Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 5
Drucksache: WP7-302/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 50 15 50 / 51 15 51 / 51 12 52
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
21.06.2005
Betreff:
Vergabe der Zuschüssen nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)
b)
c)
d)
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Durchführung von Ferienspielen
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
zu a – c)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der
nachfolgend aufgeführten Zuschüsse – Zuschüsse gem. der Ziffern 3.1, 3.2, und 3.3 der
Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien – zur Kenntnis.
zu d)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den Antrag des
Caritasverbandes auf Gewährung eines Zuschusses gem. Ziff. 3.5 in Höhe von 2.000 €
der o. a. Richtlinie abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt
ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren
antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt; sie sind dieser Vorlage als
Anlage 1 beigefügt.
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im
Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziff. 3.1. Im
Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2005 ist bei dem Produkt 360.210.230 ein
Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2
(Ferienspiele) - veranschlagt.
Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2005 - eingegangenen Anträgen von acht
Vereinen/Organisationen - aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende
Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
Förderung 2004
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Ev. Jugend Bedburg
Junge Union
Kath. Jugend St. Georg
Kath. Jugend St. Lambertus
Kath. Jugend St. Lucia
Kath. Jugend St. Martinus
Kath. Jugend St. Matthias
Kath. Jugend St. Ursula
125,00 €
125,00 €
keine Antragsstellung
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
Geplanter
Zuschuss
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
1.000,00 €
Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Peter kann nicht entsprochen werden, da die
Voraussetzungen der Ziff. 3.1 – mindestens einmalige Betreuung des Personenkreises je
Woche – nicht vorliegen (Anlage 2).
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine,
die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem
Jahr keinen Antrag stellten:
9.
10.
Andalusische Gemeinschaft NRW e. V.
Jugendbetreuung Spanierzentrum – Spanischer Elternverein
Förderung in 2004
125,00 €
125,00 €
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
b) Durchführung von Ferienspielen
Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für
die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und
Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für 2005
steht bei dem Produkt 360.210.230 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der
Mittel für die Förderung Ziff. 3.1 (allgemeiner Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit) zur Verfügung.
Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2005 - ist der Verwaltung lediglich der Antrag des
Caritasverbandes vom 30. März 2005 zugegangen. Die Verwaltung schlägt entsprechend der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, dem Caritasverband im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der noch
vorzulegenden Kostenkalkulationen zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar
nach Durchführung der Ferienspiele.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem
Caritasverband für das Jahr 2004 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die
Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde.
c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen,
deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von
maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -.
Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2005 ist bei dem Produkt 310.240.240 unter
Berücksichtung der im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Kürzungen ein
Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziff. 3.5
der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt.
Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2005 - eingegangenen Anträgen von 18
Vereinen/Organisationen – in alphabetischer Reihenfolge – ist die folgende Verteilung der
zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
Förderung
2004
1. Behinderten-Freundeskreis der Stadt Bedburg
125,00 €
2. Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen
125,00 €
3. Freizeitkreis Frohsinn
250,00 €
4. Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
125,00 €
5. Seniorengemeinschaft Pütz
64,00 €
6. VdK, Ortsverband Kaster
125,00 €
7. VdK, Ortsverband Pütz
125,00 €
8. Verband der Heimkehrer, Ortsverband Bedburg
125,00 €
9. AWO, Ortsverband Pütz
80,00 €
10. Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster
125,00 €
11. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg
125,00 €
max.
max.
max.
max.
max.
max.
max.
max.
max.
Geplanter
Zuschuss
125,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
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12.
13.
14.
15.
16.
17.
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Sitzungsvorlage
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf
Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Königshoven
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord,
Kirdorf/Blerichen
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
max.
max.
max.
max.
250,00 €
250,00 €
125,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
3.750,00 €
nachrichtlich gem. Buchst. e)
18. Caritasverband für den Erftkreis e.V.
- Familienpflege/ psychosoziale Begleitung
Förderung
2004
2.000,00 €
geplanter
Zuschuss
0,00 €
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine,
die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem
Jahr keinen Antrag stellten:
19.
20.
21.
22.
23.
AWO, Ortsverband Kaster/Königshoven e.V
AWO, Ortsverband Rath
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bedburg
Ev. Kirchengemeinde Kirchherten
VdK, Ortsverband Bedburg
Förderung in 2004
250,00 €
212,00 €
218,00 €
125,00 €
125,00 €
d) Sonstige Zuschüsse
Gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen
höheren Zuschuss (als die „Pauschzuschüsse“) erhalten, wenn dies besonders begründet
wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine
detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen.
Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2005 ist bei dem Produkt 310.240.240 ein Betrag
in Höhe von insgesamt 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Zuschüsse an
Vereine/Organisationen zur Förderung gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien –
veranschlagt; hierbei wurden die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen
Kürzungen berücksichtigt. Von dem nachfolgenden Verein, der auch in den vergangenen
Jahren entsprechende - höhere - Zuschüsse erhalten hat, wurde rechtzeitig ein Antrag auf
Bezuschussung gem. Ziff. 3.5 gestellt.
Caritasverband für den Erftkreis e.V. (Ziff.18):
Aufgrund der geänderten Förderungsrichtlinien ab 2003 und des damit einhergehenden
spezifizierten Antragsverfahrens wurde - entsprechend des Antrages - im letzten Jahr für
die Familienpflege und die psychosoziale Begleitung ein Zuschuss in Höhe von 2.000 €
gewährt. Ausweislich des eingereichten Antrages belief sich das anteilige Defizit für die
pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen - Familienpflege - im Kalenderjahr 2004
für Bedburg auf rd. 1.750 €, für die pflegebezogene Beratungsleistung - psychosoziale
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Sitzungsvorlage
Begleitung - auf rd. 4.800 €. Auch für das laufende Kalenderjahr kalkuliert der
Caritasverband mit einem gleich hohen Defizit.
Die komplementären ambulanten Dienste, hierzu gehören unter anderem die
Familienpflege und die psychosoziale Betreuung, wurden bislang durch das Land
Nordrhein-Westfalen und den Rhein-Erft-Kreis gefördert; die Förderung des Landes
beschränkt sich jedoch auf die für die Organisation der Familienpflege anfallenden Kosten.
Obwohl die Kreise für die zur Umsetzung des Vorranges der häuslichen Versorgung
erforderlicher komplementärer ambulanter Dienste gem. § 14 Abs. 2 des
Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (PfG NW) verantwortlich sind, hat selbst der
Kreistag die Einstellung der Förderung beschlossen. Eine Anfrage bei anderen
kreisangehörigen Kommunen ergab, dass auch dort eine Förderung dieser Dienste nicht
stattfindet.
Es ist unbestritten, dass die Bereiche der Familienpflege und der psychosozialen
Betreuung sehr sinnvolle Angebote an die Einwohner und Einwohnerinnen darstellen.
Jedoch unter Berücksichtigung der zur Zeit vorherrschenden finanziellen Situation und der
Gegebenheit, dass eine Förderung weder durch den dafür verantwortlichen Rhein-ErftKreis noch durch die anderen kreisangehörigen Kommunen stattfindet, schlägt die
Verwaltung vor, den Antrag des Caritasverbandes auf Gewährung eines Zuschusses für
die Projekte Familienpflege und psychosoziale Betreuung in Höhe von 2.000 €
abzulehnen.
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister