Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 22.08.2007
Vorlagen-Nr.: 42/2005 4. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.09.2007
05.09.2007
19.09.2007
09.10.2007
Schulsportanlage am Schulzentrum Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage 42/2005 3. Ergänzung wurden die möglichen Alternativen für den Schulsport
dargestellt. In der gemeinsamen Sitzung des Sport- und des Schulausschusses am 16.05.2007,
die auf der damals bevorzugten Fläche an der Turnhalle Winden stattfand, konnten sich die
Ausschussmitglieder über die dort vorhandenen Möglichkeiten informieren. Letztlich wurde der
Antrag gestellt, diesen TOP in die Fraktionen zurückzuverweisen. Diesem Antrag wurde
einstimmig gefolgt.
Mit Schreiben vom 16.07.2007 hat nunmehr die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau
einen eigenen Vorschlag eingereicht. Dieser ist als Anlage 1 beigefügt. Hierin wird vorgeschlagen,
das Kleinspielfeld und die Kugelstoßanlage am Schulzentrum wieder instand zu setzen, damit die
gesamte Fläche weiterhin für den Schulsport genutzt werden kann. Eine Überarbeitung der
Oberfläche des Kleinspielfeldes würde ca. 12.000 Euro kosten und für die Kugelstoßanlage
müssten ca. 1.000 Euro eingeplant werden. Zudem soll eine Weitsprunganlage neu errichtet
werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten müsste diese mit einem verschließbaren Deckel
versehen sein, da ansonsten eine dauerhafte Nutzung nicht gewährleistet wäre. Die Kosten hierfür
wurden bisher auf 6.000 Euro geschätzt. Darüber hinaus soll die „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im
notwendigen Umfang hergerichtet und für den Schulsport zur Verfügung gestellt werden. Hierfür
wurden bereits im Jahr 2005 Kosten in Höhe von 30.000 Euro angesetzt. Insgesamt würden somit
bei diesen Maßnahmen geschätzte Kosten in Höhe von 49.000 Euro anfallen.
Zur Erreichbarkeit der Sportanlagen könnte ein Bussonderverkehr eingerichtet werden.
Diesbezüglich kann seitens der Verwaltung mitgeteilt werden, dass für jede Fahrt Kosten in Höhe
von 60 Euro anfallen. Bei einem Jahresbudget von beispielsweise 3.000 Euro könnten somit für
alle 3 Schulformen insgesamt 50 Fahrten angeboten werden. Diese müssten von den Schulen
untereinander abgestimmt werden. Voraussetzung ist zudem, dass die Fahrten mindestens 3
Arbeitsage vorher angemeldet werden müssen.
Seitens der Verwaltung wird ein Beschlussvorschlag nicht unterbreitet. Dieser soll gegebenenfalls
in der Sitzung erarbeitet werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sollte den oben geschilderten Maßnahmen gefolgt werden, müsste mit Kosten in Höhe von ca.
50.000 Euro für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen gerechnet werden. Zudem müssten jährlich
3.000 Euro für den Schülersonderverkehr eingeplant werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Ein Beschlussvorschlag soll in der Sitzung erarbeitet werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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