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Sitzungsvorlage (Umrüstung LED-Leuchten in Stetternich und Serrest)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
19.01.15, 17:05
Aktualisiert
19.01.15, 17:05
Sitzungsvorlage (Umrüstung LED-Leuchten in Stetternich und Serrest) Sitzungsvorlage (Umrüstung LED-Leuchten in Stetternich und Serrest) Sitzungsvorlage (Umrüstung LED-Leuchten in Stetternich und Serrest)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 08.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 13/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 29.01.2015 TOP Ergebnisse Umrüstung LED-Leuchten in Stetternich und Serrest Anlg.: 3 60 Er III SD.Net Sc Beschlussentwurf: 1. In Stetternich im Abschnitt A werden die Straßenleuchten mit LED-Leuchten nach der Variante 2 „Schreder Pilzeo“ umgerüstet. 2. In Stetternich im Abschnitt B werden die Straßenleuchten mit LED-Leuchten der Variante 2 „Vulkan V3630“ umgerüstet. 3. In Serrest werden die Straßenleuchten mit LED-Leuchten nach der Variante 2 „Vulkan V 3630“ umgerüstet. Begründung: In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 01.10.2014 hat Herr Gerstner, RWE Deutschland AG, einen Vortrag zur Situation der Straßenbeleuchtungsanlage im RWE-Bereich der Stadt Jülich gehalten (Vortrag s. Niederschrift zur Vorlage Nr. 326/2014). Hierbei hat er u.a. die vorgesehenen Umrüstungsmaßnahmen (von HQL auf NAV) im Ortsteil Stetternich ausgeführt. Zwischenzeitlich hat Herr Gerstner mitgeteilt, dass RWE sich im Rahmen der anstehenden Wartungsintervalle dazu bereit erklärt hat, in zwei Bereichen anstelle eines Umbaus von HQL auf NAV, energieeffiziente LED-Leuchten zu installieren. Diese Umrüstungsmaßnahme auf LED-Leuchten würde im Rahmen des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages erfolgen, so dass RWE diese Kosten insgesamt tragen würde und der Stadt Jülich für diese Maßnahme keinerlei Mehrkosten entstehen würden. Die Umrüstung auf LED-Leuchten soll in Stetternich in den beiden Abschnitten A und B (s. Anlage 1) erfolgen. Für den jeweiligen Abschnitt stehen je zwei Modellvarianten zur Wahl. Die Auswahl der Modellvariante will Herr Gerstner der Stadt überlassen. Um eine Auswahl zu erleichtern, wurden durch RWE im Abschnitt A und B jeweils zwei Leuchten mit den jeweiligen Modellen bereits ausgerüstet. Hierbei wurde als Variante 1 in der Martinusstraße (Teil Abschnitt A) die zweite Leuchte (von der Wendelinusstraße aus) mit der Modellleuchte Hellux Pilz 401-5 (s. Anlage 2) und als Variante 2 die dritte Leuchte (von der Wendelinusstraße aus) mit der Modellleuchte Schreder Pilzeo (s. Anlage 2) ausgestattet. Im Abschnitt B wurde in der Wedelinusstraße vor Hausnummer 11 als Variante 1 die Modellleuchte Philips Miniluma LED 30,5 W und vor Hausnummer 7 als Variante 2 die Modellleuchte Vulkan V3630 (s. Anlage 3) installiert. Neben der Umrüstung auf LED-Leuchten in den o.g. Abschnitten A und B in Stetternich hat RWE darüber hinaus auch eine Umrüstung der Leuchten in Serrest auf die Modelle des Abschnittes B (s. Anlage 3) zu ihren Lasten angeboten. Mit Schreiben vom 25.11.2014 wurden die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses hierüber informiert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zusätzlich zu den beigefügten Unterlagen, die jeweiligen Modellleuchten in natura zu begutachten. Nunmehr steht die Entscheidung über die Wahl der jeweiligen Leuchten an. Als Beschlussvorschlag wurden seitens der Verwaltung die Varianten mit dem jeweils größeren Einsparpotential gewählt. Nach Entscheidung über die Wahl der jeweiligen LED-Leuchten wird eine Umrüstung der Straßenleuchten in den o.g. Bereichen durch RWE in den nächsten Wochen erfolgen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 13/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 13/2015 Seite 3