Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Schwimmunterricht der Grundschulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
371 kB
Erstellt
15.01.15, 17:04
Aktualisiert
15.01.15, 17:04
Sitzungsvorlage (Schwimmunterricht der Grundschulen) Sitzungsvorlage (Schwimmunterricht der Grundschulen) Sitzungsvorlage (Schwimmunterricht der Grundschulen) Sitzungsvorlage (Schwimmunterricht der Grundschulen) Sitzungsvorlage (Schwimmunterricht der Grundschulen)

öffnen download melden Dateigröße: 371 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 13.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 31/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 26.01.2015 TOP Ergebnisse Schwimmunterricht der Grundschulen Anlg.:1 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: Ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/15 wird der Schwimmunterricht der städtischen Grundschulen wie nachstehend beschrieben organisiert. Begründung: Im Mai 2013 musste das Lehrschwimmbecken in Koslar aufgrund anstehender Sanierungen und Reparaturen geschlossen werden, im Sommer 2014 folgte das Lehrschwimmbecken in Welldorf. Am 25. September 2014 hat der Rat beschlossen, beide Lehrschwimmbecken geschlossen zu lassen und nicht mehr zu sanieren. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, wo, wie und zu welchen Konditionen der Schwimmunterricht nach der Schließung der beiden Lehrschwimmbecken durchgeführt werden kann. Da in der Vergangenheit immer wieder eines der beiden Lehrschwimmbecken aufgrund technischer Defekte geschlossen war, musste das Schulverwaltungs- und Sportamt verschiedentlich nach Lösungen für die Organisation des Schwimmunterrichtes suchen. Amt 40 ist für die Organisation des Schulschwimmens in den Lehrschwimmbecken zuständig, die Belegung und die Organisation des Schwimmunterrichtes im Hallenbad liegt in der Verantwortung der Stadtwerke. Auf Anfrage bei den Stadtwerken, ob es im Hallenbad noch freie Zeiten für den Schwimmunterricht gibt, hat Amt 40 immer die Antwort erhalten, dass das Hallenbad so gut wie ausgelastet ist. Zuletzt haben die Stadtwerke im April 2014 per E-Mail drei freie Stunden unter Vorbehalt angeboten. Da seitens einiger politischer Vertreter geäußert wurde, im Hallenbad seien genügend freie Zeiten zur Durchführung des Schwimmsportes der Grundschulen zur Verfügung, fand am 11. September 2014 bei den Stadtwerken ein Gespräch statt, an dem von jeder Fraktion ein Vertreter , der Leiter der Gemeinschaftsgrundschule Nord sowie Mitarbeiter der Stadtwerke und die Schulverwaltung teilnahmen. Auch in dieser Runde wurde nach ausführlicher Diskussion keine Lösung im Hallenbad gefunden. Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss über die Schließung der Lehrschwimmbecken hat die Verwaltung am 1. Oktober 2014 die Stadt Linnich und den Kreissportbund Düren angeschrieben, welche Zeiten im Hallenbad Linnich bzw. Titz frei sind und angeboten werden. Der KSB hat daraufhin freie Zeiten donnerstags von 8.00 – 13.00 Uhr und freitags von 10.00 – 13.00 Uhr benannt, die Stadt Linnich dienstags von 7.30 – 13.00 Uhr. Am 20. November hat die Verwaltung mit allen Grundschulen und den Stadtwerken ein Gespräch geführt, wie zukünftig der Schwimmsport organisiert werden kann. In der längeren Diskussion kam zum Ausdruck, dass die innerstädtischen Schulen aufgrund der Fahrstrecke nicht gerne nach Linnich oder Titz fahren wollen und möglichst andere Lösungen gefunden werden sollten. Überraschend für die Verwaltung kamen die Schulen und die Stadtwerke auf die Idee, dass mehrere Klassen gleichzeitig das Hallenbad nutzen könnten. Diese gleichzeitige Nutzung wäre zwar nicht die optimale Lösung, unter dem Druck der Entscheidung des Rates müssten aber Kompromisse eingegangen werden. In der Besprechung wurden die Zeiten neu besprochen und anschließend durch Bestätigung per E-Mail nochmals genau abgestimmt. Da mit der Neuorganisation auch Stundenplanänderungen erforderlich sind und diese zum neuen Halbjahr unabhängig vom Sportunterricht erfolgen, bestand Einvernehmen, die Neuordnung ab dem neuen Schulhalbjahr vorzunehmen. Die folgende Tabelle zeigt die Organisation sowie die mit der Neuregelung verbundenen Kosten. Die Tabelle bedarf folgender Erläuterungen: - für das Schwimmen im Hallenbad zahlt die Stadt 1,25 € pro Schüler, gerechnet ist mit 20 Schülern pro Klasse x 40 Schulwochen - die Stadt Linnich erhebt eine Gebühr von pauschal 45 € pro Nutzung, der KSB von 35 € - die Schwimmfahrten der innerstädtischen Schulen sind vertraglich im Rahmen des Schülerspezialverkehrs mit abgedeckt und verursachen keine zusätzlichen Kosten Sitzungsvorlage 31/2015 Seite 2 Schultag Beginn Uhr Ende Uhr Klassen Hallenbad Buskosten € incl. MWSt 1 Klasse = 20 Kinder KGS Jülich Montag 10:30 Dienstag 9:00 Dienstag 8:30 11:30 10.00 9:45 3 2 2 Jülich Jülich Linnich 85,60 GGS Jülich-West Montag 9:00 Montag 11:30 Dienstag 10:00 Mittwoch 8:15 9:45 12:15 10:45 9:00 3 2 2 2 Jülich Jülich Linnich Jülich 60,00 60,00 85,60 60,00 10:30 11:30 10:00 12:15 2 2 2 1 Jülich Jülich Jülich Titz 85,60 13:00 1 Jülich - GGS Jülich-Nord Montag 9:45 Dienstag 10:30 Mittwoch 9:15 Donners11:30 tag Freitag 12:00 GGS Jülich-Nord Teilstandort Welldorf Dienstag 11:30 12:15 1 Jülich Mittwoch 11:00 12:00 1 Jülich Donners8:45 11:00 2 Titz tag 60,00 60,00 171,20 Buskosten € Schuljahr Eintritt € Hallenbad je Fahrt 3.424,00 3.000,00 2.000,00 1.800,00 2.400,00 2.400,00 3.424,00 2.400,00 3.000,00 2.000,00 1.800,00 2.000,00 3.424,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 1.400,00 - 1.000,00 2.400,00 2.400,00 6.848,00 1.000,00 1.000,00 2.800,00 29.120,00 28.800,00 57.920,00 Sitzungsvorlage 31/2015 Seite 3 In der nachstehenden Tabelle ist aufgeführt, wie der Schwimmsport organisiert, als beide Lehrschwimmbecken noch in Betrieb waren und welche Kosten damals entstanden: Schultag Beginn Ende KlasUhr Uhr sen Schwimmbad Buskosten € incl. MWSt 1 Klasse = 20 Kinder Buskosten € Schuljahr Eintritt € Hallenbad je Fahrt KGS Jülich Montag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 10:30 10:30 10:30 10:30 12:00 13:00 11:30 11:30 11:30 13:00 2 1 1 1 1 Hallenbad Koslar Koslar Koslar Koslar 10:45 11:30 1 Koslar 2.000,00 GGS Jülich-West (Koslar) Montag Montag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag 9:00 8:00 8:00 8:00 8:00 8:00 9:45 8:45 8:45 8:45 9:00 11:45 1 1 1 1 1 3 Hallenbad Koslar Koslar Koslar Hallenbad Koslar 60,00 2.400,00 1.000,00 60,00 2.400,00 1.000,00 8:00 8:45 1 Koslar 8:15 10:30 9:00 9:45 12:00 9:45 11:30 10:00 11:00 13:00 1 1 1 1 1 Welldorf Hallenbad Hallenbad Welldorf Welldorf 60,00 8:30 12:00 11:30 13:00 2 1 Welldorf Hallenbad 60,00 1 1 1 1 Welldorf Hallenbad Hallenbad Welldorf GGS Jülich-Nord Dienstag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag Freitag 1.000,00 1.000,00 60,00 60,00 1.000,00 GGS Jülich-Ost (Welldorf) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag insgesamt 9:45 11:30 11:00 9:45 11:15 12:15 12:00 11:00 60,00 60,00 2.400,00 2.400,00 1.000,00 1.000,00 9.600,00 18.600,00 9.000,00 In beiden Berechnungen ist die Gemeinschaftsgrundschule Süd nicht berücksichtigt, da diese durch die Nähe zum Hallenbad nur dort schwimmen gegangen ist und auch zukünftig geht. Die Neuregelung des Schwimmsports der Grundschulen verursacht rein für die Eintrittspreise und Busfahrkosten somit Mehrkosten in Höhe von 57.920,-- € minus 18.600,-- € = 39.320,-- €. Nicht berücksichtigt sind die Betriebskosten der Lehrschwimmbecken. Die laufenden jährlichen Kosten für Wasser, Strom, Instandhaltung, Reinigung usw. betragen für das Becken in Koslar 53.572,00 €, für Welldorf 70.948,00 € ( s. Vorlage 171/2014). Sitzungsvorlage 31/2015 Seite 4 Wie dargestellt, ist diese Organisation unter dem Druck der fehlenden Lehrschwimmbecken besprochen worden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Neuregelung in der Praxis bewähren. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass künftig mehrere Klassen gleichzeitig das Hallenbad nutzen. Der neue Belegungsplan ist als Anlage beigefügt. Der Haushalt ist entsprechend anzupassen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 31/2015 x nein nein Seite 5