Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 27.11.2007
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
11.12.2007
Startplatz für Hängegleiter in der Mausauel
Mit Verfügung vom 18.9.2007 hat der Landrat -Amt für Landschaftspflege und Naturschutz-,
Düren, die Befreiung gem. § 69 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW zur Durchführung von
Außenstarts und –landungen mit Hängegleitern und Gleitseglern in Kreuzau-Obermaubach erteilt.
Nach dem Inhalt der Verfügung darf der Flugbetrieb nur in der Zeit vom 1.4.-30.9. eines Jahres
erfolgen. Die Befreiung ist befristet bis zum 31.12.2010.
Weiter hat die Prüf- und Zulassungsstelle des Deutschen Hängegleiterverbandes e.V. als
Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr mit Verfügung vom 26.9.2007 die Erlaubnis
gem. § 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz für die Durchführung von Starts und Landungen erteilt. Die
Erlaubnis erstreckt sich auf die Flächen in der Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 45, Nr. 41,
(Kalamitätsfläche in der Mausauel) für Starts und die Flur 45, Nr. 45, (Sportplatzfläche unterhalb
des Staudamms) für Landungen. Die Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2010. Eine Verlängerung
kann rechtzeitig vorher beantragt werden.
Letztlich ist nunmehr mit der Genehmigung zur befristeten Umwandlung von Wald in eine andere
Nutzungsart gem. § 40 Landesforstgesetz am 13.11.2007 durch den Landesbetrieb Wald und Holz
NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde, Hürtgenwald, die letzte Hürde für die
Durchführung von Starts und Landungen von Hängegleitern in der Mausauel genommen.
Zum Ausgleich der beantragten Umwandlungsfläche von 10.000 qm wurde die Aufforstung einer
gemeindlichen Fläche von 15.000 qm in Abt. 6 des Gemeindewaldes (Flächen oberhalb des
Holzweges in Schlagstein) mit Traubeneiche zur Auflage gemacht.
Die Kosten der Aufforstung hat der Pächter der Startfläche, die Ostwindfreunde e.V., Neuss, zu
tragen. Ich habe den Verein hierüber informiert und gehe davon aus, dass diese hiermit
einverstanden sind.
Der vom Rat der Gemeinde bereits am 27.9.2005 beschlossene Gestattungs- und Pachtvertrag mit
den Ostwindfreunden e.V., Neuss, bedarf auf Grund der eingetretenen zeitlichen Verzögerung von
gut 2 Jahren der redaktionellen Überarbeitung des § 2 Abs. 1 des Vertrages. Nachstehend gebe
ich Ihnen die alte und neue Fassung des § 2 Abs. 1 zur Kenntnis.
alte Fassung:
§2
Inkrafttreten und Vertragsdauer
1. Der Pachtvertrag beginnt vorbehaltlich der Genehmigungen nach den Absätzen 2 und 3 ab dem
01.10.2005 und wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich
automatisch um jeweils 2 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich von einer Partei
gekündigt wird.
neue Fassung:
§2
Inkrafttreten und Vertragsdauer
1. Der Pachtvertrag beginnt vorbehaltlich der Genehmigungen nach den Absätzen 2 und 3
ab dem 01.1.2008 und wird zunächst für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Er
verlängert sich automatisch um jeweils 3 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf
schriftlich von einer Partei gekündigt wird. Sollte die Befreiung nach § 69 Abs. 1
Landschaftsgesetz NRW aufgehoben oder nicht mehr verlängert werden, endet der
Pachtvertrag mit Ablauf der Befreiung.
Ich gehe davon aus, dass ab 1.4.2008 der Flugbetrieb durch die Ostwindfreunde e.V., Neuss,
aufgenommen wird. Die notwendige Abstimmung mit dem Turnverein Germania Obermaubach in
Bezug auf die Mitbenutzung des Sportplatzes Obermaubach durch Landungen der
Gleitschirmflieger ist im Gestattungs- u. Pachtvertrag geregelt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
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