Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
197 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Frank Jüssen
Frankenstraße 182
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Umwelt und Planungsamt
Holzdamm 10
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Frau Seyfried
0 22 35 / 409-323
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Ihr Zeichen
09.11.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 20.10.2015
Rat
Betrifft:
Datum
27.10.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 519/2015
15.12.2015
Anfrage bzgl. des Bebauungplanes "Lange Heide" in E.- Bliesheim
Sehr geehrter Herr Jüssen,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der ich im folgenden Stellung nehme:
1. Warum wurde der BP „Lange Heide“ nachträglich gravierend widersprüchlich zu den bisherigen Ratsbeschlüssen verändert?
Der Rechtsplanvorentwurf ist das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und intensiven Abwägung
der in diesem Rahmen vorgetragenen Belange. Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die bestehende Wohnbauflächenreserve in Bliesheim zu aktivieren. Auch im Interesse des Gebotes mit
Grund und Boden sparsam umzugehen, sind intensiver nutzbare Teilbereiche als Angebot festgesetzt.
2. Wer hat konkret die Stadtplanerin im Fachamt angewiesen, den Bebauungsplanentwurf C
aus 2014 entgegen des Ratsbeschlusses aus 9/2014 in die nun vorliegende Version abzuändern?
Sowohl der zuständige Ausschuss (vorberatend) als auch der Rat haben die Verwaltung im September 2014 auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes beauftragt, den Rechtsplanentwurf zu
erarbeiten und die Offenlage durchzuführen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung gefolgt.
3. Warum wurde der aktuelle Bebauungsplan nicht dem Fachausschuss vorgelegt obwohl
hierfür ausreichend Zeit gewesen wäre?
Der Beschluss über die Offenlage war bereits im September 2014 erfolgt (s.o.). Aufgrund von Anpassungen im Rahmen der parallel durchgeführten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erftstadt wurde der dann vorliegende Rechtsplanvorentwurf dem Rat zur Kenntnis und Be-
schlussfassung vorgelegt. Die Offenlage hätte aufgrund der zu dem Zeitpunkt bereits bestehenden
Beschlusslage aus 2014 erfolgen können. Um die Transparenz im Verfahren zu gewährleisten,
wurden die Unterlagen vor der Offenlage dem Rat vorgelegt.
4. Warum wurde spätestens im Rat am 23. Juni 2015 nicht auf die getätigten Änderungen
hingewiesen?
Die im Verlauf des Verfahrens infolge der FNP-Änderung erfolgten Anpassungen waren der Vorlage und ihren Anlagen zu entnehmen. Der Rechtsplanvorentwurf ist das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung und intensiven Abwägung der in diesem Rahmen vorgetragenen Belange. Ein zusätzlicher mündlicher Hinweis ist im Sitzungsverlauf aufgrund dessen nicht erfolgt.
5. Gab es Gespräche mit Ratsmitgliedern bzw. potentiellen Investoren, die die Abänderung
des ursprünglichen BP-Plans bedingten?
Nein.
6. Wie wird nun das weitere Verfahren bis zur Beschlusslage über den endgültigen BP ablaufen?
Der Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide befindet sich derzeit im Verfahren.
Die Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 parallel zur Offenlage der 14. FNP-Änderung, Erftstadt-Bliesheim, Lange
Heide statt. Vor der Beschlussfassung über die 14. FNP-Änderung durch den Rat der Stadt Erftstadt ist das Ergebnis über die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz durch den am
10.12.2015 tagenden Kreistag abzuwarten. Die FNP-Änderung ist Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165. Die Verwaltung bereitet derzeit die Abwägung der während
der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 165 eingegangenen Stellungnahmen vor. Über diese berät der zuständige Fachausschuss und beschließt der Rat, sobald die FNP-Änderung erfolgen
kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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