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Allgemeine Vorlage (Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09; 
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr Stolz Kreuzau, 24.09.2007 Vorlagen-Nr.: 72/2007 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 09.10.2007 Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2007 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss gefasst: „1. Für die Aufnahmeentscheidungen ab dem Schuljahr 2008/09 werden für die einzelnen Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau bis auf Weiteres folgende Zügigkeiten festgelegt: 1. Gemeinschaftsgrundschule Drove 2. Kath. Grundschule Kreuzau 3. Kath. Grundschule Stockheim 4. KGS An der Rur a) Standort Obermaubach b) Standort Winden 2-Zügigkeit 2-Zügigkeit 2-Zügigkeit 1-Zügigkeit 2-Zügigkeit 2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulleitungen eine Neuregelung des Aufnahmeverfahrens ab dem Schuljahr 2008/09 vorzunehmen.“ Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist dieser Dringlichkeitsbeschluss dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Ich empfehle, den Dringlichkeitsbeschluss zu sanktionieren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Der Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses vom 19.09.2007 hinsichtlich der Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09, wird gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW genehmigt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________