Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Frau Kupferschläger
BE: Frau Kupferschläger
Kreuzau, 13.02.2008
Vorlagen-Nr.: 20/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
26.02.2008
01.04.2008
Neues Kinderbildungsgesetz tritt zum 01.08.2008 in Kraft
Sach- und Rechtslage:
Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, also zum 01.08.2008, tritt das neue
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Ab diesem Termin werden die Betreuungszeiten der Kinder
in den Tageseinrichtungen für Kinder erstmals nach dem tatsächlich erfragten Betreuungsbedarf
geplant.
Während bisher eine Finanzierung in Form einer Gruppenförderung sichergestellt wurde, wird
künftig nach der Zahl der Kinder in einer Einrichtung abgerechnet. In Verbindung mit den
gebuchten Zeiten (25, 35, oder 45 Wochenstunden) und den angebotenen Gruppenformen
(Grundlage ist wiederum der Bedarf) werden künftig Kindpauschalen gezahlt. Diese
Kindpauschalen ergeben sich aus der Anlage zu Artikel 1 § 19 des KiBiz, welche als in Kopie der
Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Aus der Summe der Kindpauschalen, die zu 79 % ausgezahlt wird (21 % verbleiben wie bisher als
Trägeranteil), ist die Finanzierung sicherzustellen. Dies bedeutet, dass sämtliche Personal- und
Sachkosten hierzu in Abhängigkeit stehen.
In Bezug auf den künftigen Personaleinsatz können Sie der Anlage entnehmen, dass die
Personalstunden ebenfalls in direkter Abhängigkeit zu dem Bedarf der Eltern stehen. Personelle
Veränderungen sind deshalb aller Voraussicht nach unabdingbar.
Während bisher eine Betriebskostenabrechnung pro Rechnungsjahr stattgefunden hat, muss
künftig die Verwendung der Mittel dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, d. h. dem Kreis Düren,
durch einen vereinfachten Verwendungsnachweis, bezogen auf ein Kindergartenjahr, erklärt
werden.
Nach dem neuen Gesetz muss das Jugendamt zum 15. März eines jeden Jahres verbindlich dem
Land die Anzahl der Kinder incl. der gewünschten Betreuungszeit melden, die im darauffolgenden
Kindergartenjahr pauschaliert gefördert werden sollen. Demnach sind bis zu diesem Termin die
Abstimmungen zwischen Träger und Jugendamt bezgl. der Gruppenstruktur und der
wöchentlichen Betreuungszeit der einzelnen Einrichtungen erforderlich. Sie können sich je nach
Bedarf jährlich verändern.
Die Verwaltung hat die Bedarfsumfrage zum 01.08.2008 bei den Eltern bereits durchgeführt und
die entsprechenden Buchungszeiten an die Jugendhilfeplanung gemeldet.
Die Ergebnisse der Elternbefragungen lauten wie folgt:
Einrichtung
3-6 Jahre
25 Stunden
3-6 Jahre
35 Stunden
3-6 Jahre
45 Stunden
unter 3 Jahre
25 Stunden
unter 3 Jahre
35 Stunden
unter 3 Jahre
45 Stunden
1
16
19
1
5
10
52
0
14
7
0
0
0
21
2
24
5
0
5
1
37
1
31
11
0
0
0
43
Kindergarten
Kreuzau,
Heribertstr. 65
Kindergarten
Thum
Kindergarten
Üdingen
Kindergarten
Obermaubach
Gesamtmeldungen
Außerdem liegen in Üdingen 2 Anträge und in Kreuzau 1 Antrag für Einzelintegrationen
(Betreuung von behinderten Kindern in einer reduzierten Regelgruppe) vor.
Hieraus ergeben sich folgende mögliche Gruppenformen ab dem 01.08.2008 (siehe Anlage 1):
Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße 65
Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung
Kinderzahl
b
20
wöchentl.
Betreuungszeit
Anzahl Kinder
Anzahl Gruppen
35
20
1
wöchentl.
Betreuungszeit
Anzahl Kinder
Anzahl Gruppen
25
45
1
10
1
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter 3 Jahren
Kinderzahl
a
c
10
10
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinderzahl
a
b
c
25
25
20
wöchentl.
Betreuungszeit
Anzahl Kinder
Anzahl Gruppen
25
35
45
1
1
19
1
Kindergarten Thum
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinderzahl
b
c
25
20
wöchentl.
Betreuungszeit
Anzahl Kinder
Anzahl Gruppen
35
45
14
7
1
Kindergarten Üdingen
Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung
Kinderzahl
wöchentl.
Betreuungszeit
Anzahl Kinder
Anzahl Gruppen
b
20
35
13
c
20
45
6
1
Die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren ab dem 01.08.08 ist noch nicht von der
-2-
Jugendhilfeplanung genehmigt.
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinderzahl
wöchentl.
Betreuungszeit
Anzahl Kinder
Anzahl Gruppen
a
25
25
2
b
25
35
16
1
In dieser Gruppe würden, sofern genehmigt, die 2 einzelintegrativen Kinder untergebracht (hiermit verbunden ist eine Platzreduzierung).
Sofern sowohl die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren und auch die Einzelintegrationen im
Rahmen des KiBiz genehmigt werden, ist die Einrichtung voll belegt. Ansonsten muss in Erwägung
gezogen werden, eine Gruppe zu schließen, da lediglich 31 Regelkinder am 01.08.2008 in der
Einrichtung sind. Einige überzählige Kinder könnten kapazitätsmäßig in Winden aufgenommen
werden, da dort genügend freie Plätze vorhanden sind.
Kindergarten Obermaubach
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinderzahl
a
b
c
25
25
20
wöchentl.
Betreuungszeit
Anzahl Kinder
Anzahl Gruppen
25
35
45
1
31
11
1
1
Das Gespräch mit der Jugendhilfeplanung, welche die gemeldeten Daten auswertet, ist für
Februar anberaumt. Hierbei werden auch die Daten der kirchl. Einrichtungen berücksichtigt.
Voraussetzung für die endgültige Planung ist jedoch die Mitteilung des Ministeriums, wie viele
Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Kreisgebiet zur Verfügung gestellt werden können.
In Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung soll dann festgelegt werden, welche endgültigen
Gruppenstrukturen gebildet werden.
Das Ministerium hatte angekündigt, die Kontingentierung der Plätze für Kinder unter 3 Jahren am
08.02.2008 bekannt zu geben, diesen Termin jedoch wieder verschoben. Insofern werden sich die
Trägergespräche ebenfalls verzögern, so dass eine Entscheidung über eine evtl.
Gruppenschließung im Kindergarten Üdingen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden
kann.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
________
________
________
-3-
Enthaltungen: ________
-4-