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Beschlussvorlage (Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich Antrag auf Änderung der Rekultivierung)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
30 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.02.15, 11:35
Aktualisiert
17.02.15, 11:35
Beschlussvorlage (Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich
Antrag auf Änderung der Rekultivierung) Beschlussvorlage (Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich
Antrag auf Änderung der Rekultivierung)

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-22/2015 Tischvorlage Beratungsfolge Termin Stadtrat 19.02.2015 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB3 11.02.2015 Herr Schumacher Fb4/121-00 Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich Antrag auf Änderung der Rekultivierung Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage und Vortrag des Sachverständigen, Herrn von Reis, beschließt der Rat der Stadt Linnich, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zur beantragten Änderung der Rekultivierung zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: In der 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die von der Fa. Feiter Betonsteinwerk beantragte Änderung der Rekultivierung am 05.02.2015 beraten. Nach der gefertigten Verwaltungsvorlage (B-11/2015) sollte der Ausschuss das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zur beantragten Änderung der Rekultivierung erteilen. Abweichend von der Beschlussempfehlung hat der Ausschuss entschieden, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen und zu dieser den Sachverständigen Herrn von Reis einzuladen. Insbesondere soll Herr von Reis darüber informieren, ob vorhandene tektonische Störungen Auswirkungen auf die nunmehr geplante Teilverfüllung mit Erhalt des bestehenden Altsees als Wasserfläche haben könnten. Bezüglich der beschlossenen Vertagung des Beratungspunktes in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ist darauf hinzuweisen, dass das gemeindliche Einvernehmen als Erteilt gilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (Eingang 02.01.2015) der Genehmigungsbehörde verweigert wird (§ 36 Abs. 2 BauGB). Die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ist für den 14.04.2015 vorgesehen. Um innerhalb der Frist zu entscheiden, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Angelegenheit zur Tagesordnung zu nehmen, darüber zu beraten und nach Sachvortrag durch Herrn von Reis zu beschließen. Angaben und Beschreibung zur jetzt geplanten Wiederherrichtung des Geotechnischen Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH und die hierzu vorliegende Stellungnahme des Ing.-Büros für Umweltfragen, Dipl.-Geol. H. von Reis BDG, sind als Anlage beigefügt. Abschließend wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zur beantragten Änderung der Rekultivierung zu erteilen. Witkopp