Daten
Kommune
Jülich
Größe
107 kB
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Amt 40, Ma
22.01.2015
Vermerk
Betr.: Schulschwimmen
Mit diesem Vermerk möchte Amt 40 aufgrund des komplexen Sachverhaltes und der vielen
verschiedenen Daten noch einmal zusammenfassen und klarstellen, wie es zu der neuen
Regelung für das Schulschwimmen der Grundschulen gekommen ist.
Als noch beide Lehrschwimmbecken in Betrieb waren, hatten die Grundschulen im
Lehrschwimmbecken in Koslar mit 15 Klassen, in Welldorf mit 7 und im Hallenbad mit 13
Klassen Schwimmen, insgesamt für 35 Schulklassen schwimmen.
Nach der Schließung des Beckens in Koslar im Mai 2013 wurde in Absprache mit den
Grundschulen für Welldorf ein neuer Plan erstellt, dort wurden für 18 Klassen
Schwimmstunden zur Verfügung gestellt. Im Hallenbad waren weiterhin 13 Klassen.
Aufgrund der Zusammenlegung in einem Lehrschwimmbecken hat die Verwaltung nach der
Vorstellung des Gutachtens über die Becken vorgeschlagen, nur noch ein Becken zu sanieren
und weiter zu betreiben. Aufgrund des besseren technischen Zustandes sollte dies das
Becken in Koslar sein.
Nach der Schließung auch des Beckens in Welldorf hat die GGS Nord auf eine Abfrage bei
den Schulen nach dem Bedarf an Schwimmstunden per Email im Oktober 2014 folgendes
geantwortet: „ Wir benötigen für 21 Klassen 63 Sportstunden. Davon können in Nord 28
Stunden in der Turnhalle abgehalten werden, in Ost 14. Übrig bleiben 22 Stunden ( 18 für
Nord und 4 für Ost). An Schwimmzeiten im Hallenbad stehen uns davon 10 zur Verfügung.
Schwimmstunden in einem Lehrschwimmbecken der Grundschulen werden z.Zt. 12
benötigt, im nächsten Schuljahr wahrscheinlich 14.“
Die Katholische Grundschule hat einen Bedarf von 5 – 6 Doppelstunden angemeldet.
Um Schwimmen im gleichen Stundenumfang wie vor der Schließung des 1.
Lehrschwimmbeckens unterrichten zu können, hätten im Hallenbad zusätzlich 22 Stunden
zur Verfügung gestellt werden müssen ( Wegfall Koslar 15, Welldorf 7).
In den Gesprächen mit den Grundschulen wurde von diesen der Neubau einer Sporthalle
als notwendig erachtet, sollten die Grundschulen durch wegfallende Schwimmstunden nicht
ausreichend Sportstätten zur Verfügung haben.
Zuständig für die Belegung des Hallenbades sind die Stadtwerke. Bei Anfragen seitens des
Sportamtes nach freien Zeiten war stets die Antwort, das Hallenbad sei bis auf wenige
Stunden ausgelastet. Zuletzt wurden per Email am 4. April 2014 freie Zeiten montags von
11:45 – 13:00 Uhr, dienstags von 9:15 – 10:15 und freitags von 8:00 – 9:00 Uhr angeboten.
(Die Zeit Freitagmorgen ist dabei problematisch, weil die Grundschulen erst später
Unterrichtsbeginn haben bzw. keine Schulbusse zur Verfügung stehen.)
Wie in der Vorlage 31/2015 dargestellt, fand am 11. September 2014 ein Gespräch bei den
Stadtwerken statt. Trotz längerer Diskussion wurde auch in diesem Gespräch keine Lösung
gefunden. Nach wie vor wurde ein hoher Bedarf an Sportstunden allgemein und
Schwimmstunden speziell reklamiert. Auch die Stadtwerke konnten keine Lösung anbieten.
Erst nach dem Beschluss des Stadtrates kam in einem Gespräch mit den Grundschulen und
Stadtwerken am 20. November 2014 von diesen der Vorschlag, das Hallenbad könne
insbesondere montags (Tag ohne öffentlichen Schwimmbetrieb) von mehreren
Schulen/Klassen gleichzeitig genutzt werden Dies wurde bisher in dieser Weise nicht so
praktiziert. Letztendlich hat diese Neuregelung zu dem neuen Schwimmplan geführt. Aus
Sicht von Amt 40 hätte dieser Vorschlag von den Stadtwerken und den Schulen aufgrund
ihrer Kenntnisse und Erfahrungen über den Schwimmbetrieb im Hallenbad früher ins
Gespräch gebracht werden können und müssen.