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Sitzungsvorlage (Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Erstellt
15.01.15, 17:04
Aktualisiert
15.01.15, 17:04
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 22.12.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 511/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 26.01.2015 TOP Ergebnisse Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen Anlg.: V 40 SD.Net Beschlussentwurf: An den städtischen Grundschulen werden Eingangsklassen wie nachstehend beschrieben gebildet: Begründung: Nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz ergibt sich die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen, indem die Anzahl der Schulneulinge durch 23 dividiert wird. In den Jülicher Grundschulen wurden angemeldet: Grundschule GGS Nord Jülich GGS Nord Welldorf Promenadenschule GGS West KGS Insgesamt Schulneulinge 59 43 46 46 61 255 Klassenanzahl 3 2 2 2 3 12 Gemäß der kommunalen Klassenrichtzahl sind 255 Schüler durch 23 zu teilen. Das entspricht 11,08. Da der Rechenwert kleiner als 15 ist, wird auf die darüber liegende Zahl aufgerundet, so dass 12 Eingangsklassen gebildet werden können. Leichte Verschiebungen sind noch möglich. Im nächsten Schuljahr wird ein zahlenmäßig schwacher Jahrgang eingeschult. Im laufenden Schuljahr wurden bei 320 Anmeldungen 14 Klassen gebildet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 511/2014 X nein nein Seite 2