Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
77 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
468
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 16. November 2007
Der Finanzminister
Die Justizministerin
Dr. Helmut L i n s s e n
Roswitha M ü l l e r - P i e p e n k ö t t e r
Der Innenminister
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration
Dr. Ingo W o l f
Armin L a s c h e t
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Karl-Josef L a u m a n n
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Barbara S o m m e r
Anlage zu Artikel 1 § 19
1. Gruppenformen
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Kinderzahl
Wöchentliche
Betreuungszeit
Kindpauschale
in EUR
Personal
a
20 Kinder
25 Stunden
4.288,70
2 Fachkräfte, insgesamt
55 Fachkräftestunden (FKS) und
12,5 sonstige FKS
einschließlich Freistellung
b
20 Kinder
35 Stunden
5.746,70
2 Fachkräfte, insgesamt
77 FKS und 17,5 FKS,
einschließlich Freistellung
c
20 Kinder
45 Stunden
7.369,75
2 Fachkräfte, insgesamt
99 FKS und 22,5 FKS
einschließlich Freistellung
Die Zahl der Kinder im Alter von 2 Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen.
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren
Kinderzahl
Wöchentliche
Betreuungszeit
Kindpauschale
in EUR
Personal
a
10 Kinder
25 Stunden
8.841,70
2 Fachkräfte, insgesamt
55 FKS und 15 FKS,
einschließlich Freistellung
b
10 Kinder
35 Stunden
11.863,40
2 Fachkräfte, insgesamt
77 FKS und 21 FKS,
einschließlich Freistellung
c
10 Kinder
45 Stunden
15.215,20
2 Fachkräfte, insgesamt
99 FKS und 27 FKS,
einschließlich Freistellung
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinderzahl
Wöchentliche
Betreuungszeit
Kindpauschale
in EUR
Personal
a
25 Kinder
25 Stunden
3.165,24
1 Fachkraft und
1 Ergänzungskraft, insgesamt
27,5 FKS, 27,5 EKS und 10 FKS,
einschließlich Freistellung
b
25 Kinder
35 Stunden
4.225,36
1 Fachkraft und
1 Ergänzungskraft, insgesamt
38,5 FKS, 38,5 EKS und 14 FKS,
einschließlich Freistellung
c
20 Kinder
45 Stunden
6.771,85
1 Fachkraft und
1 Ergänzungskraft, insgesamt
49,5 FKS, 49,5 EKS und 18 FKS,
einschließlich Freistellung
Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von
einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale III b. Ergibt
sich für das Kind nach dieser Anlage eine höhere Pauschale, ist diese zu zahlen.
Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ergebenden Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 16. November 2007
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2. Planungsdaten zum Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder
Jahr
in Kindertageseinrichtungen
in Kindertagespflege
2008
34.000
18.000
Im Jahr 2008 soll das Platzangebot gegenüber 2007 verdoppelt werden. Ab dem Jahr 2009 müssen auf Grund des zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze bis
zum Jahr 2013 entsprechende Anpassungen in den weiteren Planungsdaten vorgenommen werden.
3. Landesweite Planungsdaten zu den Betreuungszeiten
Betreuungszeit
Gruppenform I und III
Gruppenform II
25 Stunden
25 %
40 %
35 Stunden
50 %
40 %
45 Stunden
25 %
20 %
– GV. NRW. 2007 S. 462