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Mitteilung (Startplatz für Hängegleiter in der Mausauel)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Startplatz für Hängegleiter in der Mausauel) Mitteilung (Startplatz für Hängegleiter in der Mausauel)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 27.11.2007 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 11.12.2007 Startplatz für Hängegleiter in der Mausauel Mit Verfügung vom 18.9.2007 hat der Landrat -Amt für Landschaftspflege und Naturschutz-, Düren, die Befreiung gem. § 69 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW zur Durchführung von Außenstarts und –landungen mit Hängegleitern und Gleitseglern in Kreuzau-Obermaubach erteilt. Nach dem Inhalt der Verfügung darf der Flugbetrieb nur in der Zeit vom 1.4.-30.9. eines Jahres erfolgen. Die Befreiung ist befristet bis zum 31.12.2010. Weiter hat die Prüf- und Zulassungsstelle des Deutschen Hängegleiterverbandes e.V. als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr mit Verfügung vom 26.9.2007 die Erlaubnis gem. § 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz für die Durchführung von Starts und Landungen erteilt. Die Erlaubnis erstreckt sich auf die Flächen in der Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 45, Nr. 41, (Kalamitätsfläche in der Mausauel) für Starts und die Flur 45, Nr. 45, (Sportplatzfläche unterhalb des Staudamms) für Landungen. Die Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2010. Eine Verlängerung kann rechtzeitig vorher beantragt werden. Letztlich ist nunmehr mit der Genehmigung zur befristeten Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gem. § 40 Landesforstgesetz am 13.11.2007 durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde, Hürtgenwald, die letzte Hürde für die Durchführung von Starts und Landungen von Hängegleitern in der Mausauel genommen. Zum Ausgleich der beantragten Umwandlungsfläche von 10.000 qm wurde die Aufforstung einer gemeindlichen Fläche von 15.000 qm in Abt. 6 des Gemeindewaldes (Flächen oberhalb des Holzweges in Schlagstein) mit Traubeneiche zur Auflage gemacht. Die Kosten der Aufforstung hat der Pächter der Startfläche, die Ostwindfreunde e.V., Neuss, zu tragen. Ich habe den Verein hierüber informiert und gehe davon aus, dass diese hiermit einverstanden sind. Der vom Rat der Gemeinde bereits am 27.9.2005 beschlossene Gestattungs- und Pachtvertrag mit den Ostwindfreunden e.V., Neuss, bedarf auf Grund der eingetretenen zeitlichen Verzögerung von gut 2 Jahren der redaktionellen Überarbeitung des § 2 Abs. 1 des Vertrages. Nachstehend gebe ich Ihnen die alte und neue Fassung des § 2 Abs. 1 zur Kenntnis. alte Fassung: §2 Inkrafttreten und Vertragsdauer 1. Der Pachtvertrag beginnt vorbehaltlich der Genehmigungen nach den Absätzen 2 und 3 ab dem 01.10.2005 und wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils 2 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich von einer Partei gekündigt wird. neue Fassung: §2 Inkrafttreten und Vertragsdauer 1. Der Pachtvertrag beginnt vorbehaltlich der Genehmigungen nach den Absätzen 2 und 3 ab dem 01.1.2008 und wird zunächst für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils 3 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich von einer Partei gekündigt wird. Sollte die Befreiung nach § 69 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW aufgehoben oder nicht mehr verlängert werden, endet der Pachtvertrag mit Ablauf der Befreiung. Ich gehe davon aus, dass ab 1.4.2008 der Flugbetrieb durch die Ostwindfreunde e.V., Neuss, aufgenommen wird. Die notwendige Abstimmung mit dem Turnverein Germania Obermaubach in Bezug auf die Mitbenutzung des Sportplatzes Obermaubach durch Landungen der Gleitschirmflieger ist im Gestattungs- u. Pachtvertrag geregelt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - -2-