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Sitzungsvorlage (Vermerk Amt 40)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
107 kB
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
Sitzungsvorlage (Vermerk Amt 40) Sitzungsvorlage (Vermerk Amt 40)

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Inhalt der Datei

Amt 40, Ma 22.01.2015 Vermerk Betr.: Schulschwimmen Mit diesem Vermerk möchte Amt 40 aufgrund des komplexen Sachverhaltes und der vielen verschiedenen Daten noch einmal zusammenfassen und klarstellen, wie es zu der neuen Regelung für das Schulschwimmen der Grundschulen gekommen ist. Als noch beide Lehrschwimmbecken in Betrieb waren, hatten die Grundschulen im Lehrschwimmbecken in Koslar mit 15 Klassen, in Welldorf mit 7 und im Hallenbad mit 13 Klassen Schwimmen, insgesamt für 35 Schulklassen schwimmen. Nach der Schließung des Beckens in Koslar im Mai 2013 wurde in Absprache mit den Grundschulen für Welldorf ein neuer Plan erstellt, dort wurden für 18 Klassen Schwimmstunden zur Verfügung gestellt. Im Hallenbad waren weiterhin 13 Klassen. Aufgrund der Zusammenlegung in einem Lehrschwimmbecken hat die Verwaltung nach der Vorstellung des Gutachtens über die Becken vorgeschlagen, nur noch ein Becken zu sanieren und weiter zu betreiben. Aufgrund des besseren technischen Zustandes sollte dies das Becken in Koslar sein. Nach der Schließung auch des Beckens in Welldorf hat die GGS Nord auf eine Abfrage bei den Schulen nach dem Bedarf an Schwimmstunden per Email im Oktober 2014 folgendes geantwortet: „ Wir benötigen für 21 Klassen 63 Sportstunden. Davon können in Nord 28 Stunden in der Turnhalle abgehalten werden, in Ost 14. Übrig bleiben 22 Stunden ( 18 für Nord und 4 für Ost). An Schwimmzeiten im Hallenbad stehen uns davon 10 zur Verfügung. Schwimmstunden in einem Lehrschwimmbecken der Grundschulen werden z.Zt. 12 benötigt, im nächsten Schuljahr wahrscheinlich 14.“ Die Katholische Grundschule hat einen Bedarf von 5 – 6 Doppelstunden angemeldet. Um Schwimmen im gleichen Stundenumfang wie vor der Schließung des 1. Lehrschwimmbeckens unterrichten zu können, hätten im Hallenbad zusätzlich 22 Stunden zur Verfügung gestellt werden müssen ( Wegfall Koslar 15, Welldorf 7). In den Gesprächen mit den Grundschulen wurde von diesen der Neubau einer Sporthalle als notwendig erachtet, sollten die Grundschulen durch wegfallende Schwimmstunden nicht ausreichend Sportstätten zur Verfügung haben. Zuständig für die Belegung des Hallenbades sind die Stadtwerke. Bei Anfragen seitens des Sportamtes nach freien Zeiten war stets die Antwort, das Hallenbad sei bis auf wenige Stunden ausgelastet. Zuletzt wurden per Email am 4. April 2014 freie Zeiten montags von 11:45 – 13:00 Uhr, dienstags von 9:15 – 10:15 und freitags von 8:00 – 9:00 Uhr angeboten. (Die Zeit Freitagmorgen ist dabei problematisch, weil die Grundschulen erst später Unterrichtsbeginn haben bzw. keine Schulbusse zur Verfügung stehen.) Wie in der Vorlage 31/2015 dargestellt, fand am 11. September 2014 ein Gespräch bei den Stadtwerken statt. Trotz längerer Diskussion wurde auch in diesem Gespräch keine Lösung gefunden. Nach wie vor wurde ein hoher Bedarf an Sportstunden allgemein und Schwimmstunden speziell reklamiert. Auch die Stadtwerke konnten keine Lösung anbieten. Erst nach dem Beschluss des Stadtrates kam in einem Gespräch mit den Grundschulen und Stadtwerken am 20. November 2014 von diesen der Vorschlag, das Hallenbad könne insbesondere montags (Tag ohne öffentlichen Schwimmbetrieb) von mehreren Schulen/Klassen gleichzeitig genutzt werden Dies wurde bisher in dieser Weise nicht so praktiziert. Letztendlich hat diese Neuregelung zu dem neuen Schwimmplan geführt. Aus Sicht von Amt 40 hätte dieser Vorschlag von den Stadtwerken und den Schulen aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen über den Schwimmbetrieb im Hallenbad früher ins Gespräch gebracht werden können und müssen.