Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 11, 2. E.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 05.03.2007
Vorlagen-Nr.: 28/2007 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.11.2007
27.11.2007
11.12.2007
23.01.2008
12.02.2008
19.02.2008
Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 09.10.2007 dem vorliegenden
Bebauungsplanentwurf Nr. I 11, Ortsteil Winden, „Kaysersmühle“, zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 08.10. bis 09.11.2007,
sodass erst zum Sitzungstermin mitgeteilt werden kann, ob im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Stellungnahmen eingegangen sind. Bis zum heutigen Tage ist dies nicht der Fall.
Bereits abgeschlossen ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Diese wurden mit Schreiben vom 10.09.2007 um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 05.10.2007
gebeten.
Von den eingegangenen Stellungnahmen sind folgende in die Abwägung einzubeziehen:
- Stellungnahme der IHK Aachen vom 21.09.2007,
- Stellungnahme Landrat - Kreisentwicklung und -straßen vom 02.10.2007,
- Stellungnahme WVER vom 02.10.2007.
Die Stellungnahmen sind als Anlage bereits beigefügt.
In Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachbüros und Gutachtern werden zurzeit die
Abwägungsvorschläge unterbreitet. Diese kann ich Ihnen aber erst in der Sitzung vorlegen. Ich
gehe jedoch davon aus, dass letztendlich der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
In den einzelnen Stellungnahmen habe ich bereits laufende Nummerierungen vorgenommen. Zu
den einzelnen lfd. Nrn. wird der Beschlussvorschlag erarbeitet.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Investor.
III. Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-