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Allgemeine Vorlage (Neues Kinderbildungsgesetz tritt zum 01.08.2008 in Kraft)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Frau Kupferschläger BE: Frau Kupferschläger Kreuzau, 13.02.2008 Vorlagen-Nr.: 20/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss 26.02.2008 01.04.2008 Neues Kinderbildungsgesetz tritt zum 01.08.2008 in Kraft Sach- und Rechtslage: Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, also zum 01.08.2008, tritt das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Ab diesem Termin werden die Betreuungszeiten der Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder erstmals nach dem tatsächlich erfragten Betreuungsbedarf geplant. Während bisher eine Finanzierung in Form einer Gruppenförderung sichergestellt wurde, wird künftig nach der Zahl der Kinder in einer Einrichtung abgerechnet. In Verbindung mit den gebuchten Zeiten (25, 35, oder 45 Wochenstunden) und den angebotenen Gruppenformen (Grundlage ist wiederum der Bedarf) werden künftig Kindpauschalen gezahlt. Diese Kindpauschalen ergeben sich aus der Anlage zu Artikel 1 § 19 des KiBiz, welche als in Kopie der Sitzungsvorlage beigefügt ist. Aus der Summe der Kindpauschalen, die zu 79 % ausgezahlt wird (21 % verbleiben wie bisher als Trägeranteil), ist die Finanzierung sicherzustellen. Dies bedeutet, dass sämtliche Personal- und Sachkosten hierzu in Abhängigkeit stehen. In Bezug auf den künftigen Personaleinsatz können Sie der Anlage entnehmen, dass die Personalstunden ebenfalls in direkter Abhängigkeit zu dem Bedarf der Eltern stehen. Personelle Veränderungen sind deshalb aller Voraussicht nach unabdingbar. Während bisher eine Betriebskostenabrechnung pro Rechnungsjahr stattgefunden hat, muss künftig die Verwendung der Mittel dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, d. h. dem Kreis Düren, durch einen vereinfachten Verwendungsnachweis, bezogen auf ein Kindergartenjahr, erklärt werden. Nach dem neuen Gesetz muss das Jugendamt zum 15. März eines jeden Jahres verbindlich dem Land die Anzahl der Kinder incl. der gewünschten Betreuungszeit melden, die im darauffolgenden Kindergartenjahr pauschaliert gefördert werden sollen. Demnach sind bis zu diesem Termin die Abstimmungen zwischen Träger und Jugendamt bezgl. der Gruppenstruktur und der wöchentlichen Betreuungszeit der einzelnen Einrichtungen erforderlich. Sie können sich je nach Bedarf jährlich verändern. Die Verwaltung hat die Bedarfsumfrage zum 01.08.2008 bei den Eltern bereits durchgeführt und die entsprechenden Buchungszeiten an die Jugendhilfeplanung gemeldet. Die Ergebnisse der Elternbefragungen lauten wie folgt: Einrichtung 3-6 Jahre 25 Stunden 3-6 Jahre 35 Stunden 3-6 Jahre 45 Stunden unter 3 Jahre 25 Stunden unter 3 Jahre 35 Stunden unter 3 Jahre 45 Stunden 1 16 19 1 5 10 52 0 14 7 0 0 0 21 2 24 5 0 5 1 37 1 31 11 0 0 0 43 Kindergarten Kreuzau, Heribertstr. 65 Kindergarten Thum Kindergarten Üdingen Kindergarten Obermaubach Gesamtmeldungen Außerdem liegen in Üdingen 2 Anträge und in Kreuzau 1 Antrag für Einzelintegrationen (Betreuung von behinderten Kindern in einer reduzierten Regelgruppe) vor. Hieraus ergeben sich folgende mögliche Gruppenformen ab dem 01.08.2008 (siehe Anlage 1): Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße 65 Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl b 20 wöchentl. Betreuungszeit Anzahl Kinder Anzahl Gruppen 35 20 1 wöchentl. Betreuungszeit Anzahl Kinder Anzahl Gruppen 25 45 1 10 1 Gruppenform II: Kinder im Alter von unter 3 Jahren Kinderzahl a c 10 10 Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl a b c 25 25 20 wöchentl. Betreuungszeit Anzahl Kinder Anzahl Gruppen 25 35 45 1 1 19 1 Kindergarten Thum Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl b c 25 20 wöchentl. Betreuungszeit Anzahl Kinder Anzahl Gruppen 35 45 14 7 1 Kindergarten Üdingen Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl wöchentl. Betreuungszeit Anzahl Kinder Anzahl Gruppen b 20 35 13 c 20 45 6 1 Die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren ab dem 01.08.08 ist noch nicht von der -2- Jugendhilfeplanung genehmigt. Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl wöchentl. Betreuungszeit Anzahl Kinder Anzahl Gruppen a 25 25 2 b 25 35 16 1 In dieser Gruppe würden, sofern genehmigt, die 2 einzelintegrativen Kinder untergebracht (hiermit verbunden ist eine Platzreduzierung). Sofern sowohl die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren und auch die Einzelintegrationen im Rahmen des KiBiz genehmigt werden, ist die Einrichtung voll belegt. Ansonsten muss in Erwägung gezogen werden, eine Gruppe zu schließen, da lediglich 31 Regelkinder am 01.08.2008 in der Einrichtung sind. Einige überzählige Kinder könnten kapazitätsmäßig in Winden aufgenommen werden, da dort genügend freie Plätze vorhanden sind. Kindergarten Obermaubach Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl a b c 25 25 20 wöchentl. Betreuungszeit Anzahl Kinder Anzahl Gruppen 25 35 45 1 31 11 1 1 Das Gespräch mit der Jugendhilfeplanung, welche die gemeldeten Daten auswertet, ist für Februar anberaumt. Hierbei werden auch die Daten der kirchl. Einrichtungen berücksichtigt. Voraussetzung für die endgültige Planung ist jedoch die Mitteilung des Ministeriums, wie viele Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Kreisgebiet zur Verfügung gestellt werden können. In Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung soll dann festgelegt werden, welche endgültigen Gruppenstrukturen gebildet werden. Das Ministerium hatte angekündigt, die Kontingentierung der Plätze für Kinder unter 3 Jahren am 08.02.2008 bekannt zu geben, diesen Termin jedoch wieder verschoben. Insofern werden sich die Trägergespräche ebenfalls verzögern, so dass eine Entscheidung über eine evtl. Gruppenschließung im Kindergarten Üdingen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden kann. III. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: ________ ________ ________ -3- Enthaltungen: ________ -4-