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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 20/2008)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
77 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

468 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 16. November 2007 Der Finanzminister Die Justizministerin Dr. Helmut L i n s s e n Roswitha M ü l l e r - P i e p e n k ö t t e r Der Innenminister Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Dr. Ingo W o l f Armin L a s c h e t Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef L a u m a n n Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Barbara S o m m e r Anlage zu Artikel 1 § 19 1. Gruppenformen Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Kindpauschale in EUR Personal a 20 Kinder 25 Stunden 4.288,70 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkräftestunden (FKS) und 12,5 sonstige FKS einschließlich Freistellung b 20 Kinder 35 Stunden 5.746,70 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS und 17,5 FKS, einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 7.369,75 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS und 22,5 FKS einschließlich Freistellung Die Zahl der Kinder im Alter von 2 Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen. Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Kindpauschale in EUR Personal a 10 Kinder 25 Stunden 8.841,70 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS und 15 FKS, einschließlich Freistellung b 10 Kinder 35 Stunden 11.863,40 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS und 21 FKS, einschließlich Freistellung c 10 Kinder 45 Stunden 15.215,20 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS und 27 FKS, einschließlich Freistellung Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Kindpauschale in EUR Personal a 25 Kinder 25 Stunden 3.165,24 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS, 27,5 EKS und 10 FKS, einschließlich Freistellung b 25 Kinder 35 Stunden 4.225,36 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS, 38,5 EKS und 14 FKS, einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 6.771,85 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS, 49,5 EKS und 18 FKS, einschließlich Freistellung Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale III b. Ergibt sich für das Kind nach dieser Anlage eine höhere Pauschale, ist diese zu zahlen. Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ergebenden Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 16. November 2007 469 2. Planungsdaten zum Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder Jahr in Kindertageseinrichtungen in Kindertagespflege 2008 34.000 18.000 Im Jahr 2008 soll das Platzangebot gegenüber 2007 verdoppelt werden. Ab dem Jahr 2009 müssen auf Grund des zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze bis zum Jahr 2013 entsprechende Anpassungen in den weiteren Planungsdaten vorgenommen werden. 3. Landesweite Planungsdaten zu den Betreuungszeiten Betreuungszeit Gruppenform I und III Gruppenform II 25 Stunden 25 % 40 % 35 Stunden 50 % 40 % 45 Stunden 25 % 20 % – GV. NRW. 2007 S. 462