Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 8
Drucksache: WP7-308/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 32
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
21.06.2005
Betreff:
Umsetzung des Verwarnungsgeldkataloges über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung durch einen privaten Sicherheitsdienst
Inhalt der Mitteilung:
An die Verwaltung wurden in der Vergangenheit seitens der Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Bedburg, wie auch aus dem politischen Raum, zunehmend Beschwerden über die
Verunreinigungen der städtischen Grünanlagen und Gehwege - insbesondere durch
Hundekot - herangetragen.
Diese Problematik wurde verwaltungsseitig aufgegriffen und - entsprechend des im
Hauptausschuss beschlossenen Maßnahmepaketes - zunächst ein Anschreiben an alle
Hundehalter mit dem Tenor „Eine Stadt wird stubenrein“ versandt. Des weiteren wurde
seitens der Verwaltung ein Verwarnungsgeldkatalog erstellt, wonach Verunreinigungen
der Verkehrsflächen und Anlagen - wie zum Beispiel durch das Wegwerfen oder
Zurücklassen von Unrat und Lebensmitteln etc., mit einem Verwarnungsgeld geahndet
werden können. Die zunehmende Verschmutzung der Grünanlagen und Gehwege durch
Hundekot, wie auch das Mitführen unangeleinter Hunde, soll ebenfalls mit einem
Verwarnungsgeld geahndet werden.
In der Ratssitzung vom 24.05.2005 wurde beschlossen, den Verwarnungsgeldkatalog als
Anlage in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001
aufzunehmen.
Wenngleich bereits jetzt die Politessen der Stadt Bedburg angewiesen sind,
Verschmutzungen durch Hundekot, wie auch die Anleinpflicht von Hunden zu kontrollieren,
was auch bereits zu einigen Buß- bzw. Verwarnungsgeldern geführt hat, muss im
Ergebnis festgehalten werden, dass dies in der Praxis mit nicht unerheblichen Problemen
behaftet ist. So werden die Anweisungen bzw. Befragungen der Politessen oftmals
ignoriert; auch wurden die Politessen - mitunter massiv - verbal angegriffen. Die
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Verpflichtung der Bürger, sich gegenüber Amtspersonen auszuweisen, um
Verwarnungsgelder erheben oder entsprechende Verfahren einleiten zu können, war und
ist - bezogen auf die weiblichen Politessen - jedenfalls nicht umsetzbar.
Wie in der letzten Sitzung des Rates der Stadt Bedburg verwaltungsseitig angekündigt,
beabsichtigt die Verwaltung aufgrund der zuvor geschilderten Problemstellungen und aus
Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn die Installation eines privaten
Sicherheitsdienstes. Angedacht ist, der Abschluss eines auf konkrete Tageszeiten
ausgelegten Dienstvertrages. So ist verwaltungsseitig beabsichtigt insbesondere in den
frühen Morgen-/ späten Abendstunden sowie an den Wochenenden Kontrollen im
Stadtgebiet, verstärkt in den Grünanlagen, durchzuführen. Miteinbezogen werden sollten
auch der Bereich des Kasterer Sees sowie das Gebiet um das Peringsmaar, um den hier
gebotenen besonderen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung zu
tragen - Stichwort: illegales Grillen, unbefugtes Baden/ Naherholungstourismus; ein
sauberes und attraktives Stadtbild ist die Visitenkarte einer jeden Stadt! Eine - zum
Rückgang der Verunreinigungen im Stadtgebiet - erforderliche verstärkte Präsenz von
Ordnungskräften kann mit dem vorhandenen Personal nicht sichergestellt werden.
Zwischenzeitlich wurden verwaltungsseitig mit verschiedenen Sicherheitsdiensten
hinsichtlich der Konditionen unverbindliche Gespräche geführt; konkret angeforderte
Angebote liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor. Beabsichtigt ist jedoch, kurzfristig
- beginnend in den Sommermonaten - als zunächst befristetes Pilotprojekt einen
entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen; hinsichtlich der Kriterien Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wird selbstverständlich eine sorgfältige Auswahl
und die notwendige Beleihung des Sicherheitsunternehmens mit Hoheitsbefugnissen
erfolgen. Bereits in anderen Kommunen wurden aufgrund der zunehmenden
Verunreinigungen in öffentlichen Bereichen Verwarnungsgeldkataloge erlassen und
private Sicherheitsdienste mit der Ahndung der Ordnungswidrigkeiten beauftragt. So hat
zum Beispiel die Stadt Viersen mit dem Einsatz von „Blauen Sheriffs“, die
Ordnungswidrigkeiten ahnden, die Personalien des Verursachers aufnehmen und
Verwarnungsgelder kassieren, positive Erfahrungen gemacht. Die Verwaltung wird den
Ausschuss über neue Informationen hinsichtlich der Beauftragung eines privaten
Sicherheitsdienstes umgehend informieren.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die
Überwachung des ruhenden Verkehrs, die bisher nahezu ausschließlich auf bestimmte
Straßenzüge und Gefahrenpunkte beschränkt war, auszudehnen. So wurden die
Politessen bereits Ende letzten Jahres angewiesen, sämtliche Straßenzüge - auch reine
Wohngebiete - durch sogenannte Zettelaktionen zu kontrollieren. Weniger unter dem
Gesichtspunkt der Sanierung des städtischen Haushaltes - siehe hierzu Produktbuch
Produkt „Überwachung des ruhenden Verkehrs“; Teilergebnisrechnung 2.860 € - als
vielmehr unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, beabsichtigt die Verwaltung, die zuvor beschriebene Ausweitung der Kontrollen
des ruhenden Verkehrs auf das gesamte Stadtgebiet vorzunehmen. Auch in diesem
Bereich könnte der externe Sicherheitsdienst mit eingebunden werden.
50181 Bedburg, den 14. Juni 2005
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister