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Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Verwarnungsgeldkataloges über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen privaten Sicherheitsdienst)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Verwarnungsgeldkataloges über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen privaten Sicherheitsdienst) Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Verwarnungsgeldkataloges über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen privaten Sicherheitsdienst)

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STADT BEDBURG Zu TOP: 8 Drucksache: WP7-308/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 32 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Sitzungstermin: Bemerkungen: 21.06.2005 Betreff: Umsetzung des Verwarnungsgeldkataloges über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen privaten Sicherheitsdienst Inhalt der Mitteilung: An die Verwaltung wurden in der Vergangenheit seitens der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg, wie auch aus dem politischen Raum, zunehmend Beschwerden über die Verunreinigungen der städtischen Grünanlagen und Gehwege - insbesondere durch Hundekot - herangetragen. Diese Problematik wurde verwaltungsseitig aufgegriffen und - entsprechend des im Hauptausschuss beschlossenen Maßnahmepaketes - zunächst ein Anschreiben an alle Hundehalter mit dem Tenor „Eine Stadt wird stubenrein“ versandt. Des weiteren wurde seitens der Verwaltung ein Verwarnungsgeldkatalog erstellt, wonach Verunreinigungen der Verkehrsflächen und Anlagen - wie zum Beispiel durch das Wegwerfen oder Zurücklassen von Unrat und Lebensmitteln etc., mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden können. Die zunehmende Verschmutzung der Grünanlagen und Gehwege durch Hundekot, wie auch das Mitführen unangeleinter Hunde, soll ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. In der Ratssitzung vom 24.05.2005 wurde beschlossen, den Verwarnungsgeldkatalog als Anlage in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001 aufzunehmen. Wenngleich bereits jetzt die Politessen der Stadt Bedburg angewiesen sind, Verschmutzungen durch Hundekot, wie auch die Anleinpflicht von Hunden zu kontrollieren, was auch bereits zu einigen Buß- bzw. Verwarnungsgeldern geführt hat, muss im Ergebnis festgehalten werden, dass dies in der Praxis mit nicht unerheblichen Problemen behaftet ist. So werden die Anweisungen bzw. Befragungen der Politessen oftmals ignoriert; auch wurden die Politessen - mitunter massiv - verbal angegriffen. Die STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Verpflichtung der Bürger, sich gegenüber Amtspersonen auszuweisen, um Verwarnungsgelder erheben oder entsprechende Verfahren einleiten zu können, war und ist - bezogen auf die weiblichen Politessen - jedenfalls nicht umsetzbar. Wie in der letzten Sitzung des Rates der Stadt Bedburg verwaltungsseitig angekündigt, beabsichtigt die Verwaltung aufgrund der zuvor geschilderten Problemstellungen und aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn die Installation eines privaten Sicherheitsdienstes. Angedacht ist, der Abschluss eines auf konkrete Tageszeiten ausgelegten Dienstvertrages. So ist verwaltungsseitig beabsichtigt insbesondere in den frühen Morgen-/ späten Abendstunden sowie an den Wochenenden Kontrollen im Stadtgebiet, verstärkt in den Grünanlagen, durchzuführen. Miteinbezogen werden sollten auch der Bereich des Kasterer Sees sowie das Gebiet um das Peringsmaar, um den hier gebotenen besonderen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung zu tragen - Stichwort: illegales Grillen, unbefugtes Baden/ Naherholungstourismus; ein sauberes und attraktives Stadtbild ist die Visitenkarte einer jeden Stadt! Eine - zum Rückgang der Verunreinigungen im Stadtgebiet - erforderliche verstärkte Präsenz von Ordnungskräften kann mit dem vorhandenen Personal nicht sichergestellt werden. Zwischenzeitlich wurden verwaltungsseitig mit verschiedenen Sicherheitsdiensten hinsichtlich der Konditionen unverbindliche Gespräche geführt; konkret angeforderte Angebote liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor. Beabsichtigt ist jedoch, kurzfristig - beginnend in den Sommermonaten - als zunächst befristetes Pilotprojekt einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen; hinsichtlich der Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wird selbstverständlich eine sorgfältige Auswahl und die notwendige Beleihung des Sicherheitsunternehmens mit Hoheitsbefugnissen erfolgen. Bereits in anderen Kommunen wurden aufgrund der zunehmenden Verunreinigungen in öffentlichen Bereichen Verwarnungsgeldkataloge erlassen und private Sicherheitsdienste mit der Ahndung der Ordnungswidrigkeiten beauftragt. So hat zum Beispiel die Stadt Viersen mit dem Einsatz von „Blauen Sheriffs“, die Ordnungswidrigkeiten ahnden, die Personalien des Verursachers aufnehmen und Verwarnungsgelder kassieren, positive Erfahrungen gemacht. Die Verwaltung wird den Ausschuss über neue Informationen hinsichtlich der Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes umgehend informieren. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die bisher nahezu ausschließlich auf bestimmte Straßenzüge und Gefahrenpunkte beschränkt war, auszudehnen. So wurden die Politessen bereits Ende letzten Jahres angewiesen, sämtliche Straßenzüge - auch reine Wohngebiete - durch sogenannte Zettelaktionen zu kontrollieren. Weniger unter dem Gesichtspunkt der Sanierung des städtischen Haushaltes - siehe hierzu Produktbuch Produkt „Überwachung des ruhenden Verkehrs“; Teilergebnisrechnung 2.860 € - als vielmehr unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, beabsichtigt die Verwaltung, die zuvor beschriebene Ausweitung der Kontrollen des ruhenden Verkehrs auf das gesamte Stadtgebiet vorzunehmen. Auch in diesem Bereich könnte der externe Sicherheitsdienst mit eingebunden werden. 50181 Bedburg, den 14. Juni 2005 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister