Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Becker
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 06.08.2007
Vorlagen-Nr.: 73/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
19.09.2007
09.10.2007
Informationstechnologie im Rathaus der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen ihrer Prüfung hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW auch die
Informationstechnologie im Rathaus untersucht. In diesem Bericht werden bestimmte
Feststellungen und Empfehlungen getroffen. Auf die Ziffer 13 der Prioritätenliste wird verwiesen.
Vorab möchte ich noch erwähnen, dass gerade zu diesem Prüfungsbericht kein echter Dialog mit
dem Prüfer zustande gekommen ist. Der Mitarbeiter der GPA ist für die Prüfung nur kurzzeitig
nach Kreuzau angereist, eine inhaltliche Auseinandersetzung, wie sie bei allen anderen Prüfern
möglich war, ist hier kaum erfolgt.
1. Zahl der betreuten Bildschirmarbeitsplätze.
Die „Betreuungsquote“ im interkommunalen Vergleich wurde für Kreuzau
mit 54
Bildschirmarbeitsplätzen je Mitarbeiter ermittelt, der rechnerische Mittelwert liegt bei 61
Bildschirmarbeitsplätzen. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass auch die
Bildschirmarbeitsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder, die inzwischen flächendeckend
ausgestattet sind, hinzuzurechnen sind. Unter Berücksichtigung der jetzt noch anzuschaffenden
Server für DATEV und die Telefonanlage ergibt sich ein Wert in Kreuzau von 61,4, der somit exakt
im Mittelwert liegt.
2.Support-Prozeß
Der Prüfungsbericht empfiehlt, dass die Gemeinde den Prozess für die Störungsbeseitigung im
Computerbereich überarbeiten und den zentralen Service-Desk der KDVZ verstärkt nutzen sollte.
Der Prüfer wurde allerdings bei der Prüfung bereits darüber informiert, dass das Rechenzentrum
den Service-Desk nicht mehr anbietet. Insofern ist diese Aussage unverständlich. Allerdings steht
die KDVZ im Bedarfsfalle direkt für eine Hilfestellung zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist auch,
dass Leistungen, sofern sie von der KDVZ – in welcher Form auch immer – in Anspruch
genommen werden, der Gemeinde im Rahmen der Umlage in Rechnung gestellt werden. Auch
diese Leistungen sind somit nicht kostenlos.
3. Standardisierung der Arbeitsplatzrechner
Der Prüfer beanstandet, dass die Bildschirmarbeitsplätze in der Gemeinde nicht standardisiert
sind, d.h. es gebe keine einheitlichen Hardware-Standards. Außerdem seien die Rechner teilweise
veraltet, weil Neuanschaffungen nur im begrenzten Umfange vorgenommen würden. Empfohlen
wird, die Wiederbeschaffung der Arbeitsplatzrechner auf 3 – 4 Jahre festzulegen.
Es ist richtig, dass Neuanschaffung bzw. –Ersatzbeschaffung von Hardware sehr stark von der
Haushaltslage der Gemeinde geprägt ist. Dabei ist grundsätzlich so verfahren worden, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig mit dem Computer arbeiten, über aktuelle Geräte
verfügen; sofern der Computereinsatz eher selten war, wurden weniger leistungsstarke Geräte
eingesetzt. Die Verwaltung hält nach wie vor an einer sparsamen Mittelbewirtschaftung fest, hat
allerdings inzwischen auf Grund der Prüfungsanregung einen Teil der Hardware neu beschafft, so
dass der Standard deutlich verbessert wurde.
Die Aussage, dass die Rechner in der Gemeinde nicht standardisiert sind, ist nur bedingt korrekt.
So sind schon immer Motherboards des gleichen Herstellers mit dem gleichen Chipsatz sowie
einheitliche Markenprodukte eingesetzt worden. Die Lieferung erfolgt zum überwiegenden Teil
über einen örtlichen Händler, der qualitativ gute Hardware zu einem sehr günstigen Preis liefert.
Die Alternative wäre, dass künftig sogenannte „Marken-PC“ in immer gleicher Konfiguration
bestellt werden. Die Verwaltung hat hierzu eine Preisanfrage durchgeführt. Bei einem DreiJahresaustauschservice für die Computer beläuft sich der durchschnittliche Preis je PC auf etwa
700 € je Stück. Der örtliche Händler bietet das vergleichbare Gerät für ca. 460 € an. Umgerechnet
auf die vorhandenen 75 Rechner im Hause würde dies zu Mehrkosten von rd. 18.000 € führen,
und zwar alle 3 bis 4 Jahre, je nach dem, wie oft die Rechner ausgetauscht werden.
Der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung eines „Marken-PC“ mit 24-Stunden-Vor-OrtReparatur führt allerdings nicht dazu, dass auf den EDV-Mitarbeiter der Gemeinde im Hause
verzichtet werden kann. Es sind grundsätzlich immer gewisse Feststellungen und Prüfungen am
defekten Gerät erforderlich, bevor die Firma entscheidet, ob ein Techniker ins Haus kommt. Dies
bedeutet u.U., dass ein Sachbearbeiter ggf. 24 Stunden den Rechner nicht zur Verfügung hat, was
in bestimmten Bereichen, wie Einwohnermeldeamt, Kasse etc. nicht hinnehmbar wäre.
Nach Abwägung aller Aspekte ist die Verwaltung der Auffassung, an der bisherigen
Beschaffungsstruktur festzuhalten. Allerdings sollten die Austauschintervalle für die Rechner in
angemessenem Umfange angehoben werden, so dass keine längeren Wartezeiten durch
überalterte Rechner entstehen können.
4. Softwareverteilung
Die GPA regt an, eine automatische Softwareverteilung einzusetzen. Dies hat den Vorteil, dass
Softwareveränderungen nicht auf allen einzelnen Rechnern von Hand vorgenommen werden
müssen, sondern zentral von der EDV-Abteilung eingegeben werden und dann allen Nutzern zur
Verfügung stehen.
Dies wird seitens der Verwaltung grundsätzlich für wünschenswert gehalten. Nach Ansicht des
Prüfers sollte die Gemeinde aufgrund der zu geringen Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze die
Softwareverteilung nicht selber vornehmen, sondern prüfen, inwieweit dies über das
Rechenzentrum machbar ist. Dazu ist allerdings festzustellen, dass die KDVZ keine
Softwareverteilung anbietet. Insofern müsste die Gemeinde dies alleine übernehmen oder einen
anderen leistungsfähigen Partner finden. Softwareverteilung ist allerdings nicht billig. Es muss mit
einmaligen Anschaffungskosten von rd. 10.000 €, Schulungskosten von ca. 7.000 € und laufenden
jährlichen Kosten von rd. 600 € gerechnet werden. Bei diesen Größenordnungen erscheint es
allerdings fraglich, ob der Einsatz der Softwareverteilung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Verwaltung
hat deshalb mit dem Kreis Düren, der bereits die Softwareverteilung praktiziert, Kontakt
aufgenommen, inwieweit eine Zusammenarbeit möglich ist.
5. Fernwartung
Eine weitere Empfehlung bezieht sich darauf, die Fernwartung für die Computer verstärkt zu
nutzen. Das bedeutet, dass z.B. vom Rechenzentrum aus direkt auf die Rechner in der Gemeinde
zugegriffen werden kann.
Da das eingesetzte Betriebssystem auf den Rechnern im Rathaus diese Möglichkeit bietet, wurde
die Fernwartung inzwischen erfolgreich umgesetzt.
6. Aus- und Fortbildungen
Die GPA empfiehlt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulungsmaßnahmen für
eingesetzte Software teilnehmen können.
Dazu ist festzustellen, dass bereits seit Jahren hausinterne Schulungen in unregelmäßigen
Abständen bedarfsweise durchgeführt werden. Diese Schulungen sollen noch intensiviert werden.
Sie bieten die beste Möglichkeit, auf die vor Ort vorhandenen Probleme und Fragestellungen direkt
einzugehen.
-2-
Daneben besteht schon immer das Angebot, dass Kosten für die Teilnahme an Schulungen der
VHS, soweit sie sich auf die Standardprogramme beziehen, übernommen werden. Das Interesse
der Mitarbeiter hält sich hier allerdings in engen Grenzen. Soweit es erforderlich ist, insbesondere
bei Fachprogrammen, werden Schulungen auch bisher schon außerhalb des Hauses
durchgeführt. Dies trifft gerade verstärkt auf die neueingeführte Gebäudemanagement-Software
zu. Aber auch das künftig eingesetzte Programm DATEV wird erheblichen Fortbildungsaufwand
fordern. Insgesamt ist beabsichtigt, die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch zu
verstärken.
7. Internetauftritt der Gemeinde
Die Empfehlung der GPA lautet hier, den Internetauftritt weiter auszubauen und dabei besonderen
Wert auf die Möglichkeiten der Online-Antragstellung und andere Elemente von E-Government zu
legen.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist im April d.J. die neue Homepage der Gemeinde Kreuzau
freigegeben worden, die die angesprochenen Punkte bereits umfangreich berücksichtigt. Die
Verwaltung ist sich der Bedeutung dieses Mediums durchaus bewusst und wird ständig daran
arbeiten, das Angebot der Homepage für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
8. Internetzugang für die Mitarbeiter
Bisher ist der Internetzugang für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause nach bestimmten
Kriterien reglementiert. Von der GPA wird eine weniger restriktive Handhabung vorgeschlagen.
Freien Zugang zum Internet haben bisher alle Amtsleiter, deren Stellvertreter sowie eine Reihe von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Notwenigkeit dargelegt haben. Die übrigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Zugang zu den Internetseiten, die sie dienstlich benötigen.
Soweit auf weitere Seiten zugegriffen werden soll, ist dies unkompliziert machbar. Insgesamt wird
die Zugangsregelung zum Internet großzügig gehandhabt. Insoweit wird kein Erfordernis gesehen,
die bisherige Regelung aufzugeben. Zu berücksichtigen ist auch, dass der gesamte
Internetzugang über das Rechenzentrum in Frechen erfolgt und die vorhandenen Datenleitungen
bereits am Ende ihrer Leistungsfähigkeit sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Ausführungen der Verwaltung zur Informationstechnologie im Rathaus der Gemeinde werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-3-