Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Stolz
Kreuzau, 24.09.2007
Vorlagen-Nr.: 72/2007 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
09.10.2007
Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum
Schuljahr 2008/09;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2007 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW
folgenden Dringlichkeitsbeschluss gefasst:
„1. Für die Aufnahmeentscheidungen ab dem Schuljahr 2008/09 werden für die einzelnen Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau bis auf Weiteres folgende Zügigkeiten festgelegt:
1. Gemeinschaftsgrundschule Drove
2. Kath. Grundschule Kreuzau
3. Kath. Grundschule Stockheim
4. KGS An der Rur
a) Standort Obermaubach
b) Standort Winden
2-Zügigkeit
2-Zügigkeit
2-Zügigkeit
1-Zügigkeit
2-Zügigkeit
2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulleitungen eine Neuregelung des Aufnahmeverfahrens ab dem Schuljahr 2008/09 vorzunehmen.“
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist dieser Dringlichkeitsbeschluss dem Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Ich empfehle, den Dringlichkeitsbeschluss zu sanktionieren.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses vom 19.09.2007 hinsichtlich der Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum
Schuljahr 2008/09, wird gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW genehmigt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________