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Sitzungsvorlage (Vortrag Wildkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
19.01.15, 17:05
Aktualisiert
19.01.15, 17:05
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Bauhof/Gc Jülich, 07.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 5/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 29.01.2015 TOP Ergebnisse Vortrag Wildkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen Anlg.: / 66 MD 66 He III SD.Net Sc Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Durch die Novellierungen des Pflanzenschutzgesetzes in den vergangenen Jahren ist die Möglichkeit der Behandlung von öffentlichen Flächen mit Pflanzenschutzmitteln nahezu unmöglich geworden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf versiegelten Flächen ( z.B. Kirchplatz, Marktplatz, Zitadelle, Sportanlagen, Spielplätzen, KITAs, Friedhöfen, Radwege) ist verboten. Mit der noch bis zum Jahresende gültigen Ausnahmegenehmigung können partiell noch einige wenige Friedhofwege (ca. 28.000 m²) behandelt werden. Alle anderen Flächen müssen mit alternativen Methoden behandelt werden. Die Verlängerung der Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer Rheinland ist nur noch für den Wirkstoff Pelargonsäure möglich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Einsatz des Wirkstoffs aber nur auf Kleinflächen sinnvoll. Die Wirkungsdauer ist vergleichsweise gering. Als Alternative zum Einsatz von chemischen Verfahren gibt es mechanische und thermische Behandlungsverfahren. Beide Verfahren sind aber extrem zeitaufwendig und personal-intensiv. Mechanische Verfahren: Handarbeit bedeutet durch Einsatz von Fugenkratzern und Handhacken einen hohen Zeitaufwand bei geringer Flächenleistung. Bei Pflasterfugen müssen anschließend Einkehrarbeiten erfolgen. Schnelles Nachwachsen durch Wurzelreste ist gegeben. Der Einsatz von motorbetriebenen Wildkrautbesen ist wesentlich effektiver und wird auf Pflasterflächen auch vom Bauhof eingesetzt. Auch hier kommt es zum schnellen Nachwachsen durch Wurzelreste. Voraussetzung für den Einsatz des Wildkrautbesens ist aber ein ständig verfügbarer Geräteträger und entsprechende Personalkapazität. Der Wildkrautbesen ist auf wassergebundenen Wegen nicht einsetzbar. Thermische Verfahren: Durch Hitzeeinwirkung auf die oberirdischen Pflanzenteile werden die Wildkräuter zerstört. Zur Erzeugung der Wärme wird Gas oder elektrischer Strom genutzt. Die Übertragung der Wärme/Hitze auf die Pflanzenoberfläche erfolgt durch Flammstrahlen oder durch Infrarotstrahlung. Die Wärme zerstört die Zellwände und bringt das Zelleiweiß zum Gerinnen. Die Pflanzen verwelken und die Unkrautsamen werden unfruchtbar. Es sind derzeit verschiedene Anbieter auf dem Markt. Der Energiebedarf bei Gas- und strombetriebenen Geräten ist sehr hoch. In jüngster Zeit kommen aber auch Hochdruckheißdampfgeräte zum Einsatz. Diese Geräte erzeugen Wasserdampf mit Temperaturen, die deutlich über 100 ° C liegen. Durch die Hitzeeinwirkung des Wasserdampfs stirbt das Unkraut ab. Auf dem Boden liegende Samenteile werden unfruchtbar. Die Behandlung der Flächen muss mehrmals im Jahr wiederholt werden. Mit entsprechenden Geräteträgern lassen sich große Flächenleistungen erzielen. Hierfür sind ca. 65.000 € einzuplanen. Grundsätzlich sind alle o.a. Methoden kosten- und personalintensiv. Während der Wachstumsperiode ist ein Geräteträger und 1 Mitarbeiter mit der Wildkrautbeseitigung gebunden. Es gilt daher ein Verfahren zu wählen, welches ökologisch und ökonomisch sinnvoll bzw. nachhaltig einsetzbar ist und gleichzeitig dem Anspruch an den Pflegezustand der öffentlichen Flächen gerecht wird. Die notwendigen finanziellen Mittel könnten bei Ausweisung eines schwerbehinderten Arbeitsplatzes eventuell teilweise über den Schwerbehindertenfürsorgefonds finanziert werden. Details müssten aber im Vorfeld geklärt werden. Zur Vertiefung der Kenntnisse über die aktuelle Rechtslage und den daraus resultierenden Konsequenzen/Notwendigkeiten wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen einen Fachreferenten zu diesem Thema im Bauausschuss zu hören (Fachreferat von 20 Minuten mit Thema Wildkrautbekämpfung Rechtsgrundlagen, Lösungsansätze). Aufgrund der dann vorhandenen Informationen (eventuell auch in Verbindung mit dann noch erforderlichen Maschinenvorführungen) könnte unter Beteiligung des PUB eine Vorauswahl für ein geeignetes Verfahren für die Stadt Jülich getroffen werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 5/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 5/2015 Seite 3