefreie Urnengemeinschaftsgrab steigt von 3.165 € auf 3.200 €. Mit dieser
Anhebung wird es zwar nicht möglich sein, ein Defizit im Jahre 2008 vollständig zu vermeiden. Die
Defizite dürften sich in den folgenden Jahren allerdings mehr und mehr abbauen. Das hätte den
Vorteil, dass die Gebührenzahler im kommenden Jahr nicht die Gesamtlasten der entstandenen
Defizite der Vorjahre zu tragen haben, sondern eine längerfristige Verteilung erfolgt.
Ich bin mir bewusst darüber, dass die jetzt vorgeschlagene Erhöhung auf wenig Verständnis
stoßen wird. Die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes, die eine Kostendeckung für den
Bereich des Bestattungswesens vorgeben, lassen mir jedoch keine andere Wahl, zumal die
Möglichkeiten zur Kostenreduzierung, wie eingangs dargestellt, aus meiner Sicht bereits
weitgehend ausgeschöpft sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erwarteten Gebühreneinnahmen belaufen sich gemäß Anlage 12 der Kalkulation auf
314.384,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und
Bestattungswesen werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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