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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 15.10.2007 Vorlagen-Nr.: 91/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2007 11.12.2007 Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 €. Lfd. Nr. 1 2 3 4 4 6 HHStelle Bezeichnung der Haushaltsstelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 080.5620 Kosten für die Ausbildung von Bediensteten 110.6610 Sonstige sächliche Ausgaben 420.7916 Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen 630.5201 Beschaffung von Verkehrszeichen und Straßenschildern 750.6200 Kosten der Grabbereitung 750.6400 Beiträge zur Berufsgenossenschaft Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Ausgabeermächtigung Höhe der Überschreitung 11.000 € 2.042,30 € 150 € 10.200 € 766,27 € 2.754,72 € 5.000 € 737,34 € 0€ 2.090 € 682,08 € 771,03 € 10.423,49 € -2 7 8 020.9351 130.9405 9 771.9350 10 11 12 13 14 Anschaffung von ADV-Ausstattung Erweiterung/Sanierung Feuerwehrgerätehaus Stockheim Neuanschaffung von Maschinen und Geräten Summe Vermögenshaushalt b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 700.6800 Abschreibungen 700.6850 Verzinsung des Anlagenkapitals Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen 881.9320 Erwerb von Grundstücken 910.9111 Zuführung zur Sonderrücklage "Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten" Summe Vermögenshaushalt 15.000 € 0€ 2.472,17 € 4.222,14 € 60.000 € 953,92 € 7.648,23 € 550.000 € 224.000 € 13.855,58 € 6.792,63 € 20.648,21 € 226.000 € 5.000 € 0€ 14.451,49 € 5.870,00 € 7.399,03 € 27.720,52 € Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen: 1./7.Die Überschreitungen entstanden druch die Anschaffung zusätzlicher Tools zum Programm „Gebaudemanagement“ und hiermit verbundenen Schulungen. 2. Verpflegungkosten im Rahmen von Einsätzen während des Sturms „Kyrill“ sowie die Behandlung mehrerer Wildtiere haben zu Mehrausgaben geführt. 3. Die Ausgaben für die Krankenhilfe sind im voraus nicht genau abzuschätzen. 4. Der Austausch zahlreicher Verkehrsschilder war erforderlich, da diese unleserlich geworden waren. 5. Es wurden hier für 2007 keine Mittel mehr bereitgestellt, da die Durchführung der Bestattungen ab 01.01.2007 komplett durch ein Fremdunternehmen erfolgt. Hier handelt es sich jedoch noch um die Kosten der Grabbereitung für den Monat Dezember 2006. 6. Durch Unfälle von 2 Mitarbeitern hat sich der Beitrag zur Gartenbauberufsgenossenschaft erhöht. 8. Gemäß Ratsbeschluß vom 08.05.2007 wurden 5.000 € außerplanmäßig für Planungszwecke bereitgestellt. 9. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 60.000 € sind für die Anschaffung eines neuen LWK’s für den Bauhof (35.000 €) sowie verschiedener Geräte (25.000 €) vorgesehen. Das Fahrzeug, welches in 2006 angeschafft werden sollte, konnte erst im HJ 2007 geliefert werden. Die Ausgaben hierfür in Höhe von rd. 60.000 € fielen erst 2007 an. Da eine Neuveranschlagung der Mittel in 2007 nicht erfolgte, ist mit einer Überschreitung in Höhe dieses Betrages zu rechnen, wenn alle für 2007 geplanten Ausgaben getätigt werden. 10. Der Preisindex in der Bauwirtschaft ist gegenüber den Vorjahren überdurchschnittlich gestiegen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert und somit auf die Höhe der Abschreibungen. 11. Gegenüber der Veranschlagung ergaben sich höhere Ausgaben. 12. Durch die Nachzahlung aus der Kosten- und Leistungsrechnung 2006 kam es zu der Überschreitung. 13. In diesem Jahr ist die endgültige Abrechnung aller Zuteilungen im Flurbereinigungsverfahren Kreuzau/Nideggen erfolgt. Die erforderliche Nachzahlung war nicht kalkulierbar, hat aber auch zu mehr Grundbesitz geführt. -3 14. Die Abrechnung der Betriebskosten der Kindertagesstätten 2006 hat einen Überschuss ergeben, der der Sonderrücklage zugeführt wurde. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des Verwaltungshaushalts beträgt rund 31.000 €. Diesen Ausgabeüberschreitungen stehen Mehreinnahmen von rd. 1.700.000 € gegenüber. Diese setzen sich wie folgt zusammen: a) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer rd. 680.000 € b) Netto-Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer nach Abzug der Gewerbesteuerumlage (rd. 300.000 €) sowie Abgängen auf Kassenreste (rd. 400.000 €) 1.000.000 € c) Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen rd. 20.000 € Summe 1.700.000 € Sollte sich die derzeitige Haushaltslage nicht verschlechtern, so kann davon ausgegangen werden, dass der für das Haushaltsjahr 2007 prognostizierte Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um rd. 1,7 Mio. € niedriger liegen wird. Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Mehrausgaben auf insgesamt rd. 35.400 €. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Einsparungen bei verschiedenen Haushaltsstellen gegenüber, so dass sich zum Jahresende im Vermögenshaushalt ein ausgeglichenes Ergebnis zeigen wird. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. 10 11 12 13 14 b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 700.6800 Abschreibungen 700.6850 Verzinsung des Anlagenkapitals Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen 881.9320 Erwerb von Grundstücken 910.9111 Zuführung zur Sonderrücklage "Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten" 550.000 € 224.000 € 13.855,58 € 6.792,63 € 20.648,21 € 226.000 € 5.000 € 0€ 14.451,49 € 5.870,00 € 7.399,03 € Summe Vermögenshaushalt Der Bürgermeister - Ramm - 27.720,52 € IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________