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Beschlussvorlage (Weiterentwicklung des ÖPNV in der Stadt Erftstadt Festlegung der weiteren Maßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
07.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
26.11.15, 14:07
Beschlussvorlage (Weiterentwicklung des ÖPNV in der Stadt Erftstadt
Festlegung der weiteren Maßnahmen) Beschlussvorlage (Weiterentwicklung des ÖPNV in der Stadt Erftstadt
Festlegung der weiteren Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 622/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 20.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 25.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 07.12.2015 Bemerkungen beschließend Weiterentwicklung des ÖPNV in der Stadt Erftstadt Festlegung der weiteren Maßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Büro PGV Köln vorgeschlagenen Varianten zu prüfen und mit den Nachbarkommunen die erforderlichen Abstimmungen herbeizuführen. Begründung: Der Antrag auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr gem. § 4 ÖPNVG NRW liegt dem Rhein-Erft-Kreis vor. Die endgültige Entscheidung einer Übertragung steht derzeit noch aus. Herr Hoppe, PGV Köln, hat bei Nichtzustimmung des Rhein-Erft-Kreises neben weiteren Optionen u.a. ein Gemeinschaftsmodell mit anderen Kommunen angedacht. In diesem Modell bildet die Stadt Erftstadt mit anderen Kommunen eine „Gruppe von Behörden“ (s. Präsentation). Einige Nachbarkommunen haben zwischenzeitlich ebenfalls signalisiert, die Übertragung der Aufgabenträgerschaft zu beantragen. Vor diesem Hintergrund wäre es zweckmäßig mit den Nachbarkommunen Abstimmungsgespräche zu führen und somit Strategien zu entwickeln, den Status des Einvernehmens zu erlangen. Des Weiteren wurde die Verwaltung mit Vorlage V129/2015, 1. Ergänzung, beauftragt, die Vergabe eines Gutachtens durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchzuführen. Zwischenzeitlich können aufgrund der Vorarbeit des Büros PGV Köln konkrete Arbeitsaufträge bzw. ein Leistungsumfang erstellt werden. Ich habe drei Büros um Abgabe eines Angebotes gebeten. In Vertretung (Hallstein) -2-