Daten
Kommune
Jülich
Größe
227 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 03.11.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 462/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.11.2014
Stadtrat
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Einstimmig, Enthaltungen: 0
36. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich
Anlg.: -320/22
14
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt folgende 36. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich.
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“
Begründung:
Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes sind in verschiedenen Bereichen, so auch bei der Straßenreinigung und dem Winterdienst, kostendeckende Gebühren zu erheben. Werden aus den Gebühren Überdeckungen erzielt, sind diese innerhalb von vier Jahren zu verrechnen. Ergibt sich eine
Unterdeckung, haben die eingenommenen Gebühren die Kosten also nicht gedeckt, sollen diese
Unterdeckungen ebenfalls innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Auf dieser Grundlage
erfolgt für die Gebühren bei der Abwasserbeseitigung in jedem eine Neukalkulation der Gebühren.
Die Kosten im Bereich Winterdienst sind abhängig von der Witterung. Sie sind damit unmöglich im
voraus zu schätzen und können erheblich schwanken. Um solche Schwankungen zumindest etwas
aufzufangen, wurden die Kosten des Winterdienstes auf der Grundlage der tatsächlichen, durchschnittlichen Kosten der letzten fünf abgerechneten Jahre geschätzt (für 2015 also auf der Grundlage der Jahre 2009 bis 2013).
Aus den Kosten des Winterdienstes werden dann -basierend auf den Einsatzstunden- prozentual die
Anteile ausgegliedert, die nicht in die Gebühren eingerechnet werden dürfen. Dabei handelt es sich
um die Kosten für die Winterwartung außerorts. Bei der Straßenreinigung werden die Kostenanteile
für die Reinigung vor städtischen Grundstücken sowie für Sonderreinigungen ausgesondert.
Die verbleibenden ansetzbaren Kosten werden dann zu 75 % auf die Gebührenpflichtigen umgelegt.
Für die Berechnung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für das Jahr 2015 errechnen
sich die folgenden Kosten (Erläuterung der Tabelle in Anlage 2):
Zeile 1: Verrechnung Bauhof für Straßenreinigung
Auf der Grundlage eines Durchschnittswertes der letzten Jahre sind für die beiden Kehrmaschinen
des Bauhofes insgesamt 2.840 Einsatzstunden angesetzt. Hinzu kommen Kehrungen von Hand o.ä,.
so dass insgesamt 3.250 Personalstunden anfallen. Der Stundenverrechnungssatz für einen Mitarbeiter des Bauhofes beläuft sich auf 34,20 €.
Das bedeutet Personalaufwendungen des Bauhofes in Höhe von 111.150 €. In den o.g. 3.250 Einsatzstunden sind aber auch Stunden enthalten, die nicht auf die nach der Satzung umlegbare Straßenreinigung entfallen, wie die oben bereist erwähnten Reinigungen vor städtischen Grundstücken
in den Stadtteilen, nach Ölunfällen oder nach Sonderereignissen. Der umlegbare Anteil der Stunden
der Kehrmaschinen beträgt für die kleine Maschine 81,67 %, für die große Maschine 84,13 %, bezogen auf beide Fahrzeuge 82,86 %.
Von den o.g. 111.150 € Personalausgaben fließen demnach „nur“ 82,86 % in die Gebühren ein. Außerdem werden die dann noch verbleibenden Kosten zu 75 % auf die Gebührenpflichtigen umgelegt, die übrigen 25 % sind das „öffentliche Interesse“ der Stadt an der Straßenreinigung. Letztlich
fließen so Personalkosten des Bauhofes in Höhe von 69.070 € in die Gebührenberechnung ein. Diese Kosten werden zu 100 % der Straßenreinigung zugeordnet.
Zeile 2: Verrechnung Bauhof für Winterdienst
Nach den Daten des Bauhofes aus den Jahren 2009 bis 2013 entfielen in diesen Jahren im Durchschnitt rund 2.850 Stunden auf den Winterdienst. Dabei sind die Einsatzstunden berücksichtigt, aber
auch Stunden für den Auf- und Abbau der Geräte. Bei dem Stundenverrechnungssatz von 34,20 €
belaufen sich die Kosten damit auf rund 97.500 €. Insgesamt führt der Bauhof auf rund 247 Kilometern Winterdienst durch. Davon entfallen mit knapp 27 Kilometern 10,91 % auf Straßen außerorts.
Dieser Anteil ist nicht auf die Gebührenzahler umlegbar. Daher werden „nur“ 89,09 % der Personalausgaben angerechnet. Davon werden wiederum 75 % umgelegt. Die verbleibenden 25 % sind
auch hier das „öffentliche Interesse“ am Winterdienst. Damit ergeben sich ansetzbare Personalkosten in Höhe von 54.140 €, die zu 100 % dem Winterdienst zugeordnet werden.
Zeilen 3 und 4: sonstige Personalausgaben
Mit der Einführung des produktorientierten Haushaltes erfolgt eine exaktere Zuordnung der Personalausgaben auf die Produkte. So fielen bisherige Unterabschnitte wie „Bauverwaltungsamt“ oder
„Tiefbauamt“ ab 2009 weg, die Personalausgaben der Beschäftigten wurden daher entsprechend den
Arbeitszeitanteilen auf die einzelnen Produkte zu verteilen. Bislang geschah das in den kostenrechnenden Einrichtungen erst über die Verwaltungskostenerstattungen, so dass dem Bereich Straßenreinigung/Winterdienst bislang keine „direkten“ Personalausgaben für Beamte und tariflich Beschäftigte zugeordnet waren.
Durch die direkte Zuordnung ergeben sich nun anteilige Personalausgaben für die Mitarbeiter im
Bauverwaltungsamt und Tiefbauamt in Höhe von 5.270 €. Davon entfallen 4.350 € auf die Straßenreinigung und 920 € auf den Winterdienst.
Wie bei den Personalausgaben der Bauhofmitarbeiter bereits erläutert, werden die Kosten wegen der
Reinigung und Winterwartung für eigene Grundstücke nur zu 82,86 % (Straßenreinigung) bzw.
89,09 % (Winterdienst) in die Gebühren eingerechnet, und davon dann nur 75 %.
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Letztlich fließen die Personalausgaben für das Verwaltungspersonal in Bauverwaltungs- und Tiefbauamt mit 2.700 € in die Straßenreinigungsgebühren und mit 610 € in die Winterdienstgebühren
ein. Die anteiligen Ausgaben für die „klassischen“ Querschnittsämter wie Kasse, Steueramt oder
Kämmerei werden weiterhin über die Verwaltungskostenerstattungen in die Gebühren eingerechnet
(siehe zu Zeilen 22 und 23).
Zeile 5: Bauhof (Bereitschaft Winterdienst)
Die Ausgaben für die Winterdienst-Rufbereitschaft der Mitarbeiter des Bauhofes beliefen sich in
den letzten beiden Jahren auf rund 25.000 €. Wie bei den Personalausgaben (siehe zu Zeile 1) werden auch hier davon zunächst rund 10,91 % von den Bereich „außerorts“ ausgegliedert. Der verbleibende Betrag fließt dann zu 75 % = 16.700 € in die Gebühren ein und wird voll dem Bereich Winterdienst zugeordnet.
Zeilen 6 - 11: Fahrzeugkosten kleine Kehrmaschine
Bei den hier ermittelten Ansätzen handelt es sich um Kosten der kleinen Kehrmaschine. Die Werkstattkosten (Zeile 8) beinhalten vor allem Reparatur- und Pflegestunden im Bauhof, Hauptfaktor in
den Betriebskosten (Zeile 7) sind die Kraftstoffkosten. Die anteiligen Gebäudekosten (Zeile 9) sind
die auf das Fahrzeug entfallenden kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten der Fahrzeughalle
des Bauhofes. Die Abschreibung ist auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes und einer
Nutzungsdauer von 10 Jahren berechnet.
Die Einsatzstunden des Fahrzeuges entfallen zu 81,67 % auf die satzungsmäßige Straßenreinigung
(übrige Anteile siehe zu Zeile 1). Von diesen Kosten werden wiederum 75 % auf die Gebührenpflichtigen umgelegt. Insgesamt errechnen sich für die kleine Kehrmaschine Kosten in Höhe von
29.600 €.
Zeilen 12 -17: Fahrzeugkosten große Kehrmaschine
Bezüglich der Inhalte der einzelnen Kostenpositionen wird auf die Erläuterung zu den Zeilen 6 - 11
verwiesen. Die Einsatzstunden dieses Fahrzeuges entfallen zu 84,13 % auf die satzungsmäßige
Straßenreinigung (übrige Anteile siehe zu Zeile 1). Von diesen Kosten werden wiederum 75 % auf
die Gebührenpflichtigen umgelegt. Insgesamt errechnen sich für die große Kehrmaschine Kosten in
Höhe von 53.000 €.
Zeile 18: Container- und Deponiekosten
Hier sind die Entsorgungskosten des Kehrgutes veranschlagt. In 2014 werden sich diese Kosten
voraussichtlich auf 22.500 € belaufen. Entsprechend der Einsatzstunden der beiden Kehrmaschinen
(siehe auch zu Zeile 1) werden 82,86 % der Kosten für die „umlagefähige“ Straßenreinigung angesetzt, wovon dann 75 % auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden. Letztlich bedeutet das
Kehrgutkosten für die Straßenreinigung in Höhe von 13.980 €.
Zeile 19: Einsatz Fahrzeuge Winterdienst
Nach den Aufzeichnungen des Bauhofes beliefen sich die Fahrzeugkosten für den Winterdienst den
letzten fünf Jahren auf durchschnittlich 24.450 €. Davon wird zunächst der 10,91-%-Anteil für den
Winterdienst außerorts abgezogen. Der Restbetrag wird zu 75 % = 16.340 € in die Winterdienstgebühren eingerechnet.
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Zeile 20 und 21 : kalkulatorische Kosten Winterdienstgeräte
Hier sind unter anderem die kalkulatorischen Kosten für die Ende 1995 fertig gestellte Winterdienstanlage im Bauhof (Feuchtsalztankanlage, Salz- und Splittsilo) und die in 2012 neu angeschafften Streuer und Schneepflüge enthalten. Insgesamt ergeben sich Abschreibungen in Höhe von
15.890 € und kalkulatorische Zinsen in Höhe von 10.820 €. Auch für diese Kosten wird zunächst
der „Außerort-Anteil“ von 10,91 % abgezogen. Der verbleibende Betrag wird dann zu 75 %, also
10.620 € Abschreibungen und 7.230 € kalkulatorische Zinsen, in die Winterdienstgebühren eingerechnet.
Zeilen 22 und 23 : Verwaltungskostenerstattungen
Über die Verwaltungskostenerstattungen werden die Kosten der Beschäftigten erfasst, die nur mittelbar Leistungen für die Straßenreinigung erbringen. Folgende Erstattungen sind angesetzt:
Produkt
Bezeichnung
011 111 001 001
011 111 002 001
011 111 006 001
011 111 001 003
011 111 003 001
011 111 011 001
011 111 011 002
011 111 007 001
011 111 008 001
Rat und Ausschüsse
Verwaltungsführung
Rechnungsprüfungsamt
Sitzungsdienst
Recht und Versicherung
Finanzmanagement
Steueramt
EDV
Druckerei
Straßenreinigung
200 €
2.400 €
600 €
200 €
300 €
2.400 €
2.100 €
500 €
100 €
Winterdienst
200 €
1.700 €
400 €
200 €
200 €
2.200 €
7.900 €
800 €
100 €
Die Verwaltungskostenerstattungen für Winterdienst und Straßenreinigung sind im Unterschied zur
Vergangenheit nicht mehr insgesamt ermittelt und zu jeweils 50 % auf die beiden Bereiche aufgeteilt, sondern nun getrennt errechnet. Dabei entfallenden wegen des höheren Kostenvolumens regelmäßig höhere Anteil auf den Bereich Straßenreinigung. Ausnahmen bilden die Erstattung zugunsten des Steueramtes und der EDV-Kosten. Hier entfällt ein höherer Arbeitszeitanteil und damit
auch höhere Kosten auf den Winterdienst, da diese Gebühr im gesamten Stadtgebiet erhoben wird,
während die Straßenreinigungsgebühr nur im Stadtkern zu zahlen ist.
Nicht mehr enthalten sind Erstattungen für die Mitarbeiter in Bauverwaltungs- und Tiefbauamt, da
deren Kosten nun unmittelbar als Personalausgaben in die Gebühren einfließen (siehe zu Zeilen 3
und 4).
Danach werden die Kosten in Höhe von 8.800 € bzw. 13.700 € für den „satzungsmäßigen“ Anteil
nach dem Mittel der Anteile für Straßenreinigung (82,86 %) und Winterdienst (89,09 %) angesetzt.
Von diesen Anteilen werden dann 75 % = 5.470 € bzw. 9.150 € auf die Gebührenpflichtigen umgelegt.
Gemäß der Zeile 25 errechnen sich so umlagefähige Gesamtkosten in Höhe von 299.610 €. Davon
entfallen 173.820 € auf die Straßenreinigung und 125.790 € auf den Winterdienst.
Daneben sind noch die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen der Vorjahre (Zeile 25) zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit vor allem die Winterdienstgebühr erheblich beeinflusst haben.
Für den Bereich der Straßenreinigung schließt das Jahr 2013 mit einer geringfügigen Unterdeckung
in Höhe von 2.007,40 € ab. Für den Bereich Winterdienst schließt die Betriebsabrechnung 2013 mit
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einer Unterdeckung in Höhe von 42.063,78 € ab. Um die bereits eingangs der Vorlage erwähnten
erheblichen Schwankungen des Gebührensatzes zumindest teilweise aufzufangen, wird vorgeschlagen, die Unterdeckung aus 2013 in 2015 nur zur Hälfte auszugleichen. Die andere Hälfte sollte erst
in die Gebühr für 2016 eingerechnet werden.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Betriebsabrechnungen ergeben dann sich gemäß
Zeile 27 umzulegende Kosten in Höhe von
175.827,40 € bei der Straßenreinigung und
146.821,89 € beim Winterdienst.
Dividiert durch die Veranlagungsmeter (Zeile 27) errechnen sich damit für 2015 die folgenden Gebührensätze :
Straßenreinigung
Winterdienst
2,04 € / lfm (= +0,07 € oder + 3,55 % gegenüber 2014)
0,67 € / lfm (= +0,21 € oder +45,65 % gegenüber 2014)
Im Bereich der Winterdienstgebühren wird versucht, bei der Vorauskalkulation durch den Ansatz
von durchschnittlichen Kosten eines längeren Zeitraumes Gebührenschwankungen zu vermeiden.
Durch die Berücksichtigung der Abrechnungen der Vorjahre kommt es aber dann immer wieder
doch zu solchen Schwankungen. So konnte die Gebühr im Vorjahr von 0,78 € auf 0,46 € gesenkt
werden, da sich aus der Betriebsabrechnung 2012 ein Überschuss ergeben hatte, der in 2014 gebührenmindernd einzusetzen war. Die Betriebsabrechnung 2013 dagegen weist eine Unterdeckung aus,
die nun in 2015 -selbst wenn sie wie oben ausgeführt nur zur Hälfte „nacherhoben“ wird-.zu einer
deutlichen Gebührensteigerung führt.
Für die Straßenreinigung und den Winterdienst zusammen errechnet sich eine Gebühr in Höhe von
2,71 € / lfm, damit 0,37 € oder 11,52 % mehr als im Vorjahr.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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