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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Pütz, 3. vereinfachte Änderung - Gebiet an der Wynrichstraße in Kirchtroisdorf- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Pütz, 3. vereinfachte Änderung
- Gebiet an der Wynrichstraße in Kirchtroisdorf- 
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Pütz, 3. vereinfachte Änderung
- Gebiet an der Wynrichstraße in Kirchtroisdorf- 
hier: Aufstellungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-363/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 26 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.09.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Pütz, 3. vereinfachte Änderung - Gebiet an der Wynrichstraße in Kirchtroisdorfhier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Pütz gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)Zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), mit dem Planungsziel der bedarfsorientierten Anordnung der Brückenbauwerke zur Erschließung der Grundstücksflächen entlang des Kleintroisorfer Fließes unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises vom 11.03.2005. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 1/Pütz – Gebiet an der Wynrichstraße in Kirchtroisorf- ist in seiner Fassung der 2. Änderung rechtskräftig. Der Plan sah vor, die Bauflächen westlich der Wynrichstraße als Grundstücke für eine Doppelhausbebauung über das Gewässer Kleintroisdorfer Fließ durch Brückenbauwerke / Rohrdurchlässe zu erschließen. Entsprechend ist die öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der Rhein-Erft-Kreis, Untere Wasserbehörde, hat die wasserrechtliche Genehmigung zur Kreuzung des Gewässers mit Schreiben vom 11.03.2005 erteilt. Zum Zeitpunkt der Vermarktung der o.a. Grundstücke bestand kein Bedarf zur Bebauung mit Doppelhaushälften. Vielmehr lag eine große Nachfrage nach Grundstücken zur Errichtung von freistehenden Einfamilienwohnhäusern vor. Dies bedingte eine Änderung der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen in Form eines Rohrdurchlasses. Der Rhein-Erft-Kreis hat auf Antrag eine auf die Situation abgestimmte wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Bis zur abschließenden Klarheit über die Anordnung der Grundstückszufahrten erfolgte die Erschließung über eine Behelfszufahrt und somit war die Erschließung gesichert. Die Erschließung der nicht im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücksflächen steht nunmehr an. Obwohl gleichlautend wie im ersten Abschnitt die Erschließung über sog. Behelfszufahrten erfolgen kann, ist eine nach dem künftigen Bedarf orientierende Anordnung in planungsrechtlicher Hinsicht, auch im Hinblick auf eine endgültige Abrechung der anfallenden Erschließungskosten, erforderlich. Die Lage der Zufahrten, bedingt durch die geplante Grundstücksaufteilung durch den Eigentümer, ist nunmehr bestimmt. Auch hier ist eine Abweichung von den im Bebauungsplan festgesetzten Überfahrten vorgesehen. Es wird daher eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Pütz, 2. Änderung erforderlich. Planungsziel ist die bedarfsorientierte Anordnung der Brückenbauwerke zur Erschließung der Grundstücksflächen entlang des Kleintroisdorfer Fließes unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises vom 11.03.2005. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Bebauungsplanänderung gem. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 29.08.2005 ----------------------------------(Schmitz) Sachbearbeiter ----------------------------------(Klütsch) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister