Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Erstellt
15.01.15, 17:04
Aktualisiert
15.01.15, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 29.12.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 515/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
26.01.2015
TOP
Ergebnisse
Kommunale Förderung der Sportvereine im Kreis Düren
hier: Erhebung des Kreissportbundes Düren (Auswertung)
Anlg.: 4
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und
Sport mitgeteilt, hat der Kreissportbund Düren Ende 2013 in einer Fragebogenaktion den Umfang
der kommunalen Sportförderung im Kreis Düren ermittelt. Der Fragebogen mit der Beantwortung
der Stadt Jülich ist als Anlage 1 beigefügt, die zusammenfassende Auswertung des Kreissportbundes als Anlage 2.
Zu der Auswertung des Fragebogens für die Stadt Jülich nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Grundsätzlich ist die Sportförderung der Stadt Jülich in den Sportförderungsrichtlinien geregelt. Dies wurden 2012 überarbeitet und neu gefasst.
2. Bezüglich der Zahlung von Entgelten für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze besagt
Ziff. 2.1 der Richtlinien, dass sich die Vereine anteilig an den Betriebskosten der städtischen
Sportanlagen gemäß Beschluss des Rates vom 15.09.1996, zuletzt geändert am 25.01.2001,
beteiligen ( s. Anlage 3).
Gemäß diesem Ratsbeschluss zahlen die Vereine überwiegend Pauschalen für die Nutzung
von Sporthallen, wodurch ein übermäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden wird. Insbesondere ist hervorzuheben, dass Ziff. 9 des Ratsbeschlusses besagt, dass grundsätzlich die
Nutzung von Sportstätten durch Kinder- und Jugendgruppen kostenlos ist.
3. Die Fußballvereine sind vertraglich mit der Pflege der Nebenanlagen der Plätze beauftragt
und zahlen lediglich für die Nutzung einer Sporthalle durch eine Seniorenmannschaft anteilige Betriebskosten. Für die Nutzung der Plätze müssen die Fußballvereine nicht zahlen, da
sie im Gegensatz zu den Nutzern der Sporthallen nicht unerhebliche Aufwendungen für die
Reinigung der Sportheime und für die Sportplatzmarkierungen haben. Für die hierdurch entstehenden Kosten zahlt die Stadt keine Zuschüsse.
4. Die Vereine können die Sporthallen und Sportplätze außerhalb der Belegung durch den
Schulsport grundsätzlich täglich, auch am Wochenende, nutzen.
Bezüglich der Nutzung der Sporthallen in den Weihnachts- und in den Sommerferien werden die Vereine befragt, wer eine Halle nutzen möchte und erhalten dann entsprechend Hallenzeiten.
5. Auch die Zahlung der Sportfördermittel ist in den og. Sportförderungsrichtlinien der Stadt
Jülich geregelt.
In Bewertung der Ergebnisse dieser Umfrage hat der KSB in dem als Anlage 4 beigefügtem Schreiben vom 02.10.2014 hinsichtlich der Sportförderung einen Appell an alle Handlungsträger der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden gerichtet.
Dass die Stadt Jülich den Sport in Jülich in großzügigerweise Weise unterstützt und fördert, zeigt
sich auch darin, dass sie alle vom Kreissportbund genannten Appelle bereits jetzt erfüllt
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 515/2014
x
nein
nein
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