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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 07.02.2008 Vorlagen-Nr.: 17/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 04.03.2008 01.04.2008 15.04.2008 Verwendung der Sportpauschale Der TV Germania 03 Obermaubach hat mit Datum vom 13.11.2007 den Antrag gestellt, aus Mitteln der Sportpauschale einen Zuschuss zur Sanierung der Kunststoffanlagen an der Grundschule Obermaubach zu gewähren. Die Kosten für die geplante Maßnahme belaufen sich nach dem günstigsten Kostenvoranschlag auf 8.151,50 Euro. Der zweite Kostenvoranschlag beläuft sich auf insgesamt 9.345,96 Euro bei gleicher Leistung. Die beiden Kostenvoranschläge sind als Anlage beigefügt. Durch den Verein wird ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro beantragt. In diesem Antrag wird zwar angeführt, dass es sich um eine Schulsportanlage handelt. Diese Aussage trifft allerdings nur insofern zu, als dass die Anlage gelegentlich von der Schule genutzt wird. Errichtet wurde sie vom TV Germania 03 Obermaubach mit Zuschüssen der Gemeinde Kreuzau. Es handelt sich nicht um eine Schulsportanlage und demzufolge kann auch eine Sanierung aus Mitteln der Schulpauschale nicht erfolgen. Der Verein wurde aufgefordert, auch beim Landessportbund und bei der Sparkasse Düren Anträge auf Unterstützung der Maßnahme zu stellen. Hierzu liegen allerdings noch keine Antworten vor. Sollten entsprechende Zuschüsse gewährt werden ist darauf zu achten, dass der Gesamtzuschuss von LSB und Gemeinde Kreuzau 50 % der Maßnahme nicht übersteigen darf (s. Richtlinien Ziffer 3.6). Der TV Germania 03 Obermaubach hat letztmalig 2004 einen Antrag gestellt. Der Zuschuss zum Errichten einer Zaunanlage wurde 2005 gezahlt. Da die Anlage saniert werden muss, um weitere Schäden zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung der Antrag befürwortet. Auch der Vorstand des Gemeindesportverbandes hat bereits dem Antrag zugestimmt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der mögliche Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro kann aus Mitteln der Sportpauschale übernommen werden. III. Beschlussvorschlag: „Dem TV Germania 03 Obermaubach wird zur Sanierung der Leichtathletikanlagen an der Grundschule Obermaubach ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt unter der Voraussetzung, dass die Entscheidung über den Antrag beim Landessportbund vorgelegt wird. Sollte von dort ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden, wäre dieser entsprechend der Richtlinien der Gemeinde Kreuzau über die Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale anzurechnen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-