Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
19.01.15, 17:05
Aktualisiert
19.01.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Bauhof/Gc
Jülich, 07.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 5/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
29.01.2015
TOP
Ergebnisse
Vortrag Wildkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen
Anlg.: /
66
MD
66
He
III
SD.Net
Sc
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Durch die Novellierungen des Pflanzenschutzgesetzes in den vergangenen Jahren ist die Möglichkeit der Behandlung von öffentlichen Flächen mit Pflanzenschutzmitteln nahezu unmöglich geworden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf versiegelten Flächen ( z.B. Kirchplatz, Marktplatz,
Zitadelle, Sportanlagen, Spielplätzen, KITAs, Friedhöfen, Radwege) ist verboten. Mit der noch bis
zum Jahresende gültigen Ausnahmegenehmigung können partiell noch einige wenige Friedhofwege
(ca. 28.000 m²) behandelt werden. Alle anderen Flächen müssen mit alternativen Methoden behandelt werden. Die Verlängerung der Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer Rheinland ist
nur noch für den Wirkstoff Pelargonsäure möglich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Einsatz
des Wirkstoffs aber nur auf Kleinflächen sinnvoll. Die Wirkungsdauer ist vergleichsweise gering.
Als Alternative zum Einsatz von chemischen Verfahren gibt es mechanische und thermische Behandlungsverfahren. Beide Verfahren sind aber extrem zeitaufwendig und personal-intensiv.
Mechanische Verfahren:
Handarbeit bedeutet durch Einsatz von Fugenkratzern und Handhacken einen hohen Zeitaufwand
bei geringer Flächenleistung. Bei Pflasterfugen müssen anschließend Einkehrarbeiten erfolgen.
Schnelles Nachwachsen durch Wurzelreste ist gegeben. Der Einsatz von motorbetriebenen Wildkrautbesen ist wesentlich effektiver und wird auf Pflasterflächen auch vom Bauhof eingesetzt. Auch
hier kommt es zum schnellen Nachwachsen durch Wurzelreste. Voraussetzung für den Einsatz des
Wildkrautbesens ist aber ein ständig verfügbarer Geräteträger und entsprechende Personalkapazität.
Der Wildkrautbesen ist auf wassergebundenen Wegen nicht einsetzbar.
Thermische Verfahren:
Durch Hitzeeinwirkung auf die oberirdischen Pflanzenteile werden die Wildkräuter zerstört. Zur
Erzeugung der Wärme wird Gas oder elektrischer Strom genutzt. Die Übertragung der Wärme/Hitze
auf die Pflanzenoberfläche erfolgt durch Flammstrahlen oder durch Infrarotstrahlung. Die Wärme
zerstört die Zellwände und bringt das Zelleiweiß zum Gerinnen. Die Pflanzen verwelken und die
Unkrautsamen werden unfruchtbar. Es sind derzeit verschiedene Anbieter auf dem Markt. Der
Energiebedarf bei Gas- und strombetriebenen Geräten ist sehr hoch.
In jüngster Zeit kommen aber auch Hochdruckheißdampfgeräte zum Einsatz. Diese Geräte erzeugen
Wasserdampf mit Temperaturen, die deutlich über 100 ° C liegen. Durch die Hitzeeinwirkung des
Wasserdampfs stirbt das Unkraut ab. Auf dem Boden liegende Samenteile werden unfruchtbar. Die
Behandlung der Flächen muss mehrmals im Jahr wiederholt werden. Mit entsprechenden Geräteträgern lassen sich große Flächenleistungen erzielen. Hierfür sind ca. 65.000 € einzuplanen.
Grundsätzlich sind alle o.a. Methoden kosten- und personalintensiv. Während der Wachstumsperiode ist ein Geräteträger und 1 Mitarbeiter mit der Wildkrautbeseitigung gebunden. Es gilt daher ein
Verfahren zu wählen, welches ökologisch und ökonomisch sinnvoll bzw. nachhaltig einsetzbar ist
und gleichzeitig dem Anspruch an den Pflegezustand der öffentlichen Flächen gerecht wird.
Die notwendigen finanziellen Mittel könnten bei Ausweisung eines schwerbehinderten Arbeitsplatzes eventuell teilweise über den Schwerbehindertenfürsorgefonds finanziert werden. Details müssten aber im Vorfeld geklärt werden.
Zur Vertiefung der Kenntnisse über die aktuelle Rechtslage und den daraus resultierenden Konsequenzen/Notwendigkeiten wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen einen Fachreferenten zu diesem Thema im Bauausschuss zu hören (Fachreferat von 20 Minuten mit Thema Wildkrautbekämpfung Rechtsgrundlagen, Lösungsansätze).
Aufgrund der dann vorhandenen Informationen (eventuell auch in Verbindung mit dann noch erforderlichen Maschinenvorführungen) könnte unter Beteiligung des PUB eine Vorauswahl für ein geeignetes Verfahren für die Stadt Jülich getroffen werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 5/2015
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 5/2015
Seite 3