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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002)

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STADT BEDBURG Zu TOP: 5 Drucksache: WP7-302/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 50 15 50 / 51 15 51 / 51 12 52 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 21.06.2005 Betreff: Vergabe der Zuschüssen nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) b) c) d) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Durchführung von Ferienspielen Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a – c) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse – Zuschüsse gem. der Ziffern 3.1, 3.2, und 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien – zur Kenntnis. zu d) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den Antrag des Caritasverbandes auf Gewährung eines Zuschusses gem. Ziff. 3.5 in Höhe von 2.000 € der o. a. Richtlinie abzulehnen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt; sie sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziff. 3.1. Im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2005 ist bei dem Produkt 360.210.230 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2 (Ferienspiele) - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2005 - eingegangenen Anträgen von acht Vereinen/Organisationen - aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: Förderung 2004 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Ev. Jugend Bedburg Junge Union Kath. Jugend St. Georg Kath. Jugend St. Lambertus Kath. Jugend St. Lucia Kath. Jugend St. Martinus Kath. Jugend St. Matthias Kath. Jugend St. Ursula 125,00 € 125,00 € keine Antragsstellung 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € Geplanter Zuschuss 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 1.000,00 € Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Peter kann nicht entsprochen werden, da die Voraussetzungen der Ziff. 3.1 – mindestens einmalige Betreuung des Personenkreises je Woche – nicht vorliegen (Anlage 2). Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine, die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten: 9. 10. Andalusische Gemeinschaft NRW e. V. Jugendbetreuung Spanierzentrum – Spanischer Elternverein Förderung in 2004 125,00 € 125,00 € STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage b) Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für 2005 steht bei dem Produkt 360.210.230 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung Ziff. 3.1 (allgemeiner Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit) zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2005 - ist der Verwaltung lediglich der Antrag des Caritasverbandes vom 30. März 2005 zugegangen. Die Verwaltung schlägt entsprechend der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, dem Caritasverband im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der noch vorzulegenden Kostenkalkulationen zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Ferienspiele. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2004 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde. c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -. Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2005 ist bei dem Produkt 310.240.240 unter Berücksichtung der im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Kürzungen ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2005 - eingegangenen Anträgen von 18 Vereinen/Organisationen – in alphabetischer Reihenfolge – ist die folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: Förderung 2004 1. Behinderten-Freundeskreis der Stadt Bedburg 125,00 € 2. Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen 125,00 € 3. Freizeitkreis Frohsinn 250,00 € 4. Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. 125,00 € 5. Seniorengemeinschaft Pütz 64,00 € 6. VdK, Ortsverband Kaster 125,00 € 7. VdK, Ortsverband Pütz 125,00 € 8. Verband der Heimkehrer, Ortsverband Bedburg 125,00 € 9. AWO, Ortsverband Pütz 80,00 € 10. Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster 125,00 € 11. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg 125,00 € max. max. max. max. max. max. max. max. max. Geplanter Zuschuss 125,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € STADT BEDBURG 12. 13. 14. 15. 16. 17. Seite: 4 Sitzungsvorlage Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Königshoven Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord, Kirdorf/Blerichen 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € max. max. max. max. 250,00 € 250,00 € 125,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 3.750,00 € nachrichtlich gem. Buchst. e) 18. Caritasverband für den Erftkreis e.V. - Familienpflege/ psychosoziale Begleitung Förderung 2004 2.000,00 € geplanter Zuschuss 0,00 € Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine, die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten: 19. 20. 21. 22. 23. AWO, Ortsverband Kaster/Königshoven e.V AWO, Ortsverband Rath Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bedburg Ev. Kirchengemeinde Kirchherten VdK, Ortsverband Bedburg Förderung in 2004 250,00 € 212,00 € 218,00 € 125,00 € 125,00 € d) Sonstige Zuschüsse Gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen höheren Zuschuss (als die „Pauschzuschüsse“) erhalten, wenn dies besonders begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen. Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2005 ist bei dem Produkt 310.240.240 ein Betrag in Höhe von insgesamt 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien – veranschlagt; hierbei wurden die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Kürzungen berücksichtigt. Von dem nachfolgenden Verein, der auch in den vergangenen Jahren entsprechende - höhere - Zuschüsse erhalten hat, wurde rechtzeitig ein Antrag auf Bezuschussung gem. Ziff. 3.5 gestellt. Caritasverband für den Erftkreis e.V. (Ziff.18): Aufgrund der geänderten Förderungsrichtlinien ab 2003 und des damit einhergehenden spezifizierten Antragsverfahrens wurde - entsprechend des Antrages - im letzten Jahr für die Familienpflege und die psychosoziale Begleitung ein Zuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt. Ausweislich des eingereichten Antrages belief sich das anteilige Defizit für die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen - Familienpflege - im Kalenderjahr 2004 für Bedburg auf rd. 1.750 €, für die pflegebezogene Beratungsleistung - psychosoziale STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Begleitung - auf rd. 4.800 €. Auch für das laufende Kalenderjahr kalkuliert der Caritasverband mit einem gleich hohen Defizit. Die komplementären ambulanten Dienste, hierzu gehören unter anderem die Familienpflege und die psychosoziale Betreuung, wurden bislang durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Rhein-Erft-Kreis gefördert; die Förderung des Landes beschränkt sich jedoch auf die für die Organisation der Familienpflege anfallenden Kosten. Obwohl die Kreise für die zur Umsetzung des Vorranges der häuslichen Versorgung erforderlicher komplementärer ambulanter Dienste gem. § 14 Abs. 2 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (PfG NW) verantwortlich sind, hat selbst der Kreistag die Einstellung der Förderung beschlossen. Eine Anfrage bei anderen kreisangehörigen Kommunen ergab, dass auch dort eine Förderung dieser Dienste nicht stattfindet. Es ist unbestritten, dass die Bereiche der Familienpflege und der psychosozialen Betreuung sehr sinnvolle Angebote an die Einwohner und Einwohnerinnen darstellen. Jedoch unter Berücksichtigung der zur Zeit vorherrschenden finanziellen Situation und der Gegebenheit, dass eine Förderung weder durch den dafür verantwortlichen Rhein-ErftKreis noch durch die anderen kreisangehörigen Kommunen stattfindet, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag des Caritasverbandes auf Gewährung eines Zuschusses für die Projekte Familienpflege und psychosoziale Betreuung in Höhe von 2.000 € abzulehnen. 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister