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Allgemeine Vorlage (Finanzierung der jährlichen Martinsfeiern sowie der Weihnachtsfeiern für ältere Bürger)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, 12.02.2008 Vorlagen-Nr.: 18/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 26.02.2008 01.04.2008 15.04.2008 Finanzierung der jährlichen Martinsfeiern sowie der Weihnachtsfeiern für ältere Bürger I. Sach- und Rechtslage: In der Ortsvorsteherbesprechung vom 19. November 2007 wurde seitens der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher erneut Klage darüber geführt, dass sie mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zur Durchführung von Martinsfeiern und Seniorenweihnachtsfeiern nicht auskommen. Ich habe deshalb zugesichert, zu überprüfen, inwieweit es hier zu einer Verbesserung kommen kann. Aus der nachfolgenden Übersicht, die auch die Geschenke zur Ehe und Alterjubiläen enthält, ist ersichtlich, welche Ansätze in den vergangenen Jahren zur Verfügung standen und wie die Mittel tatsächlich ausgeschöpft wurden. Gleichzeitig wird ein Vorschlag unterbreitet, wie die Mittelaufteilung ab dem Jahre 2008 erfolgen soll. Martinszüge Seniorenweihnachtsfeiern Geschenke Ehe- u. Altersjubiläen Ansatz 2007 Ergebnis 2007 Vorschlag ab 2008 4.857,00 € 5.317,00 € 3.704,00 € 3.471,00 € 5.317,00 € 2.560,00 € 4.200,00 € 6.000,00 € 3.704,00 € Wie Sie hieraus entnehmen können, wurde im Vorjahr der Ansatz für die Martinszüge mit fast 1.400 € nicht ausgeschöpft. Dies ist darauf zurück zu führen, dass gemäß Grundsatzbeschluss des Rates pro Martinszug ein Pauschalbetrag von 100 € zur Verfügung gestellt wird, darüber hinaus je Kind 1,30 €. Die in den letzten Jahren ständig zurückgegangenen Kinderzahlen haben letztlich dazu geführt, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht mehr im vollen Umfange abgerufen wurden. Bei den Seniorenweihnachtsfeiern stellt sich die Situation anders dar. Hier werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Abzug eines Pauschalbetrages je Ortsteil auf die tatsächlich vorhandenen älteren Bürger aufgeteilt, so dass keine Mittel mehr übrig bleiben. Ich schlage Ihnen vor, diese Berechnungsmethode auch bei den Martinszügen anzuwenden, gleichwohl aber auch eine Verschiebung der Ansätze untereinander vorzunehmen. Die Festsetzung des Haushaltsansatzes für die Martinszüge auf 4.200 € würde auf der Basis der Kinderzahlen des Jahres 2007 dazu führen, dass pro Kind nicht mehr ein Betrag von 1,30 €, sondern von rd. 1,80 € zur Verfügung steht. Damit dürfte die Finanzierung der Martinswecken auch zukünftig ausreichend gesichert sein. Die Mittel für die Seniorenweihnachtsfeiern wurden zu Lasten des Ansatzes der Martinszüge um ca. 700 € auf nunmehr 6.000 € erhöht. Auch damit dürfte den allgemein gestiegenen Kosten für die Durchführung der Weihnachtsfeiern Rechnung getragen sein. Letztlich schlage ich vor, die Haushaltsansätze in der obigen Übersicht, also einschließlich der Ehe- und Altersjubiläen, für gegenseitig deckungsfähig zu erklären. Somit bestünde im Ausnahmefall noch die Möglichkeit, kleinere Verschiebungen vorzunehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. Es handelt sich nur um eine Verschiebung zwischen den oben angeführten Haushaltsstellen. Sofern dem Vorschlag stattgegeben wird, ist eine Änderung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Haushaltsansatz zur Durchführung von Martinszügen wird ab dem Haushaltsjahr 2008 auf 4.200 € festgesetzt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Abzug eines Pauschalbetrages von 100 € je Martinszug auf der Grundlage der tatsächlich vorhandenen Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren. 2. Für die Durchführung der Seniorenweihnachtsfeiern wird ab dem Jahre 2008 ein Betrag von 6.000 € bereitgestellt. Auch hier erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile nach Abzug eines Grundbetrages von 200 € je Ortsteil auf der Grundlage der Anzahl der Senioren über 63 Jahre. 3. Die Haushaltsansätze zur Durchführung der Martinszüge, der Seniorenweihnachtsfeiern und für die Geschenke zu Ehe- und Altersjubiläen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-