Daten
Kommune
Linnich
Größe
30 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.02.15, 11:35
Aktualisiert
17.02.15, 11:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-22/2015
Tischvorlage
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
19.02.2015
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB3
11.02.2015
Herr Schumacher
Fb4/121-00
Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich
Antrag auf Änderung der Rekultivierung
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage und Vortrag des Sachverständigen, Herrn von Reis,
beschließt der Rat der Stadt Linnich, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zur beantragten
Änderung der Rekultivierung zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
In der 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die von der Fa. Feiter
Betonsteinwerk beantragte Änderung der Rekultivierung am 05.02.2015 beraten. Nach der
gefertigten Verwaltungsvorlage (B-11/2015) sollte der Ausschuss das Einvernehmen gem. § 36
(1) BauGB zur beantragten Änderung der Rekultivierung erteilen.
Abweichend von der Beschlussempfehlung hat der Ausschuss entschieden, die Angelegenheit bis
zur nächsten Sitzung zurückzustellen und zu dieser den Sachverständigen Herrn von Reis
einzuladen. Insbesondere soll Herr von Reis darüber informieren, ob vorhandene tektonische
Störungen Auswirkungen auf die nunmehr geplante Teilverfüllung mit Erhalt des bestehenden
Altsees als Wasserfläche haben könnten.
Bezüglich der beschlossenen Vertagung des Beratungspunktes in die nächste Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ist darauf hinzuweisen, dass das gemeindliche
Einvernehmen als Erteilt gilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens
(Eingang 02.01.2015) der Genehmigungsbehörde verweigert wird (§ 36 Abs. 2 BauGB). Die
nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ist für den 14.04.2015
vorgesehen.
Um innerhalb der Frist zu entscheiden, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Angelegenheit zur
Tagesordnung zu nehmen, darüber zu beraten und nach Sachvortrag durch Herrn von Reis zu
beschließen.
Angaben und Beschreibung zur jetzt geplanten Wiederherrichtung des Geotechnischen Büros
Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH und die hierzu vorliegende Stellungnahme des Ing.-Büros für
Umweltfragen, Dipl.-Geol. H. von Reis BDG, sind als Anlage beigefügt.
Abschließend wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zur
beantragten Änderung der Rekultivierung zu erteilen.
Witkopp