Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 09.08.2007
Vorlagen-Nr.: 27/2007 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
29.08.2007
19.09.2007
09.10.2007
Umfangreicher Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Eine erste Aussprache einschließlich Ortsbesichtigung hat in der Sitzung am 22.03.2007
stattgefunden. Letztendlich hat der Rat in seiner Sitzung am 08.05.2007 folgenden Beschluss
gefasst:
„Für die weitere Beratung wird die Verwaltung beauftragt, folgende Alternativen zu prüfen:
a)
Neubau, Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses am jetzigen Standort einschließlich des
derzeit von den Eigentümern der Parzellen 632 und 633 genutzten hinter dem
Feuerwehrgerätehaus liegenden Grundstücksbereiches. Hierfür werden Planungskosten in
Höhe von 5.000,00 € bereitgestellt.
b)
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem derzeit als Spielplatz genutzten
Grundstück an der „Kreuzauer Straße/Ecke Marienstraße“.
c)
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur
14,
Parzelle
Nr.
614
(Grünfläche
parallel
zur
Panzerstraße
zwischen
Kreisbrandschutzzentrale und „Kreuzauer Straße“).
d)
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück des Kreises Düren (Bereich
Kreisbrandschutzzentrale).
e)
Die
Verwaltung
soll
weitergehende
Kreisbrandschutzzentrale Stockheim prüfen.“
Kooperationsmöglichkeiten
mit
der
Hierzu nunmehr folgende Ausführungen:
Zu a) Hauptaugenmerk wurde natürlich darauf gelegt zu prüfen, ob es nicht möglich ist, unter
Beibehaltung von Bausubstanz am vorhandenen Standort einen Anbau zu errichten. Diese
Möglichkeit wurde auch in den bisherigen Beratungen favorisiert. Aus diesem Grunde
wurden hier auch die Planungskosten in Höhe von 5.000,00 € bereitgestellt. In zahlreichen
Gesprächen mit dem Gemeindebrandmeister und der Löschgruppe Stockheim wurde in der
Tat eine Lösung gefunden, die es ermöglicht, den bisherigen Standort beizubehalten. Der
nunmehr vorliegende Planentwurf sieht folgende Konzeption vor:
•
Beibehaltung der beiden vorhandenen Fahrzeughallen,
•
•
•
•
Beibehaltung der hinter den Fahrzeughallen befindlichen Doppelgaragen,
(werden als Lager genutzt).
Abbruch der sonst vorhandenen Bausubstanz, da marode und flächenmäßig zu
klein.
Anbau nur eines zusätzlichen Stellplatzes unmittelbar angrenzend an die beiden
Stellplätze, die erhalten bleiben (es stehen dann drei große Stellplätze zur
Verfügung. In Absprache mit der Feuerwehr reichen diese aus, um alle vier
vorhandenen Fahrzeuge unterstellen zu können).
Neubau des Sozialtraktes in zweigeschossiger Bauweise mit insgesamt 234 m²
Nutzfläche. Im Erdgeschoss befinden sich die notwendigen Umkleide- und
Sanitärräume, im Dachgeschoss der Mannschafts- und Schulungsraum, eine Küche
und ein separates Büro. Die genaue Aufteilung wollen Sie bitte den beigefügten
Planentwürfen entnehmen.
Aufgrund des Planentwurfes ergeben sich folgende Baumassen und Kosten:
Umbauter Raum Fahrzeughalle:
Umbauter Raum Sozialtrakt:
Nutzfläche Fahrzeughalle:
Nutzfläche Sozialtrakt:
423 m³,
960 m³,
63 m²,
234 m².
Gesamtbaukostenermittlung auf der Basis umbauter Raum:
Fahrzeughalle:
Sozialtrakt:
Zwischensumme:
423 m³ x 180,00 €
960 m³ x 220,00 €
=
=
Dachsanierung Bestandshalle:
Abbruch alter Sozialtrakt:
Außenanlagen geschätzt:
voraussichtliche Gesamtkosten:
76.140,00 €,
211.200,00 €,
287.340,00 €.
10.000,00 €,
14.100,00 €,
15.000,00 €,
326.440,00 €
gerundet:
330.000,00 €
Im Zusammenhang mit dem Altstandort ist noch auf Folgendes hinzuweisen:
Die bestehende ca. 40 m lange Zufahrt ist katastermäßig ausreichend breit. Es muss nur dafür
Sorge getragen werden, dass der vorhandene Überwuchs von den angrenzenden
Privatgrundstücken beseitigt wird bzw. vorhandene Zaunanlagen ordnungsgemäß versetzt
werden. Die Fläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus, die seit Jahren verpachtet ist und sich
immerhin auf 680 m³ beläuft, wird auch zukünftig nicht benötigt. Hier sollte auf jeden Fall versucht
werden, diese Fläche an den bisherigen Pächter zu einem angemessenen Kaufpreis zu
veräußern.
Wie bereits erwähnt, können auch die beiden Altgaragen erhalten bleiben. Da eine dieser Garagen
vom örtlichen Schützenverein als Abstellraum genutzt wird, ist dies somit auch zukünftig möglich.
Zu b) und c)
Da eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses unter Beibehaltung von nicht unerheblicher
Bausubstanz am vorhandenen Standort möglich ist, kann aus Sicht der Verwaltung auf eine
Alternativprüfung der beiden Standorte verzichtet werden. Ein kompletter Neubau würde
zwangsläufig
erhebliche
Mehrkosten
verursachen.
Außerdem
müssten
zusätzliche
Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zu d) und e)
-2-
Am 13.06.2007 wurde auf dem Gelände der Kreisbrandschutzzentrale ein Ortstermin mit dem
zuständigen Dezernenten des Kreises Düren und dem zuständigen Amtsleiter durchgeführt.
Hierbei musste eindeutig festgestellt werden, dass der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf
dem Grundstück des Kreises Düren nicht möglich ist.
Möglich wäre allerdings, die beiden Spezialfahrzeuge in bestehenden Fahrzeughallen
unterzubringen. In diesem Falle könnte also auf den Neubau einer zusätzlichen Fahrzeughalle am
jetzigen Standort verzichtet werden. Dieser Alternativvorschlag wurde mit der örtlichen Feuerwehr
erörtert, wird jedoch aus einsatztechnischen Gründen für nicht praktikabel angesehen.
Weiterhin hat der Kreis Düren angeboten, dass vorhandene Schulungsräume nach Absprache
mitgenutzt werden können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man am jetzigen Standort gänzlich
auf
einen
angemessen
großen
Schulungsraum
verzichten
sollte.
Weitere
Kooperationsmöglichkeiten werden nicht gesehen.
Als Fazit schlage ich Ihnen vor, dem vorliegenden Planentwurf zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Investitionsprogramm für das Jahr 2008 sind bisher Ausgaben in Höhe von 250.000,00 €
veranschlagt. Wie bereits mehrfach erwähnt, basiert dieser Betrag weder auf einem Bauentwurf,
geschweige denn auf einer Kostenberechnung.
Sofern Sie dem vorliegenden Planentwurf zustimmen, werden Kosten in Höhe von voraussichtlich
330.000,00 € entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Dem vorliegenden Entwurf zum Neubau/Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Stockheim am jetzigen Standort wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die auch zukünftig nicht benötigte und bisher verpachtete
Teilfläche des Grundstückes in einer Größe von ca. 680 m² dem bisherigen Pächter zum
Kauf anzubieten. Hierbei ist ein höchstmöglicher Kaufpreis zu erzielen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-