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Sitzungsvorlage (Kommunale Förderung der Sportvereine im Kreis Düren hier: Erhebung des Kreissportbundes Düren (Auswertung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Erstellt
15.01.15, 17:04
Aktualisiert
15.01.15, 17:04
Sitzungsvorlage (Kommunale Förderung der Sportvereine im Kreis Düren
hier: Erhebung des Kreissportbundes Düren (Auswertung)) Sitzungsvorlage (Kommunale Förderung der Sportvereine im Kreis Düren
hier: Erhebung des Kreissportbundes Düren (Auswertung))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 29.12.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 515/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 26.01.2015 TOP Ergebnisse Kommunale Förderung der Sportvereine im Kreis Düren hier: Erhebung des Kreissportbundes Düren (Auswertung) Anlg.: 4 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport mitgeteilt, hat der Kreissportbund Düren Ende 2013 in einer Fragebogenaktion den Umfang der kommunalen Sportförderung im Kreis Düren ermittelt. Der Fragebogen mit der Beantwortung der Stadt Jülich ist als Anlage 1 beigefügt, die zusammenfassende Auswertung des Kreissportbundes als Anlage 2. Zu der Auswertung des Fragebogens für die Stadt Jülich nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Grundsätzlich ist die Sportförderung der Stadt Jülich in den Sportförderungsrichtlinien geregelt. Dies wurden 2012 überarbeitet und neu gefasst. 2. Bezüglich der Zahlung von Entgelten für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze besagt Ziff. 2.1 der Richtlinien, dass sich die Vereine anteilig an den Betriebskosten der städtischen Sportanlagen gemäß Beschluss des Rates vom 15.09.1996, zuletzt geändert am 25.01.2001, beteiligen ( s. Anlage 3). Gemäß diesem Ratsbeschluss zahlen die Vereine überwiegend Pauschalen für die Nutzung von Sporthallen, wodurch ein übermäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden wird. Insbesondere ist hervorzuheben, dass Ziff. 9 des Ratsbeschlusses besagt, dass grundsätzlich die Nutzung von Sportstätten durch Kinder- und Jugendgruppen kostenlos ist. 3. Die Fußballvereine sind vertraglich mit der Pflege der Nebenanlagen der Plätze beauftragt und zahlen lediglich für die Nutzung einer Sporthalle durch eine Seniorenmannschaft anteilige Betriebskosten. Für die Nutzung der Plätze müssen die Fußballvereine nicht zahlen, da sie im Gegensatz zu den Nutzern der Sporthallen nicht unerhebliche Aufwendungen für die Reinigung der Sportheime und für die Sportplatzmarkierungen haben. Für die hierdurch entstehenden Kosten zahlt die Stadt keine Zuschüsse. 4. Die Vereine können die Sporthallen und Sportplätze außerhalb der Belegung durch den Schulsport grundsätzlich täglich, auch am Wochenende, nutzen. Bezüglich der Nutzung der Sporthallen in den Weihnachts- und in den Sommerferien werden die Vereine befragt, wer eine Halle nutzen möchte und erhalten dann entsprechend Hallenzeiten. 5. Auch die Zahlung der Sportfördermittel ist in den og. Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich geregelt. In Bewertung der Ergebnisse dieser Umfrage hat der KSB in dem als Anlage 4 beigefügtem Schreiben vom 02.10.2014 hinsichtlich der Sportförderung einen Appell an alle Handlungsträger der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gerichtet. Dass die Stadt Jülich den Sport in Jülich in großzügigerweise Weise unterstützt und fördert, zeigt sich auch darin, dass sie alle vom Kreissportbund genannten Appelle bereits jetzt erfüllt Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 515/2014 x nein nein Seite 2