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Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 15.10.2007
Vorlagen-Nr.: 91/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2007
11.12.2007
Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. welche Ausgaben
als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich.
Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben
aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern,
Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
500 €.
Lfd.
Nr.
1
2
3
4
4
6
HHStelle
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und
außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
080.5620 Kosten für die Ausbildung von
Bediensteten
110.6610 Sonstige sächliche Ausgaben
420.7916 Krankenhilfe außerhalb von
Einrichtungen
630.5201 Beschaffung von Verkehrszeichen und
Straßenschildern
750.6200 Kosten der Grabbereitung
750.6400 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Ausgabeermächtigung
Höhe der
Überschreitung
11.000 €
2.042,30 €
150 €
10.200 €
766,27 €
2.754,72 €
5.000 €
737,34 €
0€
2.090 €
682,08 €
771,03 €
10.423,49 €
-2
7
8
020.9351
130.9405
9
771.9350
10
11
12
13
14
Anschaffung von ADV-Ausstattung
Erweiterung/Sanierung Feuerwehrgerätehaus Stockheim
Neuanschaffung von Maschinen und
Geräten
Summe Vermögenshaushalt
b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
700.6800 Abschreibungen
700.6850 Verzinsung des Anlagenkapitals
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen
881.9320 Erwerb von Grundstücken
910.9111 Zuführung zur Sonderrücklage "Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten"
Summe Vermögenshaushalt
15.000 €
0€
2.472,17 €
4.222,14 €
60.000 €
953,92 €
7.648,23 €
550.000 €
224.000 €
13.855,58 €
6.792,63 €
20.648,21 €
226.000 €
5.000 €
0€
14.451,49 €
5.870,00 €
7.399,03 €
27.720,52 €
Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen:
1./7.Die Überschreitungen entstanden druch die Anschaffung zusätzlicher Tools zum Programm
„Gebaudemanagement“ und hiermit verbundenen Schulungen.
2. Verpflegungkosten im Rahmen von Einsätzen während des Sturms „Kyrill“ sowie die
Behandlung mehrerer Wildtiere haben zu Mehrausgaben geführt.
3. Die Ausgaben für die Krankenhilfe sind im voraus nicht genau abzuschätzen.
4. Der Austausch zahlreicher Verkehrsschilder war erforderlich, da diese unleserlich
geworden waren.
5. Es wurden hier für 2007 keine Mittel mehr bereitgestellt, da die Durchführung der
Bestattungen ab 01.01.2007 komplett durch ein Fremdunternehmen erfolgt. Hier handelt es
sich jedoch noch um die Kosten der Grabbereitung für den Monat Dezember 2006.
6. Durch Unfälle von 2 Mitarbeitern hat sich der Beitrag zur Gartenbauberufsgenossenschaft
erhöht.
8. Gemäß Ratsbeschluß vom 08.05.2007 wurden 5.000 € außerplanmäßig für Planungszwecke
bereitgestellt.
9. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 60.000 € sind für die Anschaffung eines neuen LWK’s
für den Bauhof (35.000 €) sowie verschiedener Geräte (25.000 €) vorgesehen. Das Fahrzeug,
welches in 2006 angeschafft werden sollte, konnte erst im HJ 2007 geliefert werden. Die
Ausgaben hierfür in Höhe von rd. 60.000 € fielen erst 2007 an. Da eine Neuveranschlagung
der Mittel in 2007 nicht erfolgte, ist mit einer Überschreitung in Höhe dieses Betrages zu
rechnen, wenn alle für 2007 geplanten Ausgaben getätigt werden.
10. Der Preisindex in der Bauwirtschaft ist gegenüber den Vorjahren überdurchschnittlich
gestiegen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert und somit
auf die Höhe der Abschreibungen.
11. Gegenüber der Veranschlagung ergaben sich höhere Ausgaben.
12. Durch die Nachzahlung aus der Kosten- und Leistungsrechnung 2006 kam es zu der
Überschreitung.
13. In diesem Jahr ist die endgültige Abrechnung aller Zuteilungen im Flurbereinigungsverfahren
Kreuzau/Nideggen erfolgt. Die erforderliche Nachzahlung war nicht kalkulierbar, hat aber auch
zu mehr Grundbesitz geführt.
-3
14. Die Abrechnung der Betriebskosten der Kindertagesstätten 2006 hat einen Überschuss
ergeben, der der Sonderrücklage zugeführt wurde.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des
Verwaltungshaushalts beträgt rund 31.000 €.
Diesen Ausgabeüberschreitungen stehen Mehreinnahmen von rd.
1.700.000 €
gegenüber. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
a) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer rd.
680.000 €
b) Netto-Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer nach Abzug der Gewerbesteuerumlage (rd. 300.000 €) sowie Abgängen auf Kassenreste (rd. 400.000 €)
1.000.000 €
c) Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen rd.
20.000 €
Summe
1.700.000 €
Sollte sich die derzeitige Haushaltslage nicht verschlechtern, so kann davon ausgegangen
werden, dass der für das Haushaltsjahr 2007 prognostizierte Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt
um rd. 1,7 Mio. € niedriger liegen wird.
Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Mehrausgaben auf insgesamt rd. 35.400 €. Diesen
Mehrausgaben stehen allerdings Einsparungen bei verschiedenen Haushaltsstellen gegenüber, so
dass sich zum Jahresende im Vermögenshaushalt ein ausgeglichenes Ergebnis zeigen wird.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt.
10
11
12
13
14
b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
700.6800 Abschreibungen
700.6850 Verzinsung des Anlagenkapitals
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen
881.9320 Erwerb von Grundstücken
910.9111 Zuführung zur Sonderrücklage "Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten"
550.000 €
224.000 €
13.855,58 €
6.792,63 €
20.648,21 €
226.000 €
5.000 €
0€
14.451,49 €
5.870,00 €
7.399,03 €
Summe Vermögenshaushalt
Der Bürgermeister
- Ramm -
27.720,52 €
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: ________