Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 14.08.2007
Vorlagen-Nr.: 29/2007 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.08.2007
19.09.2007
09.10.2007
Bezuschussung der Musikschule Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Diskussion über die Prüfungsbemerkungen der GPA NRW zur Bezuschussung der
Personalkosten der Musikschule in Höhe von 41.695 € wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Informationen von umliegenden Musikschulen einzuholen, um einen interkommunalen
Vergleich erarbeiten zu können.
Die entsprechenden Informationen liegen nunmehr vor und sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Hieraus ist ersichtlich, dass in Relation zum Gesamtetat die Bezuschussung der Musikschule seitens der Gemeinde Kreuzau prozentual vergleichsweise niedrig bemessen ist. Im Vergleich zur
hiesigen Bezuschussung liegen die kommunalen Zuschüsse der Stadt Düren und der Gemeinde
Niederzier erheblich höher.
Desweiteren ist die angekündigte umfassende Information der Musikschule Kreuzau ebenfalls dieser Vorlage beigefügt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die hier gemachten
Ausführungen.
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 20.03.2007 hat die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau einen eigenen Beschlussvorschlag vorgelegt.
Bereits anlässlich der Diskussion über den Sachverhalt wurde durch die Verwaltung dargelegt,
dass auf Grund des Vertrauensschutzes und der Planungssicherheit der Prüfungszeitraum ab
2006 gewählt werden sollte.
Nach Vorlage der umfangreichen Unterlagen tendiere ich dazu, inhaltlich dem Tenor meiner Sitzungsvorlage vom 06.03.2007, V.-Nr. 29/2007 zu folgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Seitens der Musikschule Kreuzau e.V. sollen detaillierte Unterlagen über die Einnahmeund Ausgabesituation jeweils jahresweise vorgelegt werden, spätestens zum 30.06. des
Folgejahres.
2.
Es wird ein Prüfungszeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren, beginnend mit dem
Jahr 2006, gebildet. Ergibt sich innerhalb dieses Zeitraumes ein Überschuss, ist dieser auf
die folgende Zuschusszahlung anzurechnen. Ein evtl. verbleibendes Defizit ist unbeachtlich.
3.
Es soll grundsätzlich bei dem festgesetzten Jahreszuschuss in Höhe von 41.695 € bleiben.“
Der Bürgermeister
i. V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
-2-