Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.03.13, 18:37
Aktualisiert
05.03.13, 18:37
Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel
hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 05.03.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 11.12.2012 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 934-IX Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen Einstimmiger Beschluss: 1. In Anerkenntnis entsprechender Erklärungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz, des Kreises Ahrweiler sowie der Verbandsgemeinde Adenau sowie aufgrund des Wegfalls rechtlicher und tatsächlicher Vertragsgrundlagen erklärt sich die Stadt Bad Münstereifel damit einverstanden, dass die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und mit der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Bezirksregierung Köln eine entsprechende Erklärung abzugeben.